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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 13. Januar 2014, 13:25:18
.. die Bundeswehr erstellt extra eine Bescheinigung für die Zwecke Alb-SZ - da ist dann alles drauf.

... und AVZ wird da nicht bescheinigt, weil es die Pension nicht erhöht, und dafür auch (ggf. nachträglich) keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Es ist ein reiner Zuschlag während der damit verbundenen Belastung.
Autor Gast77
 - 13. Januar 2014, 13:17:25
Richtig. AlbSZ bezieht sich auf Ehemalige mit einer Dienstzeit von mehr als zwei aber weniger als sechs Jahren.

@F_K

Danke! Das wollte ich wissen.  :)
Autor F_K
 - 13. Januar 2014, 12:58:34
@ Ulli:

.. es geht wohl um die Zeit "nach dem Soldat sein".

@ Gast77:

ZitatFür die Berechnung der Höhe der Arbeitslosenbeihilfe werden die Dienstbezüge der letzten 12 Monate herangezogen

Selbst wenn AVZ gezahlt worden sein sollte - es ist kein Bestandteil der Dienstbezüge, sondern ein Zuschlag.
Dieser wird natürlich nicht für die Berechnung der Höhe des (monatlichen, "normalen") Einkommens genutzt.

Eine Bescheinigung für Zwecke von Alb-SZ ist also entberlich.
Autor schlammtreiber
 - 13. Januar 2014, 12:51:26
Zitat von: ulli76 am 13. Januar 2014, 12:46:11
Für was braucht ein Zeitsoldat eine Arbeitslosenbeihilfe?

Da wolverine nicht da ist, vertrete ich ihn mal:

"Er ist bei der Luftwaffe, das ist staatlich verordnete Arbeitslosigkeit"


i.V. schlammtreiber
Autor ulli76
 - 13. Januar 2014, 12:46:11
Für was braucht ein Zeitsoldat eine Arbeitslosenbeihilfe?
Autor SGBunny
 - 13. Januar 2014, 12:39:55
Zitat von: F_K am 13. Januar 2014, 12:27:08
Frage: Was ist AlbSZ?
ArbeitsLosenBeihilfe für Soldaten auf Zeit
Autor bayern bazi
 - 13. Januar 2014, 12:38:14
das hört sich ganz gefährlich nach dem modernem Raubrittertum (FA) an ;)
Autor schlammtreiber
 - 13. Januar 2014, 12:36:51
Zitat von: F_K am 13. Januar 2014, 12:27:08
Frage: Was ist AlbSZ?

Die Lokalbeilage der Süddeutschen Zeitung für die Schwäbische Alb
























oder etwas ganz ganz anderes...
Autor F_K
 - 13. Januar 2014, 12:27:08
Frage: Was ist AlbSZ?

AVZ ist steuerbefreit, aber progressionserhöhend.
Autor Gast77
 - 13. Januar 2014, 11:49:03
Okay, dann warte ich mal ab, was der junge Mann mir da mitbringt  ;). Ich sitze nämlich auf der anderen Seite des Schreibtisches und muss den Antrag auf AlbSZ demnächst bearbeiten. Das ist der erste Fall dieser Art, der hier so aufgetaucht ist und kein Mensch weiß, ob der AVZ mit in die Berechnung einfließt.
Autor miguhamburg1
 - 13. Januar 2014, 10:55:00
Der AVZ ist eine Sonderzahlung, das sagt ja bereits der Bestandteil "Zuschlag". Und, ja, diese Zahlungen werden genauso wie jede andere Zahlung an Soldaten, nachgewiesen und dokumentiert, wovon auch Sie eine Ausfertigung ausgehändigt bekommen.
Autor Gast77
 - 13. Januar 2014, 10:26:50
In dem Zusammenhang mal eine Verständnisfrage: Ist AVZ Bestandteil des normalen Gehalts oder ist das eine Sonderzahlung?
Es geht mir dabei darum, ob das in der Bescheinigung der Dienstbezüge für die Beantragung von AlbSZ aufgeführt wird oder gibt es da eine gesonderte Bescheinigung? 
Autor Sossar
 - 28. Juli 2013, 17:08:33
Nabend.

Hehe verstehe, also wie im normalen Leben auch. ;)