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Ich fliege bald in den Einsatz nach Afgahnistan, bekomme ich AVZ im vorra

Begonnen von Franjo, 17. Dezember 2012, 11:22:24

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Franjo

Ich fliege am bald in den Einsatz nach Afgahnistan, bekomme ich AVZ im vorraus? Wenn ja, wann ung.?

F_K


ulli76

Ich hab mal das genaue Abflugdatum entfernt. Das ist keine Info, die in´s Netz gehört (ist ja auch für die Beantwortung der Frage nicht relevant)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

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Tommie

Wenn das Flugdatum, das im Threat-Titel steht, stimmt, fliegen Sie an diesem Tag genau bis Termiz in Uzbekistan! Am nächsten tag geht es dann von dort aus weiter an Ihren endgültigen betsimmungsort in Afghanistan, wenn alles wie geplant klapp!

Die Zahlung von AVZ wird komplett von der Einsatzwehrverwaltung im Einsatzland übernommen, d.h. dass Ihr BwDLZ im Inland gar nichts damit zu tun hat! Recht zeitnah nach Erledigung aller bürokratischen Formalitäten erhalten Sie einen Abschlag von 15 Tagessätzen AVZ, in Ihrem Falle also in Höhe von € 1.650,-- auf das angegegbene Konto überwiesen. Damit werden dann die nächsten AVZ-Zahlungen verrechnet. Das heisst in Ihrem Falle, dass Sie für Januar keinen AVZ mehr erhalten und die restlichen Tage des Abschlages mit dem Februar-AVZ verreechnet werden, den Sie dann Anfang März auf Ihrem Konto finden sollten. Anfang April kommt dann der März-AVZ, der in Ihrem Falle wohl komplett gezahlt werden wird. Der AVZ des letzten Monats im Einsatz wird nach Ihrem OUT tagesgenau berechnet und zeitnah angewiesen werden!


Tommie

Um die Frage aus der Email hier zu beantworten, dass zukünftige Fragesteller auch was davon haben ;) :

Wenn Sie an Ihrem Bestimmungsort in Afghanistan gelandet sind, dann haben Sie dort zeitnah, spätestens aber am dritten Arbeitstag, das sogenannte "IN-Briefing", auch "Belehrungsmarathon" genannt! Dort ist auch ein Zeitfenster für den Rechnungsführer vorgesehen. In dieser Belehrung durch den Rechnungsführer aus der Einsatzwehrverwaltung im Einsatzland erhalten Sie auch die Formulare für den AVZ, in die Sie u. a. Ihre Kontonummer eintragen müssen und denen Sie eine Kopie der Kommandierungsverfügung für den Einsatz beilegen müssen! Diese Formulare sind dann zahlungsbegründende Unterlagen für den AVZ! Merke: Keine Kommandierung, kein AVZ ;) ! Weiterhin ist für die Gewährung des Abschlages in Höhe von 15 Tagessätzen des AVZs Ihre körperliche Anwesenheit im Einsatzland notwendig! So lange Sie zu hause sind, haben Sie auf AVZ keinerlei Anspruch!

Rechnen Sie also mit dem Abschlag von 15 Tagessätzen, den oben angekündigten € 1.650,-- nicht vor Anfang Februar 2013 auf Ihrem Konto! Wenn das urspünglich angegebene Flugdatum stimmt und Sie dann am nächsten Tag in Afghanistan aufschlagen, bekommen Sie für den Monat Januar noch genau 5 Tage AVZ, die mit dem Abschlag verrechnet werden. Der Rest des Abschlages wird Ihnen dann vom Februar-AVZ abgezogen, so dass Anfang März, wenn alles so klappt, nur noch 18 Tagessätze, also € 1.980,-- gezahlt werden! Vor Anfang Februar 2013 sehen Sie vom AVZ jedoch nichts!

Holgi33

Während der ZA EAKK wird dieses Thema auch abgefrühstückt.

Und nicht den BMW vor dem Einsatz kaufen! Wenn man dann doch nicht im Flieger sitzt hat man vielleicht ein Problem.

Tommie

Man hat nicht nur ein Problem, so lange man Geld ausgegeben hat, das noch nicht auf dem Konto eingetroffen ist, wenn man dann nicht im Flieger sitzt ;) !

Für alle Einsatzländer wird für "Kurzaufenthlate" von bis zu 14 Tagen ein niedrigerer AVZ gezahlt! Üblicherweise ist der Satz um eine Stufe reduziert, also bei ISAF dann Stufe 5 oder € 94,-- am Tag. Diese Regelung kommt zum beispiel auch dann zum Tragen, wenn man innerhalb der ersten zwei Wochen im Einsatzland aus welchen Gründen auch immer, wieder repatriiert wird!

Wir hatten da bei KFOR so einen "Pflegefall" ;) : Reservist in einem Stabsoffiziersrang, ca. 50 Jahre alt, sollte als Mentor bei einer Special Forces Einheit der KSF eingesetzt werden. Sprach leider nur Schulenglisch und hatte dies seit über 20 Jahren nicht benutzt, konnte weder mit der Pistole P8, noch mit einem PC umgehen, hatte aber für alles mögliche eine Sondergenhemigung! Wurde vom Chief LEGAD dabei erwischt, wie er seine Pistole P8 neben ein wenig Obst in einer Jute-Einkaufstasche spazieren getragen hat :D !Wir hatten richtig gut zu tun, um diese "Geisel" innerhalb der 14-Tages-Frist wieder zu repatriieren ... aber wir haben es geschafft :D !


bayern bazi

und drann denken - avz afg wird erst gezahtl wenn du afg erreicht hast

wenn du 10 tage in termez vergammlst - weil kein flieger geht - ofenrohr  ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

Grundlage für die Zahlung des Auslandsverwendungszuschlages (AVZ) ist die "Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (AuslVZV)":

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/auslvzv_1995/gesamt.pdf

Und der AVZ wird demnach nur für das Land bezahlt, in das man kommandiert wurde! Wenn Sie also z. B. nach Kunduz in Afghanistan kommandiert wurden und in Termiz "abhängen" (müssen), weil aus welchen Gründen auch immer von dort kein Flieger weg kann, dann steht Ihnen auch kein AVZ für Termiz (immerhin Stufe 3 = € 62,--!) zu! Diesen AVZ bekommen nur diejenigen Kameraden, die nach Termiz kommandiert wurden. Und deswegen wird ISAF am "Startegischen Luftumschlagspunkt Termiz" auch gerne als "ISAF light" bezeichnet, was mir aber in dieser Pauschalität ein wenig zu krass ist ;) !


Ralf

Kulant? Eher hat man einen Berechnungsfehler gemacht.
Richtig "witzig" war, als man uns in AFG sagte, wir könnten ja zum ausspannen mal 2-3 Tage nach Termez fliegen. Aber AVZ hätte es nicht gegeben, obwohl dein Nebenmann dort stationiert war und AVZ für T. bekam.
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F_K

@ Ralf:

Der "Nebenman" dient dort ja gemäß Kommandierung - während Du dort "ausspannst" - eigentlich hätte man neben der Nichtzahlung des AVZ auch noch Urlaub abziehen müssen - denn dort nimmt man ja sicher nicht seinen Dienstposten war.

@ Alle:

Die ursprüngliche Frage, ob der Kamerad vor "IN" einen Abschlag bekommt, hatte ich in aller Kürze richtig beantwortet.

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