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Autor BulleMölders
 - 09. August 2013, 07:21:42
Da zeigt sich mal wieder, wer lesen kann und es auch tut ist klar im Vorteil!
Autor dv_uffz
 - 08. August 2013, 19:04:09
Da möchte ich mich auch mal einhaken ;)

Unterstellter Soldat, Fw, 23, am Heimatstandort vom Wohnen in der GU verpflichtet, im letzten Jahr auf diversen Lehrgängen gewesen....

BVA (ehemals WBV) hat um die 400 € zurückgefordert... Soldat regt sich auf...
Jetzt kommt das Lustige...

Bei der Befreiung durch den nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten stand wortwörtlich diese Problematik in diesem Befreiungsbescheid niedergeschrieben, dass in diesem Falle das Geld zurückgefordert wird.... Soldat hat diesen Bescheid "anscheinend" blind unterschrieben und wunderte sich, dass das Geld zurückgefordert wird....
Hat dementsprechend erstmal ne dicke Welle bei der WBV geschoben...

Also Augen auf vorm Eierkauf...

Dein Kamerad wird wohl einen ähnlichen Bescheid erhalten haben !
Autor Andi
 - 08. August 2013, 17:52:41
Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 14:23:08
Jetzt haben ist hier aber in diesem Fall der Soldat zuhause zahlt sein Zimmer oder Whg und geht auf den Lehrgang und zahlt diesen " Geldwerte Vorteil" in Form der Versteuerung. Dann bezahlt der Soldat in der selben Zeit für 2 Unterkünfte. Dadurch hat der Soldat kein Vorteil mehr!

Natürlich hat er den, denn er bekommt vom Dienstherren ja eine Unterkunft gestellt, was eben ein geldwerter Vorteil ist. Alles andere ist für diese Feststellung doch völlig unerheblich.
Autor AriFuSchr
 - 08. August 2013, 16:41:09
ZitatJetzt haben ist hier aber in diesem Fall der Soldat zuhause zahlt sein Zimmer oder Whg und geht auf den Lehrgang und zahlt diesen " Geldwerte Vorteil" in Form der Versteuerung. Dann bezahlt der Soldat in der selben Zeit für 2 Unterkünfte. Dadurch hat der Soldat kein Vorteil mehr!

in der Sprache der Steuer"leute" heisst das dann doppelte Haushaltsführung und kann steuerlich in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Tante google sei Deine Freundin
Autor F_K
 - 08. August 2013, 14:44:18
@ SanFw 87:

Gesetzte sind für ALLGEMEINE Fälle angelegt, im EINZELfall kann es zu gewissen Unstimmigkeiten kommen.

Auf Lehrgang kommt der Anrechnungsbetrag für befreite Soldaten zum Tragen (GESETZ!) - auch wenn hier ggf. keine Kostenersparnis vorliegt. ISSO.

Zitataber dann darf der Dienstherr den Soldaten nicht auf lehrgänge schicken und den einzeln Soldaten mit einer extra Versteuerung belegen.

Der Satz ist natürlich grober Schwachfug - aufgrund GESETZ (Befehl und Gehorsam, Auftrag der Bw und so weiter) darf der Dienstherr den Soldaten quasi überall hinschicken - aufgrund eines anderen Gesetzes MUSS er den Anrechnungsbetrag in Abzug bringen.

ISSO (Gesetz!)
Autor SanFw-87
 - 08. August 2013, 14:23:08
Ahja
Danke dafür, also das mit "Geldwerte Vorteil" kann ich jetzt Nachvollziehen und erscheint durch aus logisch. Trifft das den nun eigentlich nur auf den Soldaten zu der in GU lebt an seinem Festen Dienstort?! Weil damit macht ja Sinn.

Jetzt haben ist hier aber in diesem Fall der Soldat zuhause zahlt sein Zimmer oder Whg und geht auf den Lehrgang und zahlt diesen " Geldwerte Vorteil" in Form der Versteuerung. Dann bezahlt der Soldat in der selben Zeit für 2 Unterkünfte. Dadurch hat der Soldat kein Vorteil mehr!
und Natürlich erschein es logisch wenn der Soldat durch Unterbringung in einer GU während eines Lehrgangs Kosten verursacht - aber dann darf der Dienstherr den Soldaten nicht auf lehrgänge schicken und den einzeln Soldaten mit einer extra Versteuerung belegen.

( ich persönlich bin bisher nie davon betroffen gewesen weil ich bis 25 j. immer die GU genutzt habe und auch  nie davon befreit wurde - machte kein sinn für mich somit habe ich es hin genommen, dass ich den Geldwerte Vorteil bezahlt/ versteuern musste - auch auf lehrgängen - nur zur nebensächlichen erklärung  meiner vielen Fragen. und Ich hoffe dass ich vielen anderen den Wind aus den Segeln neben kann die ein ähnliches Problem kenn oder haben. ) Und die Fragen die Ich hier stelle - sind Fragen die ich von Kameraden immer wieder höre - Erklärungen von der WBV oder ReFü sind bei weitem nicht so gut gewesen wie diese jetzt hier - in dem Dem Sinne mal ein DANKE
Autor Andi
 - 08. August 2013, 13:29:07
Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
Richtig weiter geben kann an alle die ähnliche Probleme und wer kann das besser als jemand der davon wirklich Ahnung?!

Die entsprechenden Vorgesetzten und Ansprechpartner des Soldaten sind dafür da. Und wenn die keine Ahnung haben müssen sie sich in die Sache eben einarbeiten. Wenn aber Soldaten wie du auf das Internet ausweichen haben die Vorgesetzten keinen Anlass sich einzuarbeiten und dementsprechend geht auf Dauer Wissen verloren und keiner weiß mehr bescheid.

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
hier sind Wort gefallen wie "Versteuern" und "Geldwerte Vorteil" weisst genau heisst das???

Google ist dein Freund.

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
Geldwerte Vorteil - woraus setzt der sich zusammen??

Daraus, dass dem Soldaten eine Unterkunft gestellt wird? Das ist ein erheblicher Sachwert, der dem Soldaten vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt wird. und dieser Sachwert ist ein nicht finanzieller Anteil der Alimentierung durch den Dienstherren oder eben ein "geldwerter Vorteil". Und an den Geldwert dieses Vorteils muss die Besteuerung grundsätzlich angepasst werden.

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
UnterkunftsPflicht auf Lehrgängen in der Gemeinschaftsunterkunft beschreibt warum die BW die Unterkünfte vorbehält - warum muss der Soldat dafür zahlen oder diese Versteuern??

Weil er zum einen der Bundeswehr Kosten verursacht und zum anderen weil er einen geldwerten Vorteil erhält.

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
Kann sich der Sodat im falle einer Versteuerung das durch seine Lohnsteuerabrechnung wieder zurückholen durch einen entsprechenden Antrag??

:o Nein, wieso sollte er? Weil er durch einen geldwerten Vorteil defakto mehr verdient soll er weniger Steuern zahlen?
Autor SanFw-87
 - 08. August 2013, 13:09:13
Danke für den Link der Gut
Autor Lidius
 - 08. August 2013, 12:58:09
Zitat von: Andi am 08. August 2013, 12:40:18
Und du meinst, dass der geldwerte Vorteil für eine Gemeinschaftsunterkunft pro Monat bei 100€ liegen würde?  ::)

Ja, im Nachhinein hab ich auch gerade gemerkt das das Blödsinn war. Ich hab da irgendwas durcheinander gebracht.

Zum Thema, diese PDF erklärts ganz gut, auch wenn die Zahlen etwas veraltet sind: http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/UBWV_2007_389.pdf (Ab S.3 gehts um die Kosten)
Autor SanFw-87
 - 08. August 2013, 12:53:46
Zitat von: christoph1972 am 08. August 2013, 12:29:08
Vor allem, was das alles spart an Ärger und Anschaffungen, das Leben in der GU ist doch recht entspannt.

Kein Ärger mit dem Vermieter, kein Zoff mit den Nachbarn und Parkplatzprobleme gibt es auch nicht. Keine explodierenden Nebenkosten und kochen muss man auch nicht selber. Renovieren und Schönheitsreparaturen fallen auch nicht an. Dafür knapp 130,-- € versteuern? Super.

Naja, kommt daruf an wo man ist - es gibt ne menge Soldaten die sich selbst Versorgen trotz Kantinen Angebot - und nicht jede Kantine ist geniessbar - aber die Erfahrung hat sicherlich jeder hier schon gemacht.

Renovieren ect. es gibt noch immer Unterkünfte für die Sollte der Soldat bezahlt werden nix zusagen! Denn sie wurden bestimmt mitte der 70er zu letzt gestrichen worden oder die Vorhänge gewaschen oder das gute alte Parkett gepflegt worden.
Aber das Problem hier ist ja Geld versteuern während eines Lehrgangs - also eine relativ kurze Zeit einem anderen Standort..... und nicht leben in GU an seinen Heimat-Dienstort
Autor SanFw-87
 - 08. August 2013, 12:45:46
Also zu nächst ein mal Das hier soll keine "langweiliediskussion" werden Ich will das hier allerdings mal verstehen und vllt sogar mal erfahren wo das so steht, damit ich diese Information auch im späteren  Richtig weiter geben kann an alle die ähnliche Probleme und wer kann das besser als jemand der davon wirklich Ahnung?! hat und dazu gehört durch aus mal in kleine details zu gehen um diesen Unterschied von U25 und Ü25 aus ein andere zu bekommen!!
Dieses Problem dreht sich im weitern nicht um Mich persönlich dem nach möchte Ich nicht auf den Arm oder brauche ein Taschentuch.

Ich versuch hier auf diesem Wege des Forums infos zu bekommen weil es mich interessiert!!

zurück zum Thema:

hier sind Wort gefallen wie "Versteuern" und "Geldwerte Vorteil" weisst genau heisst das???
Also "Versteuern" = Der Soldat hat nachher weniger als vorher....
Geldwerte Vorteil - woraus setzt der sich zusammen??

und wie sie es selber schreiben :
UnterkunftsPflicht auf Lehrgängen in der Gemeinschaftsunterkunft beschreibt warum die BW die Unterkünfte vorbehält - warum muss der Soldat dafür zahlen oder diese Versteuern??
Kann sich der Sodat im falle einer Versteuerung das durch seine Lohnsteuerabrechnung wieder zurückholen durch einen entsprechenden Antrag??
Autor Andi
 - 08. August 2013, 12:40:18
Zitat von: Lidius am 08. August 2013, 12:15:17
Du zahlst ja nicht für die Unterkunft direkt, die ist kostenfrei.

Wie kommst du darauf? Der Anrechnungsbetrag entspricht ungefähr dem Betrag, den man auch nach dem 25. Lebensjahr für eine Unterkunft zahlen würde.

Zitat von: Lidius am 08. August 2013, 12:15:17
Du musst bloss den geldwerten Vorteil für diese Unterkunft versteuern.

Und du meinst, dass der geldwerte Vorteil für eine Gemeinschaftsunterkunft pro Monat bei 100€ liegen würde?  ::)
Autor christoph1972
 - 08. August 2013, 12:29:08
Vor allem, was das alles spart an Ärger und Anschaffungen, das Leben in der GU ist doch recht entspannt.

Kein Ärger mit dem Vermieter, kein Zoff mit den Nachbarn und Parkplatzprobleme gibt es auch nicht. Keine explodierenden Nebenkosten und kochen muss man auch nicht selber. Renovieren und Schönheitsreparaturen fallen auch nicht an. Dafür knapp 130,-- € versteuern? Super.
Autor Lidius
 - 08. August 2013, 12:15:17
Du zahlst ja nicht für die Unterkunft direkt, die ist kostenfrei. Du musst bloss den geldwerten Vorteil für diese Unterkunft versteuern.
Autor Andi
 - 08. August 2013, 12:14:12
Taschentuch? Aufn Arm?

Du wolltest wissen wie die Rechtslage ist und wie die ist habe ich beschrieben. An einer akademischen Langeweilediskussion beteilige ich mich nicht. Ich gebe nur drei Hinweise:
1) Die Rechtslage ist für alle die gleiche und niemand wird gezwungen zur Bundeswehr zu gehen.
2) Die Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft für alle bis 25 und für alle anderen auf Lehrgängen begründet überhaupt erst, dass die Bundeswehr Unterkünfte vorhält. Ansonsten wäre Unterkunftssuche und Bezahlung nämlich mit Masse ein Privatproblem eines jeden Soldaten.
3) Der geldwerte Vorteil der Gemeinschaftsunterkunft ist steuerlich zu berücksichtigen bzw. durch den Soldaten nachzuversteuern. Oder anders: Gäbe es den Anrechnungsbetrag nicht dürfte jeder Soldat erheblich mehr Steuern zahlen.

Willkommen im Leben
Andi