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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 27. April 2018, 11:39:24
Zitat... Kann mir gut vorstellen das früher, als es die Wehrpflicht noch gab, mit Absicht noch welche kurz vor der Musterung einen durchgezogen haben. ...

Für GWDL gab es in solchen Fällen ja in aller Regel auch keine Entlassung, sonst hätten sich mehr davon dadurch ihrer Pflicht entzogen. Bei SaZ-Bewerbern war das auch früher schon anders und FWDL, die damit erwischt wurden, wurden auf GWDL zurück gestuft oder, wenn die GWDL-Zeit schon abgelaufen war, fristlos entlassen.
Autor Bixono
 - 27. April 2018, 10:59:11
@KlausP
Dies war nicht mein angesprochener Punkt. Natürlich reden wir hier immer noch von illegalen Drogen und das diese eigentlich nirgends wo etwas zu suchen haben, ob im zivilen oder im militärischen Bereich. Wobei Alkohol ja dieselbe Wirkung haben kann wie Cannabis etc. Ich hab auch schon einmal einen Polizisten gesehen, der dachte, er kann mit Kater und Restalkohol auf den Schießstand- mitnichten. P10 ist beim ersten Schuss aus der Hand geflogen und hat ihm das Nasenbein zertrümmert.

Aber mein Berater im KC hat mich explizit belehrt, dass ich ca 6 Monate vor der Musterung lieber keine Drogen nehmen sollte, weil garantiert kontrolliert wird und dort direkt der Schlussstrich gezogen wird. Und dieses stand bestimmt auch noch auf einigen anderen Schriftstücken usw...
Die Frage ist, können oder wollen die Leute das nicht verstehen. Ich meine die bewerben sich ja freiwillig. Kann mir gut vorstellen das früher, als es die Wehrpflicht noch gab, mit Absicht noch welche kurz vor der Musterung einen durchgezogen haben.



Autor slider
 - 27. April 2018, 09:26:46
Ich hab das noch nie verstanden, wie das bei der Bundeswehr läuft. In meiner FWDL-Zeit haben sicher 50% der Mannschaften (und sicher auch bei den Uffzen) meiner Stammeinheit (Versorgungsstaffel) mindestens regelmäßig gekifft und auch Kokain, Speed, Extasy waren bei Einigen gerne mal dabei (von der teilweise exzessiven Sauferei mal ganz abgesehen). Selbst Drogenfunde in Spinden führten nur zu, aus meiner Sicht, recht entspannten Disziplinarstrafen. Eine Entlassung habe ich in meinen 23 Monaten dort nicht erlebt.
Autor KlausP
 - 27. April 2018, 08:58:45
Warum sollte man im KC darüber belehren, dass man keine illegalen Drogen nehmen darf? Nur, weil das im Zivile. durch die Staatsanwaltschaften nicht immer strafrechtlich verfolgt wird bedeutet das ja nicht, dass es dort erlaubt wäre. Auch da ist das eine Straftat nach dem BTMG.
Autor Bixono
 - 27. April 2018, 08:49:00
Als ich vor 2 Monaten bei der Musterung war, sind 8 von 30 beim Drogentest rausgeflogen.... und der Arzt meinte, dies wäre der normale Durchschnitt.

Da frag ich mich doch, wozu diese Menschen dann eine Bewerbung bei der Bw abgeben und ggf. ja auch Kosten auf sich nehmen um zum Karrierecenter zu kommen usw.
Ist da einfach die Hoffnung, dass die letzte Tüte von vor 3 Wochen da nicht erkannt wird oder wurden die vielleicht ja auch gar nicht im Karrc. belehrt, das Drogen bei der Bw nichts zu suchen haben.

Bei mir kommen da immer nur ganz viele Fragezeichen im Kopf, wenn ich darüber nachdenke.
Autor KlausP
 - 27. April 2018, 07:53:42
Letzteres. Bei der Musterung wird ja generell ein Drogentest gemacht, bei der Einstellungsuntersuchung nicht zwangsläufig. Oft fällt sowas auch noch später auf, wenn es z.B. um das 90/5 für die Kraftfahrerverwendungsfähigkeit geht.
Autor IchParshippeJetzt
 - 27. April 2018, 07:20:25
Mal ganz ehrlich, was läuft da falsch?

Läuft da schon etwas bei der Einstellung schief, sodass Rauschgiftkonsumenten nicht erkannt werden oder sind manche wirklich so (Verzeihung) dämlich und kommen in den ersten paar Monaten Dienstzeit auf die grandiose Idee " Hey, jetzt mal zu probieren wäre ziemlich geil, was soll schon passieren?"?

Verstehe das wer will.
Autor Ralf
 - 27. April 2018, 04:47:13
Ist schon 4 1/2 Jahre her und sein letzter Besuch war auch 2013.
Autor Samething
 - 26. April 2018, 23:53:28
Wie hat es den nun geendet? Hat es funktioniert? Wurdest du wieder Soldat? Ich habe die selbe Situation
Autor justice005
 - 29. August 2013, 12:08:52
Zitatwenn Sie von selber kündigen, dann kommen Sie ohne Schaden aus der Nummer, ansonsten werden Sie auch noch hören von der Staatsanwaltschaft und halt das Dizi.

Das ist in dreifacher Hinsicht nicht richtig.

1. Nur wenn man entlassen wird, hat man die Möglichkeit, über ein Beschwerdeverfahren und ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Entlassung anzufechten. Wenn man selber kündigt, hat man diese Möglichkeit nicht. Ein einmaliger außerdienstlicher Drogenkunsum reicht leider (!) bei etlichen Verwaltungsgerichten nicht mehr für eine Entlassung aus. Wenn Sie im Norden der Republik wohnen, haben Sie gute Chancen, sich bei einer etwaigen Entlassung wieder einzuklagen. Das kostet zwar Geld und Mühe, könnte aber vielleicht (!!) klappen. Vielleicht auch nicht.

2. Von der Staatsanwaltschaft hören Sie in jedem Fall, denn ein Strafverfahren hat nichts mit einer Entlassung zu tun. Bei einmaligen, erstmaligem Drogenbesitz in kleinen Mengen wird das Verfahren vermutlich sowieso eingestellt.

3. Ein Diszi wird es nicht geben. Bei einer Entlassung gibt es sowieso kein Diszi, weil es eine Vorschrift, die besagt, dass bei einer Entlassung nicht auch noch ein Diszi verhängt werden soll. Und wenn es keine Entlassung gibt, dann verbietet § 16 I WDO eine einfache Disziplinarmaßnahme, zumindest, wenn die StA nicht komplett und ohne Auflagen das Verfahren einstellt. Für ein gerichtliches Disziplinarverfahren lohnt sich das auch nicht.


Also entweder Sie schlucken die Entlassung, oder Sie kämpfen mit einem Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht.
Egal was Sie machen, Sie sollten aber auf keinen Fall (!!!) unterschreiben, dass Sie mit der Entlassung einverstanden sind. Achten Sie darauf, ob man Ihnen auf dem Formular zur Anhörung irgendwelche vorgefertigten Kreuzchen unterjubeln will....

Autor wolverine
 - 25. August 2013, 20:58:18
Zitat von: wolverine am 25. August 2013, 20:42:57
Der Rat, statt die Entlassung abzuwarten lieber gleich zu kündigen, ist für den Soldaten aber kein guter Rat.
Autor itschie
 - 25. August 2013, 20:54:03
Also wenn sie die Drogen freiwillig genommen haben gibt es normal keinen Weg der die Entlassung verhindert. Aber warum grade nach einen Monat in der BW kommt man auf die Idee das Zeugs zu probieren, das Illigal ist in Deutschland ist die eine Sache, die zweite ist grade in der BW wird man noch speziel drauf hingewiesen.

Ich kenne nur einen Fall wo es Chancen auf den Verbleib gibt und das ist wenn einen son scheiß ins Glas getan hat und man es nachweisen kann, das es nicht freiwillig war. Aber da Sie eh alles zugeben haben tritt das nicht ein. 

Besprechen Sie sich am besten noch einmal mit Ihrem Chef und Spieß, evt. stellen die das Verfahren ein wenn Sie von selber kündigen, dann kommen Sie ohne Schaden aus der Nummer, ansonsten werden Sie auch noch hören von der Staatsanwaltschaft und halt das Dizi.
Autor wolverine
 - 25. August 2013, 20:42:57
So schaut es aus: die strafrechtliche Komponente ist Sache der Staatsanwaltschaft und ist hier völlig belanglos. Dem Soldat ist der Konsum von Canabisprodukten noch einmal gesondert untersagt und in jeder Personalakte befindet sich ein vom Soldaten unterschriebenes Zettelchen. Im Rahmen des Disziplinar- oder Entlassungsverfahrens wird dieses rausgesucht und das Datum zitiert.
Wer dann trotzdem konsumiert, hat hiergegen verstoßen und das wird entsprechend geahndet.

Wie gesagt: ich gehe auch von Entlassung aus und würde diese höchstwahrscheinlich auch beantragen. Die Frage war aber eine andere und wir kennen - wie fast immer - den Sachverhalt nicht. Der Rat, statt die Entlassung abzuwarten lieber gleich zu kündigen, ist für den Soldaten aber kein guter Rat.
Autor KlausP
 - 25. August 2013, 20:17:03
Der Diszplinarvorgesetzte muss bei einer einfachen Disziplinarnaßnahme rein gar nichts "beweisen", er muss der Überzeugung sein, dass ein Dienstvergehen vorliegt. Das liegt vor, wenn ein Soldat gegen Befehle verstösst und das Verbot des Konsums illegaler Drogen innerhalb und außerhalb des Dienstes ist nun mal ein Befehl, über den jeder Rekrut zu Beginn seiner Dienstzeit aktenkundig zu elehren ist, einschließlich der Folgen bei Nichtbeachtung.
Autor Andi
 - 25. August 2013, 20:13:19
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 20:05:12
Richtig, aber im Zivilleben greift das BtMG erst, wenn Erwerb oder Inbesitzbringung nachweisbar sind

Äh, ne, wenn jemand mit einem Tütchen erwischt wird, dann ist der Besitz erwiesen und unstrittig, alles andere ist grob gesagt irrelevant. Die StA stellt höchstens wegen mangelndem öffentlichen Interesse ein.
Ist aber auch egal, hat mit dem Fall absolut nichts zu tun und du vermutlich Langeweile.

Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 20:05:12
inwiefern die BW hier rechtsfreier Raum ist, wo Mutmaßungen ausreichen, weiß ich natürlich nicht.

Gähn. Wenn du keine Ahnung hast, lass es einfach.
Für Disziplinarverfahren der Soldaten gilt die WDO in Verbindung mit der StPO.
In diesem Fall haben wir die Meldung eines Zeugen und ein Geständnis des Beschuldigten. Das ist übrigens - auch im zivilen Strafverfahren - völlig eindeutig. ;)

Enthalte dich doch bitte zukünftig mit deinen unqualifizierten Beiträgen ernsthaften Diskussionen. Danke.