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Begonnen von Klaus1887, 25. August 2013, 16:22:03

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Snake_tde


Zitat von: Klaus1887 am 25. August 2013, 19:00:36
ich habe ein dizi laufen wurde schon 3 mal vernommen, un soll jetz nur noch eine stellungnahme schreiben für das personalamt vom bund, ich kenne leute die wurden auch in der aga mit drogen erwischt aber durften bleiben, ich will nur wissen wie ich so eine stellungnahme schreibe

Tu dir selbst nen gefallen und kündige!

wolverine

Mal im ernst: Warum? Das hilft ihm nun wirklich keinen Deut weiter. Ich glaube zwar auch nicht, dass er seine Entlassung verhindern kann aber was soll ihm eine Kündigung bringen?
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Steve87

Und ich kann mir kaum vorstellen das Soldaten die in der AGA oder generell in der der Dienstzeit mit Drogen erwischt wurden bleiben können.
Beamter im mittleren technischen Dienst

Altrec

Man kann ja auch Google konsultieren:

http://lmgtfy.com/?q=Stellungnahme+Muster+
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BSG1966

Aber um auf die Frage zurückzukommen - schreiben Sie doch einfach, was Sie zu Ihrer Verteidigung vorzubringen haben. Dass das ne einmalige Angelegenheit war, ausprobieren, unbedacht und nicht besonders schlau, Ihnen aber doch viel an dem Dienst liegt. Sie könnten noch schreiben, dass Sie sich dessen bewusst sind, dass das falsch war (was aber eine Lüge wäre und damit gegen die Wahrheitspflicht verstieße, daher würde ich das lassen) - und eben darum bitten, Sie trotzdem weiterhin im Dienstverhältnis zu belassen. Wo ist jetzt das Problem?!

Snake_tde


Zitat von: wolverine am 25. August 2013, 19:07:47
Mal im ernst: Warum? Das hilft ihm nun wirklich keinen Deut weiter. Ich glaube zwar auch nicht, dass er seine Entlassung verhindern kann aber was soll ihm eine Kündigung bringen?

Würdest du jemanden an deiner Seite tolerieren der Drogen konsumiert?
Ich behaupte mal das seine Einheit auch nicht mehr so gut auf Ihn zu sprechen ist.  (Meine Meinung, kann mich auch irren)

BSG1966

Zitat von: Snake_tde am 25. August 2013, 19:14:00
Würdest du jemanden an deiner Seite tolerieren der Drogen konsumiert?
Ich behaupte mal das seine Einheit auch nicht mehr so gut auf Ihn zu sprechen ist.  (Meine Meinung, kann mich auch irren)

Ohne jetzt wieder die Diskussion eröffnen zu wollen, WIE extrem böse und schlimm Drogen sind, aber es gibt auch in der Bundeswehr nicht wenige, die die Thematik etwas liberaler sehen, in Abhängigkeit von der Ausprägung.

KlausP

ZitatIch behaupte mal das seine Einheit auch nicht mehr so gut auf Ihn zu sprechen ist.

Das ist doch irrelevant. Er hat ein Dienstvergehen begangen, dafür hat (oder wird) ihm der Chef eine zwischen die Lichter gegeben und im Zuge dessen beantragt jetzt der Chef die Entlassung. Wie die Entlassungsdienststelle den Fall sieht, können wir doch gar nicht einschätzen, kann ja durchaus sein, dass die einen schlechten Tag erwischt und ihn eben nicht entlässt. Dann muss die Einheit damit auch klarkommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Was will der TE mit diesem Schrieb denn erreichen? Das übliche Geblubber, dass man unschuldig ist und die anderen die Bösen sind und überhaupt, man wäre sich keinerlei Schuld bewußt...

Stehe zu deiner Sache und sei froh, dass keiner der Tests positiv angesprochen hat, sonst wäre noch ein ziviles Verfahren anhängig mit weitaus größerer Tragweite. Wer so leichtfertig sein Dienstverhältnis aufs Spiel setzt bzw. opfert, braucht nicht jammern und seine Unschuld zu beteuern zu versuchen, wenn das "Kind in den Brunnen gefallen ist.

Habe als VP auch einige solcher Fälle erlebt, wo "nur" gekifft wurde und dann großes Geheule ausbrach, da es ja nach Dienst war usw. Bei sowas gibt es nur eins: Raus aus der BW.

Diese gnadenlose Vorgehensweise ist notwendig, weil ein unter BTM stehender Soldat im Umgang mit Waffen, Gerät und/oder Kfz ein unkalkulierbares Risiko für Leib und Leben der Kameraden aber auch für sich selbst wäre.

Elvis

Zitat von: Klaus1887 am 25. August 2013, 17:40:52
aga 2. monat wegen btmg

Konsum an sich ist nicht strafbar und kein Verstoß gegen das BtMG.
Was hast Du denn in den Vernehmungen ausgesagt?

Snake_tde

Der Abhängigkeit der Ausprägung stimme ich da zu, ich kenne da auch welche die Mal im Urlaub sich was gönnen.
Aber im ernst wie Dumm muss man sein, nach dem von Klaus angesprochenen Belehrungen sich son Bock zu schießen.


Andi

Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 19:28:02
Konsum an sich ist nicht strafbar und kein Verstoß gegen das BtMG.

Da Konsum in so ziemlich allen Fällen mit dem -strafbaren - Besitz von Btm zusammenfällt ist diese gern von gewissen Gutmenschen getätigte Aussage total für die Tonne.
Und zu Sondermüll wird sie dadurch, dass die Strafbarkeit für ein Disziplinarverfahren und die - hier beschriebene und davon völlig unabhängige Personalmaßnahme der angestrebten Entlassung - irrelevant ist.
the rest is silence...

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BSG1966

Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 19:28:02
Zitat von: Klaus1887 am 25. August 2013, 17:40:52
aga 2. monat wegen btmg

Konsum an sich ist nicht strafbar und kein Verstoß gegen das BtMG.
Was hast Du denn in den Vernehmungen ausgesagt?

Kein Verstoß gegen das BtMG, aber ein Grund für die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Elvis

Zitat von: Andi am 25. August 2013, 19:32:25
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 19:28:02
Konsum an sich ist nicht strafbar und kein Verstoß gegen das BtMG.

Da Konsum in so ziemlich allen Fällen mit dem -strafbaren - Besitz von Btm zusammenfällt ist diese gern von gewissen Gutmenschen getätigte Aussage total für die Tonne.
Und zu Sondermüll wird sie dadurch, dass die Strafbarkeit für ein Disziplinarverfahren und die - hier beschriebene und davon völlig unabhängige Personalmaßnahme der angestrebten Entlassung - irrelevant ist.

Richtig, aber im Zivilleben greift das BtMG erst, wenn Erwerb oder Inbesitzbringung nachweisbar sind und wenn es noch so logisch ist. Ansonsten geht da nichts; inwiefern die BW hier rechtsfreier Raum ist, wo Mutmaßungen ausreichen, weiß ich natürlich nicht.
Ich denke mal es wird so wie im Zivilleben gewesen sein, man hatte schlichtweg gar nichts, an diesem Punkt folgt dann meist im Zivilen die Vernehmung in der Hoffnung dass der Beschuldigte sich verplappert, was dann hier wohl auch der Fall war.
Und dass die beleglose Behauptung eines Kameraden hinreichend Grundlage für ein Diszi bietet, kann ich mir auch nicht ganz vorstellen. Da wird sich der TE -unabhängig vom Drogenkonsum- selbst noch ein ganzes Stück weiter reingeritten haben. Zumal der einmalige Konsum mit einiger Wahrscheinlichkeit 14 Tage später wohl ebenfalls nicht zum positiven Test führen dürfte.
Entlassung/Disziplinarverfahren aufgrund Hörensagen trotz negativem Test klingt recht eigenartig. Da könnte ja jeder zum Chef marschieren und die Entlassung unbeliebter Kameraden einleiten.

Andi

#44
Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 20:05:12
Richtig, aber im Zivilleben greift das BtMG erst, wenn Erwerb oder Inbesitzbringung nachweisbar sind

Äh, ne, wenn jemand mit einem Tütchen erwischt wird, dann ist der Besitz erwiesen und unstrittig, alles andere ist grob gesagt irrelevant. Die StA stellt höchstens wegen mangelndem öffentlichen Interesse ein.
Ist aber auch egal, hat mit dem Fall absolut nichts zu tun und du vermutlich Langeweile.

Zitat von: Elvis am 25. August 2013, 20:05:12
inwiefern die BW hier rechtsfreier Raum ist, wo Mutmaßungen ausreichen, weiß ich natürlich nicht.

Gähn. Wenn du keine Ahnung hast, lass es einfach.
Für Disziplinarverfahren der Soldaten gilt die WDO in Verbindung mit der StPO.
In diesem Fall haben wir die Meldung eines Zeugen und ein Geständnis des Beschuldigten. Das ist übrigens - auch im zivilen Strafverfahren - völlig eindeutig. ;)

Enthalte dich doch bitte zukünftig mit deinen unqualifizierten Beiträgen ernsthaften Diskussionen. Danke.
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