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Zusammenfassung

Autor Firli
 - 08. September 2013, 14:16:56
Zitat von: SanFW am 08. September 2013, 13:47:26
Zitat von: ulli76 am 08. September 2013, 12:31:51


Interessant wird es, wenn sich ein Soldat erst spät am Tag neukrank meldet, aber schon den ganzen Tag gefehlt hat und der Truppenarzt nicht auf kzH befindet.

Und genau das Problem haben wir zur Zeit. Die Soldaten befinden sich im Dienst, melden sich jedoch erst gegen 15:00 Uhr im SanZ ohne vorher angerufen zu haben. Sind aber auch nicht zu ihrer Einheit gefahren. In meinen Augen ein Dienstvergehen oder sehe ich das Falsch?

Wenn die Einheit absolut nichts davon wusste - ja.
Autor SanFW
 - 08. September 2013, 13:47:26
Zitat von: ulli76 am 08. September 2013, 12:31:51


Interessant wird es, wenn sich ein Soldat erst spät am Tag neukrank meldet, aber schon den ganzen Tag gefehlt hat und der Truppenarzt nicht auf kzH befindet.

Und genau das Problem haben wir zur Zeit. Die Soldaten befinden sich im Dienst, melden sich jedoch erst gegen 15:00 Uhr im SanZ ohne vorher angerufen zu haben. Sind aber auch nicht zu ihrer Einheit gefahren. In meinen Augen ein Dienstvergehen oder sehe ich das Falsch?
Autor ulli76
 - 08. September 2013, 12:31:51
Letztendlich ist das etwas das 1. der behandelnde SanBereich aus organisatorischen Gründen und 2. der zuständige DV aus disziplinaren Gründen mit dem Soldaten verhackstücken muss.

1. Wenn Soldaten sich erst nachmittags mit Erankungen melden, die nicht plötzlich aufgetreten sind (und außer Verletzungen sind so dermaßen akute Erkrankungen, dass sie morgens noch nicht bestanden und auch nicht bis zum nächsten Tag warten könenn bei jungen Soldaten eher eine Seltenheit) verwürfelt das natürlich die Terminplanung und führt zu unnötigen Wartezeiten.

2. Der SanBereich schreibt normalerweise die Uhrzeit, zu der sich der Soldat gemeldet hat, mit auf das Fernschreiben drauf.
Wäre der Soldat an dem Tag im Dienst gewesen, hat er sich unverzüglich im SanBereich zu melden, bei Soldaten im Urlaub ist das unter disziplinaren Aspekten unkritischer.

In manchen Fällen gibt es auch Absprachen, dass sich bestimmte Soldaten erst später melden- z.B. wenn sie sich auf einem Praktikum befinden wo Fehlzeiten ungünstig wären oder auch Soldaten im Schichtdienst.

Der Arzt kann den Soldaten auch nach der Schwere des Krankheitsbildes befragen und ihn ggf. für den Folgetag einbestellen.

Interessant wird es, wenn sich ein Soldat erst spät am Tag neukrank meldet, aber schon den ganzen Tag gefehlt hat und der Truppenarzt nicht auf kzH befindet.
Autor Lidius
 - 07. September 2013, 21:46:57
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 07. September 2013, 21:28:19
Wenn sich eine leichte morgendliche Unpässlichkeit über den Tag hinweg verstärkt, warum sollte der Soldat dann bis zum nächten Morgen warten. Oft wartet man ja ab, ob es besser wird oder doch ein Vorstellung beim Arzt notwendig ist. Die wenigsten Erkrankungen/Verletzungen lassen sich vorher planen.

So wie ich das verstehe geht es ja um standortfremde Soldaten. Da passt deine Antwort nicht wirklich zu.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 07. September 2013, 21:28:19
Wenn sich eine leichte morgendliche Unpässlichkeit über den Tag hinweg verstärkt, warum sollte der Soldat dann bis zum nächten Morgen warten. Oft wartet man ja ab, ob es besser wird oder doch ein Vorstellung beim Arzt notwendig ist. Die wenigsten Erkrankungen/Verletzungen lassen sich vorher planen.
Autor SanFW
 - 07. September 2013, 15:32:14
Moin moin,
ich hätte da mal eine grundlegende Frage zum Standortfremd Neukrank melden.
Gibt es eine Vorgabe bis wann der Soldat sich in dem zuständigen SanZ zu melden hat?
Wenn ja wo finde ich diese?

Hintergrund:
Ich habe diese Woche meinen Dienst in einem für mich neuen SanZ angefangen und mir ist die Woche über aufgefallen das die Kameraden teilweise erst um 15:00 bei uns aufschlagen und sich Standortfremd Neukrank melden, ohne das sie sich vorher schonmal gemeldet hätten.
In meiner alten Einheit war es normal das Standortfremd Neukranke Soldaten sich bis 08:00 spätestens gemeldet hatten und ein Termin ausgemacht wurde wann sie es schaffen vorbeizukommen.
Jetzt sind unsere Truppenärtze sichtlich genervt da wir auch so schon ein hohes Patientenaufkommen haben.

Ich würde mich freuen wenn einer der ältergedienten Kameraden eine Antwort hätte
Autor Lidius
 - 03. März 2013, 22:37:16
Zitat von: PhilippR am 03. März 2013, 22:06:53
Ich habe mir nicht alles durchgelesen, aber:

Du hast die Pflicht zur Gesunderhaltung, bist du krank, gehst du zum Arzt, bist du nicht in der Lage bzw. fühlst du dich nicht in der Lage per KFZ oder ÖFFENTLICHEN zur Kaserne zu verlegen, dann ist das so.
Dein TE-Führer hat die Pflicht zur Fürsorge. Wenn du krank bist, kann er dir nicht Befehlen am Dienst teilzunehmen, wenn du dich nicht in der Lage dazu fühlst.

MKG

Wäre aber besser gewessen. Das Eröffnungsposting ist von April 2011, die Frage worüber hier gerade diskutiert wird ist von heute und von jemand ganz anderem.

Autor PhilippR
 - 03. März 2013, 22:06:53
Ich habe mir nicht alles durchgelesen, aber:

Du hast die Pflicht zur Gesunderhaltung, bist du krank, gehst du zum Arzt, bist du nicht in der Lage bzw. fühlst du dich nicht in der Lage per KFZ oder ÖFFENTLICHEN zur Kaserne zu verlegen, dann ist das so.
Dein TE-Führer hat die Pflicht zur Fürsorge. Wenn du krank bist, kann er dir nicht Befehlen am Dienst teilzunehmen, wenn du dich nicht in der Lage dazu fühlst.

MKG
Autor ulli76
 - 03. März 2013, 15:13:50
Ich frag mich auch, warum du dich nich nochmal Ende letzter Woche gemeldet hast, wenn das alles nicht besser geworden ist.
Autor Ralf
 - 03. März 2013, 14:50:09
Neuss - Büchel sind 150km (4,5h Fahrtzeit?) und Büchel liegt in unmittelbarer Nähe zu Koblenz.
Dur warst doch jetzt bereits eine Woche durch Kerpen KzH geschrieben, du kennst doch das Procedere.
Autor KlausP
 - 03. März 2013, 14:25:05
Himmel, hilf ...!  ::)
Autor Weini93
 - 03. März 2013, 14:21:18
nein ist es nicht , ich mach mir einfach nur sorgen, entschuldige .
ich werde mich dann morgen standortfremd vorstellen und sehen was rauskommt.
vielen dank für die antworten.
Autor ulli76
 - 03. März 2013, 14:17:45
Ist es denn so schwer?

Wenn du nicht in der Lage bist, zu deiner Einheit zu fahren, dann ist der nächstgelegene SanBereich für dich zuständig.
Aufgrund deiner Beschwerden sollst du heute noch mit denen Verbindung aufnehmen.

Eine komplette Abklärung wird der Standortarzt (also der wo du wohnst, nicht, der von deinem Standort, heisst aber trotzdem so) nicht durchführen, da dafür in der Regel dein Truppenarzt (also der von deinem Standort) zuständig ist.
Autor Weini93
 - 03. März 2013, 14:12:56
Ok vielleicht als kleine hilfe :
mein wohnort ist kreis neuss. die nächstgelegene Kaserne kerpen und mein Standort arzt ist in Büchel.
bis dahin fahr ich 4,5 stunden, bis kerpen 20 min .
das nächste bwzk ist wenn ich richtig liege in Koblenz ?!
und in kerpen war ich letzte woche montag ebenfalls und die schrieben mich für eine woche krank , ohne weitere maßnahmen einzuleiten aufgrund meiner bluthochdruckbeschwerden.
Autor ulli76
 - 03. März 2013, 14:12:47
Was soll da auch "bescheinigt" werden? Davon geht der ja auch nicht weg.
Das gehört abgeklärt und entweder ist er in einem Bereich, der zwar erhöht ist, aber nur weiter beobachtet werden muss oder er ist in nem Bereich, wo er behandelt werden muss.

Wenn du heute nen Blackout hattest, dann gehörst du HEUTE zum Arzt.

Wohin dich der Truppenarzt schickt, kann ich nicht sagen- kann auch sein, dass nur der Blutdruck kontrolliert wird und wenn kein akuter Handlungsbedarf besteht, du wieder zurück zum Standort geschickt wirst.