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Autor Andi
 - 22. September 2013, 00:07:26
 ??? Tatsächlich fliegen an den weitaus meisten Standorten die Kameraden über 25 - und damit auch die meisten Portepees in hohem Bogen aus der Kaserne, weil es zu wenig Kapazitäten gibt.

Aber an sich ist die Frage mal wieder ziemlich eingeschränkt sinnvoll...
Autor Bummler60
 - 21. September 2013, 19:28:54
Meistens ist es so das für Uffz o. P. aufwärts 1-2 Mann Stuben vorhanden sind. Was sie da genau erwartet, kann ihnen wahrscheinlich  nur einer sagen der dort schon ist ^^
Autor Kabelbinder
 - 21. September 2013, 17:06:02
Dann muss ich wenigstens nicht mit der Freundin in den Urlaub fliegen (Spaß!)

Hab da noch eine Frage:
Hab vor kurzem gelesen dass in Celle, meinem Standort, die FA Unterkünfte komplett renoviert wurden.
Während der GA werd ich ja sicher mit einigen Leuten auf Stube sein und da hab ich erstmal auch kein Problem mit,

Wie siehts nach den 3 Monaten aus. Sind diese besagten FA Stuben dann Einzelzimmer?

Bin nun ja auch schon 26 Jahre jung und hab mich an nen gewissen Lebensstandart gewöhnt.

Möchte halt mal wissen was neben dem Diest so auf mich zu kommt ;)

Gruß
Autor Ralf
 - 21. September 2013, 07:40:10
 ;D O.k. stimmt auch wieder.
Autor BulleMölders
 - 21. September 2013, 06:36:55
Klar kann er frei Planen, ob er genehmigt wird steht dann aber auf einem anderem Blatt! ;)
Autor Ralf
 - 20. September 2013, 22:11:35
Nun denk doch mal nach: du musst noch Lehrgänge machen und du weißt noch nicht, ob deine Einheit irgendwelche Vorhaben hat. Also, kannst du deinen Urlaub frei planen?
Autor Kabelbinder
 - 20. September 2013, 22:04:34
Also werde ich sehr wahrscheinlich nach A6 E3 besoldet.  Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!
Ist zwar weniger als jetzt aber wie gesagt geht mir nicht um die Kohle :)

Gestern lag endlich mein Einberufungsschreiben in der Post, darunter auch die Aufklärung übers Eignungsübungsgesetz.... mein Chef hat erstmal seine Augen gerollt und es an weitere Stelle geschickt. So Schnell wird er mich dann doch nicht los, dachte er!!! :D

Wie siehts eigentlich mit der Urlaubsplanung im ersten Jahr aus? Klar, die ersten 3 Monate ist AGA angesagt. Kann ich mir danach meinen Urlaub frei planen oder wird der vorgeschrieben ? 

Gruß
Autor dunstig
 - 17. September 2013, 08:04:21
Zitat von: Lestrade am 16. September 2013, 23:54:54
Zitat von: Rollo83 am 16. September 2013, 23:01:48
Sie fangen mit A6 an in A7 "kann" man ich glaub 4 Jahren waren es befördert werden.
Mit 27 müssten sie meiner Rechnung nach in Erfahrungsstufe 3 eingruppiert werden.

Die Erfahrungsstufen richten sich doch nicht mehr ans Alter, sondern ausschließlich an die Erfahrung in der "Truppe"?! Somit Erfahrungsstufe 1?

Oder läuft es anders wenn man mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wird?

Gruß "verwirrt bin"

Es wäre schön, wenn es ausschließlich nach der Erfahrung gehen würde. Ich werde 6,5 Jahre gedient haben und (voraussichtlich) in Besoldungsstufe A10 sein, bevor ich von der ersten Erfahrungsstufe in die zweite aufsteige. Gleichzeitig wurden lebensältere Kameraden, die mit mir zusammen in der selben Laufbahn angefangen haben, in Erfahrungsstufe 3 eingestellt, weil sie bei Einstellung 26 Jahre alt waren und vor Jahren 9 Monate Grundwehrdienst geleistet haben. Während ich also 6,5 Jahre brauche, um in Erfahrungsstufe 2 zu kommen, haben diese mit einer Diensterfahrung von 9 Monaten nur aufgrund ihres Alters bei der Einstellung (und irgendwann mal geleistetem GWD) schon Erfahrungsstufe 3. Es richtet sich also nicht nur ausschließlich nach der Diensterfahrung.
Autor Lestrade
 - 17. September 2013, 00:08:26
Ahhh okay danke! :)

Fand die Altersstufen aber dennoch eine bessere Regelung als die Erfahrungsstufen. "Grummel" 8) ;D
Autor Lidius
 - 16. September 2013, 23:56:28
Zitat von: Lestrade am 16. September 2013, 23:54:54
Zitat von: Rollo83 am 16. September 2013, 23:01:48
Sie fangen mit A6 an in A7 "kann" man ich glaub 4 Jahren waren es befördert werden.
Mit 27 müssten sie meiner Rechnung nach in Erfahrungsstufe 3 eingruppiert werden.

Die Erfahrungsstufen richten sich doch nicht mehr ans Alter, sondern ausschließlich an die Erfahrung in der "Truppe"?! Somit Erfahrungsstufe 1?

Oder läuft es anders wenn man mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wird?

Gruß "verwirrt bin"

Ja, bei Einstellung mit höherem Dienstgrad wird angenommen, das man bereits seit dem 21. Lebensjahr beim Bund ist und dementsprechend werden dann ab dort die Erfahrungsstufen berechnet.
Autor Lestrade
 - 16. September 2013, 23:54:54
Zitat von: Rollo83 am 16. September 2013, 23:01:48
Sie fangen mit A6 an in A7 "kann" man ich glaub 4 Jahren waren es befördert werden.
Mit 27 müssten sie meiner Rechnung nach in Erfahrungsstufe 3 eingruppiert werden.

Die Erfahrungsstufen richten sich doch nicht mehr ans Alter, sondern ausschließlich an die Erfahrung in der "Truppe"?! Somit Erfahrungsstufe 1?

Oder läuft es anders wenn man mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wird?

Gruß "verwirrt bin"
Autor Kabelbinder
 - 16. September 2013, 23:41:25
Ich habe in diesem Unternehmen seit ca. 5 Jahren nen Festvertrag.
Ich habe nicht wirklich vor davon Gebrauch zu machen und würde mir die Blöße auch gar nicht geben wieder in den alten Job zu gehen! ^^

Wollte nur wissen ob es wirklich so ist. Mein Cheffe wird sich nämlich freuen :P :P
Autor Firli
 - 16. September 2013, 23:37:37
Ist so korrekt. Für die Zeit der Eignungsübung brauchen Sie nicht kündigen und dürfen auch nicht entlassen werden. Irgendwo hab ich den Wisch zuhause rumfliegen und er wurde mir genau so erklärt.
Autor Lidius
 - 16. September 2013, 23:37:07
Zitat von: Kabelbinder am 16. September 2013, 23:25:10
Danke schonmal für deine Antwort,
Kannst du mir zu der letzten frage auch noch was sagen?

Gruß

Einfach mal selber nen Blick ins Gesetz werfen: http://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html
Autor Rollo83
 - 16. September 2013, 23:28:06
UPS, übersehen.

Meiner Meinung nach müssen sie in der Eignungsübung nicht kündigen und ihr Chef muss sie wieder einstellen wenn sie in dieser Zeit die Bundeswehr verlassen, wenn sie einen Festvertrag haben.
Wenn dies so nicht stimmt bitte ich um Korrektur.