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Einige Fragen zur Besoldung bzw. Erfahrungsstufe

Begonnen von Kabelbinder, 16. September 2013, 22:50:24

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Kabelbinder

Hallo Kameraden,

Bevor ich meine Fragen stelle, möchte ich darauf hinweisen dass ich mir hier schon einige Threads durchgeselen habe, die Suchfunktion benutzt, Freunde die schon länger beim Bund sind oder waren und sogar google gefragt hab. ;)
Man liest und hört halt immer wieder andere Sachen und daher frag ich jetzt einfach mal ganz direkt! :)

Zu meiner Person:
Ich bin 26 (bald 27) und trete ab 02.01.14 meinen Dienst in Celle an. Ich wurde mit einer verwendbaren Ausbildung für die Laufbahn im allgemeinen Fachdienst eingeplant und werde daher als Stabsunteroffizier (FA) eingestellt.

Nun frage ich mich natürlich was ich ab dem ersten Tag "verdiene".
Ums Geld gings mir übrigens nie. Ich verdiene in meinem zivilen Job ziemlich gut, aber was bringt das wenn der Job einfach keine Erfüllung bringt.

Nun endlich zu den Fragen:
-In der Besoldungstabelle taucht der StabsUffz in A6 und in A7 auf ... wieso ?
-In welcher Erfahrungsstufe starte ich?  Habe gelesen dass der zivile Job mit angerechnet wird. Anderswo habe ich auch genau das Gegenteil gelesen... die Kameraden konnten mir auch nicht wirklich helfen.

Letzte Frage: Bin noch im Angestelltenverhältniss. Auf Nachfrage im Center in DDorf kommt mein Bescheid Anfang/Mitte Oktober. Wie verhält sich das mit der Kündigungsfrist zu meinem Arbeitgeber ?  Hab sogar mal gehört er müsse mich zur Eignungsübung freistellen?!

Ziemlich viel Text, sorry Kameraden ;)

Danke schonmal für hilfreiche Antworten!

Rollo83

Sie fangen mit A6 an in A7 "kann" man ich glaub 4 Jahren waren es befördert werden.
Mit 27 müssten sie meiner Rechnung nach in Erfahrungsstufe 3 eingruppiert werden.

Kabelbinder

Danke schonmal für deine Antwort,
Kannst du mir zu der letzten frage auch noch was sagen?

Gruß

Rollo83

UPS, übersehen.

Meiner Meinung nach müssen sie in der Eignungsübung nicht kündigen und ihr Chef muss sie wieder einstellen wenn sie in dieser Zeit die Bundeswehr verlassen, wenn sie einen Festvertrag haben.
Wenn dies so nicht stimmt bitte ich um Korrektur.

Lidius


Firli

Ist so korrekt. Für die Zeit der Eignungsübung brauchen Sie nicht kündigen und dürfen auch nicht entlassen werden. Irgendwo hab ich den Wisch zuhause rumfliegen und er wurde mir genau so erklärt.


SanFw/RettAss

Kabelbinder

Ich habe in diesem Unternehmen seit ca. 5 Jahren nen Festvertrag.
Ich habe nicht wirklich vor davon Gebrauch zu machen und würde mir die Blöße auch gar nicht geben wieder in den alten Job zu gehen! ^^

Wollte nur wissen ob es wirklich so ist. Mein Cheffe wird sich nämlich freuen :P :P

Lestrade

Zitat von: Rollo83 am 16. September 2013, 23:01:48
Sie fangen mit A6 an in A7 "kann" man ich glaub 4 Jahren waren es befördert werden.
Mit 27 müssten sie meiner Rechnung nach in Erfahrungsstufe 3 eingruppiert werden.

Die Erfahrungsstufen richten sich doch nicht mehr ans Alter, sondern ausschließlich an die Erfahrung in der "Truppe"?! Somit Erfahrungsstufe 1?

Oder läuft es anders wenn man mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wird?

Gruß "verwirrt bin"

Lidius

Zitat von: Lestrade am 16. September 2013, 23:54:54
Zitat von: Rollo83 am 16. September 2013, 23:01:48
Sie fangen mit A6 an in A7 "kann" man ich glaub 4 Jahren waren es befördert werden.
Mit 27 müssten sie meiner Rechnung nach in Erfahrungsstufe 3 eingruppiert werden.

Die Erfahrungsstufen richten sich doch nicht mehr ans Alter, sondern ausschließlich an die Erfahrung in der "Truppe"?! Somit Erfahrungsstufe 1?

Oder läuft es anders wenn man mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wird?

Gruß "verwirrt bin"

Ja, bei Einstellung mit höherem Dienstgrad wird angenommen, das man bereits seit dem 21. Lebensjahr beim Bund ist und dementsprechend werden dann ab dort die Erfahrungsstufen berechnet.

Lestrade

Ahhh okay danke! :)

Fand die Altersstufen aber dennoch eine bessere Regelung als die Erfahrungsstufen. "Grummel" 8) ;D

dunstig

Zitat von: Lestrade am 16. September 2013, 23:54:54
Zitat von: Rollo83 am 16. September 2013, 23:01:48
Sie fangen mit A6 an in A7 "kann" man ich glaub 4 Jahren waren es befördert werden.
Mit 27 müssten sie meiner Rechnung nach in Erfahrungsstufe 3 eingruppiert werden.

Die Erfahrungsstufen richten sich doch nicht mehr ans Alter, sondern ausschließlich an die Erfahrung in der "Truppe"?! Somit Erfahrungsstufe 1?

Oder läuft es anders wenn man mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wird?

Gruß "verwirrt bin"

Es wäre schön, wenn es ausschließlich nach der Erfahrung gehen würde. Ich werde 6,5 Jahre gedient haben und (voraussichtlich) in Besoldungsstufe A10 sein, bevor ich von der ersten Erfahrungsstufe in die zweite aufsteige. Gleichzeitig wurden lebensältere Kameraden, die mit mir zusammen in der selben Laufbahn angefangen haben, in Erfahrungsstufe 3 eingestellt, weil sie bei Einstellung 26 Jahre alt waren und vor Jahren 9 Monate Grundwehrdienst geleistet haben. Während ich also 6,5 Jahre brauche, um in Erfahrungsstufe 2 zu kommen, haben diese mit einer Diensterfahrung von 9 Monaten nur aufgrund ihres Alters bei der Einstellung (und irgendwann mal geleistetem GWD) schon Erfahrungsstufe 3. Es richtet sich also nicht nur ausschließlich nach der Diensterfahrung.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Kabelbinder

Also werde ich sehr wahrscheinlich nach A6 E3 besoldet.  Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!
Ist zwar weniger als jetzt aber wie gesagt geht mir nicht um die Kohle :)

Gestern lag endlich mein Einberufungsschreiben in der Post, darunter auch die Aufklärung übers Eignungsübungsgesetz.... mein Chef hat erstmal seine Augen gerollt und es an weitere Stelle geschickt. So Schnell wird er mich dann doch nicht los, dachte er!!! :D

Wie siehts eigentlich mit der Urlaubsplanung im ersten Jahr aus? Klar, die ersten 3 Monate ist AGA angesagt. Kann ich mir danach meinen Urlaub frei planen oder wird der vorgeschrieben ? 

Gruß

Ralf

Nun denk doch mal nach: du musst noch Lehrgänge machen und du weißt noch nicht, ob deine Einheit irgendwelche Vorhaben hat. Also, kannst du deinen Urlaub frei planen?
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Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

Klar kann er frei Planen, ob er genehmigt wird steht dann aber auf einem anderem Blatt! ;)

Ralf

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