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Zusammenfassung

Autor Barni83
 - 22. November 2013, 07:32:34
Na dann Glückwunsch und viel Erfolg für ihre Zukunft bei der Bundeswehr. ;)
Autor Escu
 - 22. November 2013, 06:37:14
Guten Morgen,

ich war die letzten zwei Tage in München und habe meine Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert.
SAZ 12 , Einstellung HptFw :)

Dieses Forum, sowie qualitative Tipps einiger Forumsnutzer haben zu meinem Erfolg beigetragen.
Aus diesem Grund möchte ich mich nochmals bedanken.


Macht weiter so!

Gruß

Escu
Autor Escu
 - 06. Oktober 2013, 15:18:55
Mir macht das keine grossen Sorgen, weil ich weiss was ich kann.
Wenn ich gesundheitlich Fit bleibe stellt das für mich gar kein Problem dar.
Ich habe die Möglichkeit mich selbstständig zu machen und meinen gelernten Beruf sowie meine Gutachtertätigkeit fortzuführen.
Mit 46 Jahren wird es sicherlich nicht leichter, aber abschreiben sollte man sich nicht.

Da fällt mir ein schöner Spruch ein....

Was wirst du im Alter mehr bereuen?
Was du getan hast (das sich aber als falsch erwies) oder was du nicht getan hast?
Die meisten Menschen bereuen, was sie nicht gesagt, getan oder gewagt haben, als sie dazu noch in der Lage waren.

Diese Chance mit der BW, bekomme ich sicher kein zweites mal.



Autor Rollo83
 - 06. Oktober 2013, 13:55:45
Krass, was macht man denn dann so mit 46 Jahren? Wenn man dann noch 3 Jahre Übergangsgebührnisse rechnet ist man bei 49 Jahren?
Also noch 20 Jahre bis zur Rente. Das würde mir persönlich jetzt irgendwie schwer im Magen liegen.
Autor Tommie
 - 06. Oktober 2013, 13:36:04
Ok, dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass Sie zeitnah nach acht Dienstjahren, also im "zarten Alter" von 42 Jahren zum Stabsfeldwebel befördert werden! Sollten Sie kein BS werden, macht man Sie aber so gut wie sicher zum Staber, wenn man Sie in den BFD (nach der Dienstzeit!) entlässt ;) !
Autor Escu
 - 06. Oktober 2013, 11:12:50
@ Ralf ich bin verheiratet, 2 Kinder
@Tommie ich bin zum Dienstantritt 34 Jahre jung
Autor Tommie
 - 06. Oktober 2013, 10:56:14
Zitat von: Escu am 06. Oktober 2013, 10:05:43Wie lange dauert es vom HptFW zum Stabsfeldwebel befördert zu werden?

Bei Einstellung im Dienstgrad Hauptfeldwebel benötigen Sie mindestens eine Dienstzeit von 8 Jahren, um zum Stabsfeldwebel befördert werden zu können! Quelle hierfür: ZDv 20/7, Ziffer 128!

Bitte beachten Sie aber, dass dies eine Mindest-Dienstzeit ist und Sie keinerlei Anspruch haben, zeitgerecht befördert zu werden! Außerdem werden Sie wohl erst dann befördert, wenn Sie das Alter erreicht haben, in dem vergleichbare (Berufs-) Soldaten zum Stabsfeldwebel befördert werden, also in der Regel nicht vor dem 37. oder 38. Lebensjahr! Realistisch ist eine Wartezeit von ca. 10 Jahren nach aktuellem Stand! Wie alt sind Sie jetzt?

Ach ja, eine Beförderung zum Stabsfeldwebel ist in der SLV nicht mehr explizit ausgeschlossen für einen SaZ! Noch in der alten Version der SLV, die bis zum 01.04.2002 gültig war, konnte ein SaZ maximal Hauptfeldwebel werden, Staber und Oberstaber waren dort explizit für BS und Reservisten vorbehalten!
Autor Ralf
 - 06. Oktober 2013, 10:46:21
Bist du verheiratet? Wenn nicht, solltest du deinen eigenen Hausstand bei KarrCen anzeigen.
Mit dem Verkauf, Umzug etc. Das solltest du mit Augenmaß in Angriff nehmen. Es ist ja nicht gesagt, dass dir die Bw auch dauerhaft zusagt. Deswegen gibts ja auch Kündigungsfrist.
Autor Escu
 - 06. Oktober 2013, 10:33:54
In meinem Fall geht es nicht ums Geld verdienen, wenn es darum ginge würde ich in meinem bisherigen Job bleiben.
Es geht mir nur um die finanzielle Planung eines Umzugs, Hausverkaufs, etc.
Ach übrigens ich hätte da günstig ein wunderschönes EFH mit viel Garten zu verkaufen ;D

Gruß
Autor Rollo83
 - 06. Oktober 2013, 10:17:19
Ja, viele sind irgendwie nur noch an Kohle interessiert, da hat Ralf durchaus recht. Das ist aber nicht nur hier im Forum so sonder auch im alltäglichen Dienst.

Ohne das ganze jetzt in der Vorschrift nachzuprüfen hab ich 15 Dienstjahre ab Feldwebel im Kopf.
Irgendwie sowas um den Dreh müsste sich das handeln, aber da wird mich sicher gleich jemand verbessern.
Autor Escu
 - 06. Oktober 2013, 10:05:43
Zitat von: Ralf am 06. Oktober 2013, 10:00:29
Unabhängig von deiner Frage: So in der letzten Zeit wird mehr nach Trennungsgeld und Umzug gefragt, als nach Möglichkeiten einer Karriereaufstieges.

Wie muss ich das Verstehen?
Bist Du der Meinung, das es den Leuten hier mehr um das finazielle geht als die Karriere?
Eine Frage zum Karriereaufstieg hätte ich aber auch ::)

Wie lange dauert es vom HptFW zum Stabsfeldwebel befördert zu werden?
Autor Ralf
 - 06. Oktober 2013, 10:00:29
Das kann dann aber auch nur der Rucksackumzug sein.
Eigner Hausstand, den du dem Karrierecenter angemeldet hast wäre Voraussetzung, dass du auch mit allem Kram umziehen kannst. Und dann müsstest du die Zusage beantragen. Hier würde dann entschieden werden, ob man dir den Umzug bezahlt oder aber ob du Trennungsgeld bekommst. Das ist eine Ermessensentscheidung.

Unabhängig von deiner Frage: So in der letzten Zeit wird mehr nach Trennungsgeld und Umzug gefragt, als nach Möglichkeiten einer Karriereaufstieges.
Autor Escu
 - 06. Oktober 2013, 09:54:55
Alles klar, dan habe ich eine gewisse Chance doch die UKV genehmigt zu bekommen.

Vielen Dank!
Autor Ralf
 - 06. Oktober 2013, 09:53:01
Du bekommst trotzdem eine Zusage/Nichtzusage zum Dienstantritt.
Autor Escu
 - 06. Oktober 2013, 09:51:10
Das hier habe ich gefunden...

1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge

1.
    aus Anlaß der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort, es sei denn, daß

    a)
        mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu rechnen ist,
    b)
        der Umzug aus besonderen Gründen nicht durchgeführt werden soll,
    c)
        die Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet) oder
    d)
        der Berechtigte auf die Zusage der Umzugskostenvergütung unwiderruflich verzichtet und dienstliche Gründe den Umzug nicht erfordern

Hier steht bei Versetzung aus dienstlichen Gründen.
Da ich ja meinen Dienst neu antrete , ist dies ja nicht als Versetzung zu sehen, oder liege ich mit meiner Annahme falsch?