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Zusage per E-Mail

Begonnen von Escu, 30. September 2013, 20:08:52

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Escu

Ok, dann die letzte Frage hierzu...

Zwischen den Lehrgängen bin ich dann auch wieder in meiner Stammeinheit oder sind diese durchgehend?

Danke

boxenmax2000

Das wird unterschiedlich sein. Es wird wahrscheinlich Lehrgänge geben, die direkt aneinander gereiht sind, zwischen anderen wiederum werden ein paar Wochen zeit vergehen.
Wird aber alles in ihrer planungsinformation stehen.

Escu

Guten Morgen,

nun ist noch eine Frage aufgetaucht.
Werden mir die Umzugkosten erstattet wenn ich von Bayern nach Husum ziehe, oder gilt dies nur bei einer Versetzung?

Gruß


Ralf

Bekommst du die UKV zugesagt, bekommst du den "Umzug" bezahlt. In welcher Größenordnung, kommt auf deine persönliche Situation an (Familienstand, Hausstand, Entfernung Wohnort-Dienstort etc.)
Nachlesen kannst du das im Bundesumzugskostengesetz.
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Escu

Das hier habe ich gefunden...

1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge

1.
    aus Anlaß der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort, es sei denn, daß

    a)
        mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu rechnen ist,
    b)
        der Umzug aus besonderen Gründen nicht durchgeführt werden soll,
    c)
        die Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet) oder
    d)
        der Berechtigte auf die Zusage der Umzugskostenvergütung unwiderruflich verzichtet und dienstliche Gründe den Umzug nicht erfordern

Hier steht bei Versetzung aus dienstlichen Gründen.
Da ich ja meinen Dienst neu antrete , ist dies ja nicht als Versetzung zu sehen, oder liege ich mit meiner Annahme falsch?

Ralf

Du bekommst trotzdem eine Zusage/Nichtzusage zum Dienstantritt.
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Escu

Alles klar, dan habe ich eine gewisse Chance doch die UKV genehmigt zu bekommen.

Vielen Dank!

Ralf

Das kann dann aber auch nur der Rucksackumzug sein.
Eigner Hausstand, den du dem Karrierecenter angemeldet hast wäre Voraussetzung, dass du auch mit allem Kram umziehen kannst. Und dann müsstest du die Zusage beantragen. Hier würde dann entschieden werden, ob man dir den Umzug bezahlt oder aber ob du Trennungsgeld bekommst. Das ist eine Ermessensentscheidung.

Unabhängig von deiner Frage: So in der letzten Zeit wird mehr nach Trennungsgeld und Umzug gefragt, als nach Möglichkeiten einer Karriereaufstieges.
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Escu

Zitat von: Ralf am 06. Oktober 2013, 10:00:29
Unabhängig von deiner Frage: So in der letzten Zeit wird mehr nach Trennungsgeld und Umzug gefragt, als nach Möglichkeiten einer Karriereaufstieges.

Wie muss ich das Verstehen?
Bist Du der Meinung, das es den Leuten hier mehr um das finazielle geht als die Karriere?
Eine Frage zum Karriereaufstieg hätte ich aber auch ::)

Wie lange dauert es vom HptFW zum Stabsfeldwebel befördert zu werden?

Rollo83

Ja, viele sind irgendwie nur noch an Kohle interessiert, da hat Ralf durchaus recht. Das ist aber nicht nur hier im Forum so sonder auch im alltäglichen Dienst.

Ohne das ganze jetzt in der Vorschrift nachzuprüfen hab ich 15 Dienstjahre ab Feldwebel im Kopf.
Irgendwie sowas um den Dreh müsste sich das handeln, aber da wird mich sicher gleich jemand verbessern.

Escu

In meinem Fall geht es nicht ums Geld verdienen, wenn es darum ginge würde ich in meinem bisherigen Job bleiben.
Es geht mir nur um die finanzielle Planung eines Umzugs, Hausverkaufs, etc.
Ach übrigens ich hätte da günstig ein wunderschönes EFH mit viel Garten zu verkaufen ;D

Gruß

Ralf

Bist du verheiratet? Wenn nicht, solltest du deinen eigenen Hausstand bei KarrCen anzeigen.
Mit dem Verkauf, Umzug etc. Das solltest du mit Augenmaß in Angriff nehmen. Es ist ja nicht gesagt, dass dir die Bw auch dauerhaft zusagt. Deswegen gibts ja auch Kündigungsfrist.
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Tommie

Zitat von: Escu am 06. Oktober 2013, 10:05:43Wie lange dauert es vom HptFW zum Stabsfeldwebel befördert zu werden?

Bei Einstellung im Dienstgrad Hauptfeldwebel benötigen Sie mindestens eine Dienstzeit von 8 Jahren, um zum Stabsfeldwebel befördert werden zu können! Quelle hierfür: ZDv 20/7, Ziffer 128!

Bitte beachten Sie aber, dass dies eine Mindest-Dienstzeit ist und Sie keinerlei Anspruch haben, zeitgerecht befördert zu werden! Außerdem werden Sie wohl erst dann befördert, wenn Sie das Alter erreicht haben, in dem vergleichbare (Berufs-) Soldaten zum Stabsfeldwebel befördert werden, also in der Regel nicht vor dem 37. oder 38. Lebensjahr! Realistisch ist eine Wartezeit von ca. 10 Jahren nach aktuellem Stand! Wie alt sind Sie jetzt?

Ach ja, eine Beförderung zum Stabsfeldwebel ist in der SLV nicht mehr explizit ausgeschlossen für einen SaZ! Noch in der alten Version der SLV, die bis zum 01.04.2002 gültig war, konnte ein SaZ maximal Hauptfeldwebel werden, Staber und Oberstaber waren dort explizit für BS und Reservisten vorbehalten!

Escu

@ Ralf ich bin verheiratet, 2 Kinder
@Tommie ich bin zum Dienstantritt 34 Jahre jung

Tommie

Ok, dann ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass Sie zeitnah nach acht Dienstjahren, also im "zarten Alter" von 42 Jahren zum Stabsfeldwebel befördert werden! Sollten Sie kein BS werden, macht man Sie aber so gut wie sicher zum Staber, wenn man Sie in den BFD (nach der Dienstzeit!) entlässt ;) !

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