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ZitatEntweder ist meine ZDV zu alt oder ich finde es nicht.. bei mir steht > Namensschilder dürfen nicht aus Haushaltsmitteln beschafft werden. Anschaffung
und Anbringung erfolgen auf eigene Kosten und dürfen daher den Soldaten nicht
befohlen werden.<
Daher keine Tragepflicht?
Zitat von: mailman am 26. Oktober 2013, 21:49:49
In der ZDV heißt es: "Das Namensschild wird getragen [..]ZitatFür die namentliche Kennzeichnung der Bekleidungsstücke des Feldanzuges, Tarndruck, sind
die Namensbänder mit Haftbandverschluss versehen.
ZitatUnd das wird erst nach der Grußabnahme sein.
ZitatFür die namentliche Kennzeichnung der Bekleidungsstücke des Feldanzuges, Tarndruck, sind
die Namensbänder mit Haftbandverschluss versehen.
Zitat von: BulleMölders am 26. Oktober 2013, 08:12:48Zitat von: Matze 78 am 26. Oktober 2013, 03:28:53Man darf dann in Uniform nach Hause fahren, wenn der Disziplinarvorgesetzte dieses erlaubt.
Soweit mir bekannt ist darf man auch erst nach dem Gelöbnis in Uniform nach Hause fahren ( zumindest war es glaub ich bei mir so).
Zitat von: Matze 78 am 26. Oktober 2013, 03:28:53Man darf dann in Uniform nach Hause fahren, wenn der Disziplinarvorgesetzte dieses erlaubt.
Soweit mir bekannt ist darf man auch erst nach dem Gelöbnis in Uniform nach Hause fahren ( zumindest war es glaub ich bei mir so).
Zitat von: Buddy91 am 24. Oktober 2013, 13:28:42Zitat von: VC93 am 24. Oktober 2013, 13:18:39
Der TE sehnt sich wohl nach der zusätzlichen Anerkennung die man als Soldat zu spüren bekommt, wenn man in Uniform nach Hause fährt.
Nein, ich sehne mich nicht danach, mich hat es nur interessiert...
Nach einigen Recherchen im Internet denke ich nicht, dass man in der BW Uniform sonderlich viel Anerkennung bzw. Respekt bekommt.
Anders, als bei einer Polizeiuniform wo viele gleich Angst haben ^^