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Uniform außer Dienst ohne Namensschild erlaubt?

Begonnen von Buddy91, 24. Oktober 2013, 13:09:44

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Matze 78

Zitat von: Buddy91 am 24. Oktober 2013, 13:28:42
Zitat von: VC93 am 24. Oktober 2013, 13:18:39
Der TE sehnt sich wohl nach der zusätzlichen Anerkennung die man als Soldat zu spüren bekommt, wenn man in Uniform nach Hause fährt.

Nein, ich sehne mich nicht danach, mich hat es nur interessiert...
Nach einigen Recherchen im Internet denke ich nicht, dass man in der BW Uniform sonderlich viel Anerkennung bzw. Respekt bekommt.
Anders, als bei einer Polizeiuniform wo viele gleich Angst haben ^^

Also ich hab keine Angst vor ner Polizeiuniform, warum auch.
Soweit mir bekannt ist darf man auch erst nach dem Gelöbnis in Uniform nach Hause fahren ( zumindest war es glaub ich bei mir so).
Hat außerdem Vorteile in Zivil mit Zug heim zu fahren. Du wirst von den Feldjägern nicht als Soldat wahrgenomnen. Glaub mir das ist peinlicher von denen am Bahnhof kontrolliert zu werden, als nen "komischen" Namen zu haben den man auf 5 Meter Entfernung eh net lesen kann.

Mfg
AGA 12./LwAusbRgt3  05/99-06/99
Stamm 2./FlaRakGrp38  07/99-02/2000

BulleMölders

Zitat von: Matze 78 am 26. Oktober 2013, 03:28:53
Soweit mir bekannt ist darf man auch erst nach dem Gelöbnis in Uniform nach Hause fahren ( zumindest war es glaub ich bei mir so).
Man darf dann in Uniform nach Hause fahren, wenn der Disziplinarvorgesetzte dieses erlaubt.
Test

LoggiSU

Zitat von: BulleMölders am 26. Oktober 2013, 08:12:48
Zitat von: Matze 78 am 26. Oktober 2013, 03:28:53
Soweit mir bekannt ist darf man auch erst nach dem Gelöbnis in Uniform nach Hause fahren ( zumindest war es glaub ich bei mir so).
Man darf dann in Uniform nach Hause fahren, wenn der Disziplinarvorgesetzte dieses erlaubt.

Und das wird erst nach der Grußabnahme sein.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

BulleMölders

Das mit der Grußabnahme, ist immer so eine Sache. Mir ist keine Vorschrift bekannt wo so etwas nachzulesen ist.
Fakt ist, der Disziplinarvorgesetzte entscheidet. Wie er sich davon überzeugt, dass die Rekruten sich in Uniform in der Öffentlichkeit vernünftig verhalten "können" (ob sie es dann tun, steht auf einem anderem Blatt) das bleibt ihm überlassen.
Oftmals wird das durch diese ominöse Grußabnahme gemacht (war in meiner Grundi damals auch so). Und in vielen Fällen gibt es dann tatsächlich das erste mal die Erlaubnis in Uniform nach Hause zu fahren nach dem Gelöbnis / der Vereidigung.
Test

BSG1966

Bei uns war's ziemlich egal, ob Grußabnahme oder nicht - nach Hause gings als Schulterglatze nur in zivil.

Firli

Was lernen wir daraus? Abhängig vom DV! :)

Bei uns war es auch so das wir eine Grußabnahme hatten und erst dann durften. Das war etwa eine Woche vor dem Gelöbnis. Selbst Wiedereinsteller, welche die Grußabnahme ja schon hatten, durften nicht in Uniform nach Hause.


SanFw/RettAss

Sascha_S

Bin die ersten 2 Jahren jeden Tag in Uniform zum Dienst gekommen ( Bus verpassen ist uncool :P ) und habe immer das Namensband abgemacht.
Natürlich habe ich mich vorher beim Spieß erkundigt und er hat mir gesagt, dass nichts dagegen sprechen würde.
Hat sich einfach was geändert oder durfte man es nie und mein Spieß war falsch informiert?

Hagbard

Wenn die Feldjäger einen außerhalb der Kaserne ohne Namensband erwischen, gibt's Lack; vermutlich 2x .. einmal von den FJ und anschließend vom DV!

alpha_de

Aha. Und welcher Teil der 37/10 regelt eine Pflicht zum Tragen eines Namenschildes?

Erstellt mit meinem Note 10.1 2014 LTE

mailman

In der ZDV heißt es: "Das Namensschild wird getragen [..]

ZitatFür die namentliche Kennzeichnung der Bekleidungsstücke des Feldanzuges, Tarndruck, sind
die Namensbänder mit Haftbandverschluss versehen.

Rollo83

Ich mein ich bin zwar kein Feldjäger aber ich denken ein freundlicher Hinweis dass das Namensband doch angelegt werden soll, sollte reichen ohne irgendwas irgend einem DV zu melden.
Man kann es ja auch mal übertreiben.
Oder soll auch jeder gemeldet werden der an öffentlichen Plätzen ausversehen seine Feldmütze nicht auf hat ?
Man kann's ja auch mal übertreiben.

Vielleicht äußert sich ja Andi mal dazu wie das gehandhabt wird.

mailman

ZitatUnd das wird erst nach der Grußabnahme sein.

Nein, erst wenn man über das Verhalten in Uniform in der Öffentlichkeit belehrt wurde. Das ganze findet zwar sehr oft in Verbindung mit der Grußabnahme statt, diese ist aber dafür keine Vorrausetzung.

greeN2010

Zitat von: mailman am 26. Oktober 2013, 21:49:49
In der ZDV heißt es: "Das Namensschild wird getragen [..]

ZitatFür die namentliche Kennzeichnung der Bekleidungsstücke des Feldanzuges, Tarndruck, sind
die Namensbänder mit Haftbandverschluss versehen.

Entweder ist meine ZDV zu alt oder ich finde es nicht.. bei mir steht > Namensschilder dürfen nicht aus Haushaltsmitteln beschafft werden. Anschaffung
und Anbringung erfolgen auf eigene Kosten und dürfen daher den Soldaten nicht
befohlen werden.<

Daher keine Tragepflicht?
ALLE REDEN VON FLUGLÄRM – WIR TUN WAS DAGEGEN!
WER WILL DER KANN!
SEMPER COMMUNIS!

wolverine

#28
Das gilt für den Dienstanzug.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

ZitatEntweder ist meine ZDV zu alt oder ich finde es nicht.. bei mir steht > Namensschilder dürfen nicht aus Haushaltsmitteln beschafft werden. Anschaffung
und Anbringung erfolgen auf eigene Kosten und dürfen daher den Soldaten nicht
befohlen werden.<

Daher keine Tragepflicht?

Schrieb ich schon in meinem Beitrag. Namensschilder für den Dienstanzug werden nicht durch den Dienstherrn bereitgestellt, deshalb darf deren Tragen auch nicht befohlen werden. Die Namensbänder für den Feldanzug werden dagegen dienstlich beschafft und sind deshalb durch den Soldaten zu tragen, es sei denn, das wird durch die zuständigen Vorgesetzten (z.B. aus Sicherheitsgründen im Einsatz) anders befohlen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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