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Zitat...können die Auswahlverfahren für die BS-Übernahme auf dem Erlassweg neu geregelt werden. Dieses ist eingeleitet, wird aber noch Zeit in Anspruch nehmen.Bisher ist nur das aus dem Intranet bekannt. Diejenigen, die mehr wissen, werden Einzelheiten wohl nicht vor Veröffentlichung des neuen Erlasses, bzw. bevor offizielle Angaben dazu gemacht wurden, hier bekanntgeben.
ZitatAussetzung des Auswahlverfahrens für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten/einer Berufssoldatin wird aufgehoben
Leipzig, 21.10.2013.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes musste das Auswahlverfahren für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten/einer Berufssoldatin ausgesetzt werden. Zur Deckung des Bedarfs musste daher ein Alternativmodell entwickelt werden, dessen Erlassgebung nunmehr eingeleitet ist.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus Dezember 2012 mussten die Auswahlverfahren zur Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten/einer Berufssoldatin zunächst ausgesetzt werden. Die Auswertung der Urteilsbegründung vom Februar 2013 hatte ergeben, dass das Urteil nicht allein auf die in dem Verfahren betroffene Laufbahn der Feldwebel des Militärmusikdienstes beschränkt werden kann, sondern grundsätzlich für alle militärischen Laufbahnen maßgebend ist.
Daraus resultierend waren die Auswahlverfahren für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder einer Berufssoldatin (BS) auszusetzen, bis über eine Neuregelung für das Auswahlverfahren für die BS-Übernahme entschieden ist.
Nach intensiver Prüfung musste festgestellt werden, dass eine tragende Herleitung und Begründung für eine normative Grundlage, die einen Geburtsjahrgangsbezug im Auswahlverfahren gesetzlich verankert, nicht zu realisieren ist. Daher musste ein alternatives Modell entwickelt werden.
Dieses orientiert sich im Wesentlichen am Stand der Ausbildung und des Leistungsbildes der SaZ und stellt die BS-Übernahme nach Eignung, Befähigung und Leistung unter Berücksichtigung des Bedarfes sicher.Da hierfür keine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, können die Auswahlverfahren für die BS-Übernahme auf dem Erlassweg neu geregelt werden. Dieses ist eingeleitet, wird aber noch Zeit in Anspruch nehmen.
In einigen Bereichen besteht jedoch die dringende Notwendigkeit, noch in diesem Jahr Offiziere auf Zeit zum Berufssoldaten zu übernehmen. Bis zur Neuregelung der BS-Auswahlverfahren kann deren Durchführung auf der Grundlage der bislang noch gültigen Erlasslage, jedoch ohne Geburtsjahrgangsbezug, durch das BAPersBw rechtssicher erfolgen.
Auch die Durchführung des BS-Auswahlverfahrens für die Feldwebel ist wieder möglich. Aufgrund des hohen administrativen Aufwandes in der Vorbereitung (z.B. Durchführung der erforderlichen Potenzialfeststellung in den Karrierecentern der Bundeswehr) ist dies jedoch in 2013 nicht mehr realisierbar.
Das erforderliche Ausschreibungsverfahren für die BS-Auswahl der Feldwebel für 2014 wird zeitnah durch das BAPersBw erfolgen. Die Ausschreibung wird unter den Rahmenbedingungen des in Erarbeitung befindlichen neuen Erlasses gefasst werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom Dezember 2012 die Ablehnung der Übernahme einer Soldatin auf Zeit zur Berufssoldatin aufgrund der Praxis der Auswahl nach Geburtsjahrgängen für rechtswidrig erklärt, weil für eine entsprechende Einschränkung des Leistungsgrundsatzes im Sinne von Art 33 Abs. 2 GG eine normative Grundlage erforderlich sei.
ZitatDieses orientiert sich im Wesentlichen am Stand der Ausbildung und des Leistungsbildes der SaZ und stellt die BS-Übernahme nach Eignung, Befähigung und Leistung unter Berücksichtigung des Bedarfes sicher
Zitat von: Rollo83 am 22. März 2013, 17:17:31
Lol aber die Konferenz für den OffzMilFD ist doch schon durch.
Jetzt wird die Konferenz für den BUO ausgesetzt? Was ist das denn bitte für ein Mist, dann hab ich ja dieses Jahr immer noch keine Klarheit wie es nun weiter geht.