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Aufhebung geburtsjahrbezogene Bewerberbeschränkung BS - MilitärischerMusikdienst

Begonnen von LuftwaffenSLD, 17. Dezember 2012, 13:37:54

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Cruizer


Ralf

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apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

christoph1972

Wenn das BMVg erst noch eine normative Grundlage schaffen muss, kann sich das etwas hinziehen. Dank Bundestagswahl und dem Grundsatz der Diskontinuität muss ein noch nicht in dieser Legislaturperiode verabschiedetes aber eingebrachtes Gesetz nach der Wahl nochmal in den BT eingebracht werden.

Dann gilt es den Entwurf noch mit dem BMI aus dienstrechtlicher Sicht und dem BMF wegen der finanziellen Auswirkungen abzustimmen. Wenn dann noch der DBwV als Interessenvertretung der Soldaten angehört werden sollte, kann sich das eh noch ziehen.

Bis das dann in Rundschreiben umgesetzt ist und letztlich auch den letzten S 1/A 1 erreicht hat, ist es sicher Mitte nächsten Jahres.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Rollo83

Lol aber die Konferenz für den OffzMilFD ist doch schon durch.
Jetzt wird die Konferenz für den BUO ausgesetzt? Was ist das denn bitte für ein Mist, dann hab ich ja dieses Jahr immer noch keine Klarheit wie es nun weiter geht.

Nachtmensch

Zitat von: Rollo83 am 22. März 2013, 17:17:31
Lol aber die Konferenz für den OffzMilFD ist doch schon durch.
Jetzt wird die Konferenz für den BUO ausgesetzt? Was ist das denn bitte für ein Mist, dann hab ich ja dieses Jahr immer noch keine Klarheit wie es nun weiter geht.

Willkommen bei der Bundeswehr  ;)
Wenn es dir ein Trost ist, vielen zivilen Mitarbeitern geht es genauso und die wissen halt nur das es weitergeht, aber nicht wohin es geht...

apollo98

Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Rollo83

Nee also wirklich wenn ich nicht genommen werde war ich nicht gut genug und fertig is.
Deswegen zu klagen, auf die Idee würd ich im Leben nicht kommen.

Ich muss jetzt noch mal fragen, ist das zu 100% sicher das die Konferenz BUO dieses Jahr nicht statt findet? Das wäre für persönlich extrem wichtig zu wissen.

Ralf

So ist bisher die Ankündigung.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, in einzelnen AVR bei erhöhtem Bedarf trotzdem tätig zu werden.
Und wer weiß, falls ggf. die fehlende normative Grundlage doch recht schnell kommen sollte, ob man im Nachgang dann noch tätig wird.
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Marc

Das Verfahren wurde ja heute wieder in Kraft gesetzt, auch wenn es für Fw erst 2014 wieder stattfinden wird. Hat einer der anwesenden Personaler schon eine ungefähre Ahnung, wie sich das neue Modell in etwa gestaltet? Denn darunter kann man ja sehr vieles verstehen:
ZitatDieses orientiert sich im Wesentlichen am Stand der Ausbildung und des Leistungsbildes der SaZ und stellt die BS-Übernahme nach Eignung, Befähigung und Leistung unter Berücksichtigung des Bedarfes sicher

Rollo83

Witzig, ich könnt mir fast vorstellen das sich gar nicht so viel verändert.
Dann wird halt der Bedarf so festgelegt das er nur in einem bestimmten Altersband ist und alles ist wie vorher.
Mich würden aber auch rein aus Interesse neue Infos brennend interessieren.

Niederbayer

Marc, woher hast du die Info, dass das neue Auswahlverfahren jetzt durch ist?
Bin ja gespannt, ob hinsichtlich der Altersgrenzenanhebung etwas verändert wurde.

Ralf

Steht im Intranet-Bw.
ZitatAussetzung des Auswahlverfahrens für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten/einer Berufssoldatin wird aufgehoben

Leipzig, 21.10.2013.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes musste das Auswahlverfahren für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten/einer Berufssoldatin ausgesetzt werden. Zur Deckung des Bedarfs musste daher ein Alternativmodell entwickelt werden, dessen Erlassgebung nunmehr eingeleitet ist.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus Dezember 2012 mussten die Auswahlverfahren zur Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten/einer Berufssoldatin zunächst ausgesetzt werden. Die Auswertung der Urteilsbegründung vom Februar 2013 hatte ergeben, dass das Urteil nicht allein auf die in dem Verfahren betroffene Laufbahn der Feldwebel des Militärmusikdienstes beschränkt werden kann, sondern grundsätzlich für alle militärischen Laufbahnen maßgebend ist.

Daraus resultierend waren die Auswahlverfahren für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder einer Berufssoldatin (BS) auszusetzen, bis über eine Neuregelung für das Auswahlverfahren für die BS-Übernahme entschieden ist.

Nach intensiver Prüfung musste festgestellt werden, dass eine tragende Herleitung und Begründung für eine normative Grundlage, die einen Geburtsjahrgangsbezug im Auswahlverfahren gesetzlich verankert, nicht zu realisieren ist. Daher musste ein alternatives Modell entwickelt werden.

Dieses orientiert sich im Wesentlichen am Stand der Ausbildung und des Leistungsbildes der SaZ und stellt die BS-Übernahme nach Eignung, Befähigung und Leistung unter Berücksichtigung des Bedarfes sicher.Da hierfür keine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, können die Auswahlverfahren für die BS-Übernahme auf dem Erlassweg neu geregelt werden. Dieses ist eingeleitet, wird aber noch Zeit in Anspruch nehmen.

In einigen Bereichen besteht jedoch die dringende Notwendigkeit, noch in diesem Jahr Offiziere auf Zeit zum Berufssoldaten zu übernehmen. Bis zur Neuregelung der BS-Auswahlverfahren kann deren Durchführung auf der Grundlage der bislang noch gültigen Erlasslage, jedoch ohne Geburtsjahrgangsbezug, durch das BAPersBw rechtssicher erfolgen.

Auch die Durchführung des BS-Auswahlverfahrens für die Feldwebel ist wieder möglich. Aufgrund des hohen administrativen Aufwandes in der Vorbereitung (z.B. Durchführung der erforderlichen Potenzialfeststellung in den Karrierecentern der Bundeswehr) ist dies jedoch in 2013 nicht mehr realisierbar.

Das erforderliche Ausschreibungsverfahren für die BS-Auswahl der Feldwebel für 2014 wird zeitnah durch das BAPersBw erfolgen. Die Ausschreibung wird unter den Rahmenbedingungen des in Erarbeitung befindlichen neuen Erlasses gefasst werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom Dezember 2012 die Ablehnung der Übernahme einer Soldatin auf Zeit zur Berufssoldatin aufgrund der Praxis der Auswahl nach Geburtsjahrgängen für rechtswidrig erklärt, weil für eine entsprechende Einschränkung des Leistungsgrundsatzes im Sinne von Art 33 Abs. 2 GG eine normative Grundlage erforderlich sei.
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