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Zitat von: Andi am 23. März 2017, 15:39:04
Und wenn du den vergleich mit Tattoos schon ziehen willst: Jedes Tattoo, dass dazu führt, das ein Soldat für einzelne Dienste oder für den Dienst an sich dauerhaft oder zeitlich begrenzt aus medizinischen Gründen nicht geeignet ist, ist - wenn der Disziplinarvorgesetzte nicht vorher sein Einverständnis gegeben hat - ein Dienstvergehen und eventuell auch eine Straftat.
Zitat von: Getulio am 22. März 2017, 19:48:56Zitat von: 12345678 am 22. März 2017, 17:12:07Eine solche Verletzung ist allerdings jedenfalls bei einer Bestimmungsmensur unter heutigen Umständen praktisch ausgeschlossen.
der sich beim Schlagen einer scharfen Mensur eine seine Diensttauglichkeit in relevanter Weise beeinträchtigende Verletzung zuzieht, in der Regel ein stärkerer Schuldvorwurf als den der leichten Fahrlässigkeit treffen wird, wodurch ggf. ein Dienstvergehen begründet sein könnte. (BVerwG, Beschl. v. 04.11.1975, Az.: I WB 61/74)
Zitat von: Getulio am 22. März 2017, 19:48:56
Nach meiner Erfahrung hat das Thema keinerlei praktische Relevanz. Man stelle sich vor, dann müsste man ja auch jeden Soldaten disziplinarisch ahnden, der aufgrund einer Tätowierung dienstliche Beeinträchtigungen hat.
Zitat von: 12345678 am 22. März 2017, 17:12:07
der sich beim Schlagen einer scharfen Mensur eine seine Diensttauglichkeit in relevanter Weise beeinträchtigende Verletzung zuzieht, in der Regel ein stärkerer Schuldvorwurf als den der leichten Fahrlässigkeit treffen wird, wodurch ggf. ein Dienstvergehen begründet sein könnte. (BVerwG, Beschl. v. 04.11.1975, Az.: I WB 61/74)
Zitat von: Getulio am 22. März 2017, 01:07:31Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Wie kollidiert das Ganze denn mit der Pflicht zur Gesunderhaltung und wie wird es hinter vorgehaltener Hand aufgenommen?
Gar nicht. Wurde vom Wehrdienstsenat abschließend so entschieden, ich meine schon in den 70ern des letzten Jahrhunderts.
Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Wie kollidiert das Ganze denn mit der Pflicht zur Gesunderhaltung und wie wird es hinter vorgehaltener Hand aufgenommen?
Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Das Thema gehört eigentlich viel mehr diskutiert.
Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Auf WÜs wurde ich regelmäßig auf die drei sichtbaren Schmisse angesprochen - das mag jetzt unsteil klingen - aber habe sie meist auf einen Unfall geschoben, um nicht unnötige Diskussionen anzuheizen.
Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Wie kollidiert das Ganze denn mit der Pflicht zur Gesunderhaltung