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Bundeswehr und Burschenschaft

Begonnen von sanoa2015, 08. November 2013, 22:33:27

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GuidoKnopp

Bin selbst auch in einer Burschenschaft. Wurde bis jetzt immer sehr positiv von Vorgesetzten aufgenommen. Allerdings ist es trotzdem ein sensibles Thema. Würde damit nicht als erstes Gesprächsthema beginnen.

Wo studierst du denn? München oder Hamburg? Kann dir vielleicht ein paar Adressen empfehlen. 

Seewolf87

Das Thema gehört eigentlich viel mehr diskutiert. Auf WÜs wurde ich regelmäßig auf die drei sichtbaren Schmisse angesprochen - das mag jetzt unsteil klingen - aber habe sie meist auf einen Unfall geschoben, um nicht unnötige Diskussionen anzuheizen. Der ein oder andere hat sich mit der Frage nach der Anzahl der Gänge jedoch "geoutet".
Ich finde, die Mensur bringt wirklich fürs Leben viel, auch als Soldat, um in unangenehmen Streßsituationen dennoch kühl und sicher handeln zu können.
Ob es eine gute Idee war, kurz vor der anstehenden Eignungsprüfung als Bootsmann d.R. noch eine Mensur zu schlagen, ist eine andere Frage...Wie kollidiert das Ganze denn mit der Pflicht zur Gesunderhaltung und wie wird es hinter vorgehaltener Hand aufgenommen?
Gold grüßt kein Silber!

Andi

#17
Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Das Thema gehört eigentlich viel mehr diskutiert.

Wieso? Weil du einer unter einer Million bist, die es betrifft?

Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Auf WÜs wurde ich regelmäßig auf die drei sichtbaren Schmisse angesprochen - das mag jetzt unsteil klingen - aber habe sie meist auf einen Unfall geschoben, um nicht unnötige Diskussionen anzuheizen.

Welche unnötige Diskussion? Entweder du stehst dazu oder deine Burschenschaft ist dir wohl nicht wichtig genug zur Mitgliedschaft zu stehen...

Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Wie kollidiert das Ganze denn mit der Pflicht zur Gesunderhaltung

Ist die Frage wirklich ernst gemeint?
Als ich meiner Zeit studiert habe (an einer Bundeswehruniversität) hatte ich weniger als eine Hand voll mit studierende Kameraden in einer schlagenden Verbindung und einen Truppenarzt der dabei Nadel und Faden geschwungen hat - mal mehr, mal weniger nüchtern.

Gruß Andi
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Getulio

Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Wie kollidiert das Ganze denn mit der Pflicht zur Gesunderhaltung und wie wird es hinter vorgehaltener Hand aufgenommen?

Gar nicht. Wurde vom Wehrdienstsenat abschließend so entschieden, ich meine schon in den 70ern des letzten Jahrhunderts.

12345678

Zitat von: Getulio am 22. März 2017, 01:07:31
Zitat von: Seewolf87 am 21. März 2017, 08:27:30
Wie kollidiert das Ganze denn mit der Pflicht zur Gesunderhaltung und wie wird es hinter vorgehaltener Hand aufgenommen?

Gar nicht. Wurde vom Wehrdienstsenat abschließend so entschieden, ich meine schon in den 70ern des letzten Jahrhunderts.

Der Senat hat sich tatsächlich etwas differenzierter geäußert und lediglich festgestellt, dass ein absolutes Verbot, scharfe Mensuren zu schlagen, unverhältnismäßig sei. Er hat gleichzeitig aber auch festgestellt, dass einen Soldaten, der sich beim Schlagen einer scharfen Mensur eine seine Diensttauglichkeit in relevanter Weise beeinträchtigende Verletzung zuzieht, in der Regel ein stärkerer Schuldvorwurf als den der leichten Fahrlässigkeit treffen wird, wodurch ggf. ein Dienstvergehen begründet sein könnte. (BVerwG, Beschl. v. 04.11.1975, Az.: I WB 61/74)

Getulio

Zitat von: 12345678 am 22. März 2017, 17:12:07
der sich beim Schlagen einer scharfen Mensur eine seine Diensttauglichkeit in relevanter Weise beeinträchtigende Verletzung zuzieht, in der Regel ein stärkerer Schuldvorwurf als den der leichten Fahrlässigkeit treffen wird, wodurch ggf. ein Dienstvergehen begründet sein könnte. (BVerwG, Beschl. v. 04.11.1975, Az.: I WB 61/74)

Eine solche Verletzung ist allerdings jedenfalls bei einer Bestimmungsmensur unter heutigen Umständen praktisch ausgeschlossen. Nach meiner Erfahrung hat das Thema keinerlei praktische Relevanz.

Man stelle sich vor, dann müsste man ja auch jeden Soldaten disziplinarisch ahnden, der aufgrund einer Tätowierung dienstliche Beeinträchtigungen hat. Wir hatten das Thema hier auch schon im Zusammenhang mit Schönheits-OPs. Kann man unter dem Strich alles so oder so sehen. Praktisch passiert da aber eher nichts.

12345678

Zitat von: Getulio am 22. März 2017, 19:48:56
Zitat von: 12345678 am 22. März 2017, 17:12:07
der sich beim Schlagen einer scharfen Mensur eine seine Diensttauglichkeit in relevanter Weise beeinträchtigende Verletzung zuzieht, in der Regel ein stärkerer Schuldvorwurf als den der leichten Fahrlässigkeit treffen wird, wodurch ggf. ein Dienstvergehen begründet sein könnte. (BVerwG, Beschl. v. 04.11.1975, Az.: I WB 61/74)
Eine solche Verletzung ist allerdings jedenfalls bei einer Bestimmungsmensur unter heutigen Umständen praktisch ausgeschlossen. 

Zumindest wohl im Hinblick auf eine dauerhafte Dienstuntauglichkeit.

Zitat von: Getulio am 22. März 2017, 19:48:56
Nach meiner Erfahrung hat das Thema keinerlei praktische Relevanz. Man stelle sich vor, dann müsste man ja auch jeden Soldaten disziplinarisch ahnden, der aufgrund einer Tätowierung dienstliche Beeinträchtigungen hat.

Dabei dürfte es - so ähnlich wie bei der Mensur - wohl auf die konkreten Umstände im Einzelfall ankommen. Im o. g. Urteil hat das BVerwG ja z. B. ein gezieltes Mensurverbot, das dazu dient, "konkrete für das Studium zu erbringende, besondere Leistungen (Teilnahme an Übungen, Praktika, Prüfungen) oder die Teilnahme am militärischen Dienst - auch in der Form des Sports" nicht zu gefährden, als rechtmäßige Alternative zu einem unverhältnismäßigen absoluten Mensurverbot genannt.

Getulio

Natürlich, ist immer eine Einzelfallprüfung.

Aber wie gesagt, erfahrungsgemäß sind inzwischen die Konstellationen, in denen man bereit ist, ein Dienstvergehen zu bejahen, gegen Null gehend.

PNK

Einfach mal machen. Es kommt immer auf die Bundes-/Corpsbrüder an, ob die Mischung stimmt. Es gibt ja eine Vielfalt von Auswahlmöglichkeiten...nicht beim erstbesten Bund kleben bleiben.

Wie einer der Vorredner schon sagte, angesichts der Verletzungsrisiken der privaten Freizeitgestaltung inklusive der exzessiven Bauernmalerei auf dem eigenen Körper ist es geradezu absurd, die Mensur als etwas Dramatisches anzusehen.

Andi

Nein, es ist eher absurd es einfach so als unproblematisch abzutun!
Solange nichts passiert, passiert nichts. Wenn etwas passiert, dass passiert eventuell auch was.

Und ein - auf gesellschaftliche Gepflogenheiten(!) - gestütztes Urteil von 1975 hat heutzutage gerade in Bezug auf Burschenschaften wohl kaum noch Relevanz, da auch Burschenschaften kaum noch Relevanz haben - eigentlich haben sie gar keine mehr. ;)

Und wenn du den vergleich mit Tattoos schon ziehen willst: Jedes Tattoo, dass dazu führt, das ein Soldat für einzelne Dienste oder für den Dienst an sich dauerhaft oder zeitlich begrenzt aus medizinischen Gründen nicht geeignet ist, ist - wenn der Disziplinarvorgesetzte nicht vorher sein Einverständnis gegeben hat - ein Dienstvergehen und eventuell auch eine Straftat.

Gruß Andi
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Getulio

Zitat von: Andi am 23. März 2017, 15:39:04
Und wenn du den vergleich mit Tattoos schon ziehen willst: Jedes Tattoo, dass dazu führt, das ein Soldat für einzelne Dienste oder für den Dienst an sich dauerhaft oder zeitlich begrenzt aus medizinischen Gründen nicht geeignet ist, ist - wenn der Disziplinarvorgesetzte nicht vorher sein Einverständnis gegeben hat - ein Dienstvergehen und eventuell auch eine Straftat.

Ich bin auch der Meinung, dass man das mit guten Gründen so sehen kann. Wir haben das hier ja auch schon am Beispiel kosmetische OP diskutiert. Eine mögliche höchstrichterliche Klärung, wie man das heutzutage sieht, scheitert aber meiner Erfahrung nach daran, dass, wenn es zum Schwur kommt, die DV zurückzucken, da etwas zu verhängen.

Andi

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Getulio

Mehrfach die Erfahrung gemacht, sowohl bei mir als auch bei Kollegen.

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