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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 04. Dezember 2013, 16:28:35
Halten wir mal kurz fest: Sollten beide Partner Soldat/bei der Bundeswehr sein und stellen sie einen Antrag auf Familienzusammenführung wird diesem Antrag im Normalfall auch Folge geleistet. Die Bundeswehr steht nämlich - als gemeinsamer Dienstherr - im Sinne der Fürsorge in der Pflicht hier zu handeln, sofern das geht - und "gehen" tut so ziemlich alles. Denn es lässt sich in 99% aller Fälle kaum eine gerichtsfeste Begründung finden, warum es nicht gehen sollte. Klar muss aber sein, dass das auf Grund der geringeren Flexibilität und kleineren Dienstpostenangebots zu einer eingeschränkten Förderung führen kann.
Wenn ich mich recht erinnere ist das Bundesverwaltungsgericht da schon mal ziemlich deutlich geworden.

Gruß Andi
Autor Widow
 - 03. Dezember 2013, 19:15:50
Zitat von: ulli76 am 30. Oktober 2013, 06:54:47
Die Wahrscheinlichkeit,an den gleichen Standort zu kommen,hängt von der Verwendung ab.
Wenn einer z.B. RettAss ist und der andere Instler stehen die Chancen deutlich besser als bei dem Marineflieger und jemandem aus einem Hochgebirgszug.
Es sei denn der Pilot fliegt tief, dann kann man ja mal winken.
Autor Opa_Hagen
 - 03. Dezember 2013, 12:24:15
In meiner alten Einheit gibt es auch so ein Ehepaar:
beide BS, waren auch zusammen im Einsatz - beide TE Führer

Ja, es geht, wieso nicht? Schau mal in ein Lehrerzimmer....
Autor Rukar
 - 30. Oktober 2013, 07:16:57
Hehe, das mit dem Wunschkonzert habe ich in den letzten Jahren schon zu spüren bekommen. Ich habe nicht nur die positiven Seiten kennengelernt und bin mir meiner Entscheidung bewusst.
Dir viel Erfolg! Danke für deinen Post.

Zitat von: ulli76 am 30. Oktober 2013, 06:54:47
Die Wahrscheinlichkeit,an den gleichen Standort zu kommen,hängt von der Verwendung ab.
Wenn einer z.B. RettAss ist und der andere Instler stehen die Chancen deutlich besser als bei dem Marineflieger und jemandem aus einem Hochgebirgszug.

Bei seinem Standort trifft genau dies zu. Das ist ja das Praktische.
Autor ulli76
 - 30. Oktober 2013, 06:54:47
Die Wahrscheinlichkeit,an den gleichen Standort zu kommen,hängt von der Verwendung ab.
Wenn einer z.B. RettAss ist und der andere Instler stehen die Chancen deutlich besser als bei dem Marineflieger und jemandem aus einem Hochgebirgszug.
Autor skydancer01
 - 29. Oktober 2013, 23:23:26
Jetzt gebe ich meinen Senf auch dazu :-)
Mein Partner ist auch bei der Bundeswehr, als Stuffz. Ich beginne zum 2.1. meine Aga als FA und hab mich für die nächsten 13 Jahre verpflichtet.
Mein Freund hat mich quasi der BW näher gebracht und meine Wunschverwendung konnte ich erreichen :-)
Wir sind an unterschiedlichen Standorten stationiert und auf mich kommen viele Jahre pendeln zu. Auf ihn Auslandseinsätze. Wir haben beide Verständnis für unsere Aufgaben, die auf uns zukommen werden - schließlich "arbeiten wir in der gleichen Firma" .
Was daraus wird und ob wir irgendwann versuchen werden unsere Standorte zu ändern, damit es keine Fernbeziehung bleibt, ist noch offen. Aber wir schaffen das schon :-)
Ich denke mal, dass wenn beide beim Bund sind, hat man Verständnis für die Arbeit (Dienst) des anderen - ist oft schwierig, wenn der eine Partner Zivilist ist. Nachteilig könnte es sein, weil ein großer Männerüberschuss in dieser "Firma" herrscht und damit kommt auch nicht jeder Mann klar...
Was im Dienst mit euch ist, ist nicht so wichtig, sondern, dass ihr einen gemeinsamen Wohnort haben könntet und Fahrtkosten spart.
Viel Erfolg noch. Bewerbe dich und mach dir aber klar, dass die BW kein Wunschkonzert ist.

LG :-)



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Autor Rukar
 - 29. Oktober 2013, 22:14:10
Zitat von: BSG1966 am 29. Oktober 2013, 21:22:03
1. - Die Tatsache, dass Ihr Partner bei der Bundeswehr ist, sollte NIEMALS!!! Grund für Sie sein, auch zur Bundeswehr zu gehen.
2. - Man muss bedenken, dass eine Beziehung früher oder später auch auseinandergehen kann. Das muss nicht passieren, KANN aber. Wenn man dann (am besten auch selbst gewählt) mit dem Partner die Arbeitsstelle teilt, kann das etwas unangenehm sein.
3. - Ansonsten ist es nicht viel anders, als in der selben Firma wie der Partner zu arbeiten.

Das jede Beziehung nicht unbedingt für die Ewigkeit gemacht ist, ist mir durchaus klar. Darum ging es jedoch nicht in meinem Eingangspost. :) Aber Sie haben Recht, dies wäre eine Sache, die unangenehm werden könnte, aber nicht zwingend muss.

Und die Tatsache, dass ich die Absicht habe, ebenfalls zur Bundeswehr zu gehen, hat nichts mit meinem Partner zu tun.
(Ehrlich gesagt war ich schon etwas überrascht, dass hierzu nicht schon vorher eine Anmerkung kam, damit habe ich bei meiner Fragestellung als erstes mit gerechnet. ;))
Autor BSG1966
 - 29. Oktober 2013, 21:22:03
1. - Die Tatsache, dass Ihr Partner bei der Bundeswehr ist, sollte NIEMALS!!! Grund für Sie sein, auch zur Bundeswehr zu gehen.
2. - Man muss bedenken, dass eine Beziehung früher oder später auch auseinandergehen kann. Das muss nicht passieren, KANN aber. Wenn man dann (am besten auch selbst gewählt) mit dem Partner die Arbeitsstelle teilt, kann das etwas unangenehm sein.
3. - Ansonsten ist es nicht viel anders, als in der selben Firma wie der Partner zu arbeiten.
Autor Rukar
 - 29. Oktober 2013, 11:50:05
Zitat von: apollo98 am 29. Oktober 2013, 10:51:18
Rukar, du bist aber hartnäckig.
Es gibt keine Allgemeinlösung, da jeder Mensch anders tickt.

Eigentlich war die Sache für mich gestern Abend auch schon geschlossen. Aber wenn jemand so etwas schreibt, bin ich zu neugierig um nicht darauf einzugehen. ;)
Autor apollo98
 - 29. Oktober 2013, 10:51:18
Rukar, du bist aber hartnäckig.
Es gibt keine Allgemeinlösung, da jeder Mensch anders tickt.
Autor Rukar
 - 29. Oktober 2013, 10:46:44
Zitat von: schlammtreiber am 29. Oktober 2013, 09:47:59
Zitat von: wolverine am 28. Oktober 2013, 21:43:44
Naja, Sie stehen in keinem Vorgesetztenverhältnis zu Ihrem Partner

Abgesehen selbstverständlich von der gesunden und natürlichen Unterwerfung des Weibes unter den Mensch.

Unter den Mensch oder den Mann? :P

Zitat von: Aurignacien am 29. Oktober 2013, 09:20:18
[...]
Wenn man einfache Verhaltensweisen befolgt, lässt sich das ganz einfach handhaben.[...]

Verhaltensweisen wie miguhamburg1 beschreibt und/oder an was für Weitere habt ihr euch gehalten?
Autor schlammtreiber
 - 29. Oktober 2013, 09:47:59
Zitat von: wolverine am 28. Oktober 2013, 21:43:44
Naja, Sie stehen in keinem Vorgesetztenverhältnis zu Ihrem Partner

Abgesehen selbstverständlich von der gesunden und natürlichen Unterwerfung des Weibes unter den Mensch.
























Autor Aurignacien
 - 29. Oktober 2013, 09:20:18
Ich war auch in der Situation, sogar auch noch mit direktem Vorgesetztenverhältnis und im selben Bereich, das passiert nun mal, wie auch miguhamburg1 schon schrieb. Mach Dir nicht soviele Gedanken, nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Wenn man einfache Verhaltensweisen befolgt, lässt sich das ganz einfach handhaben. Im Zivilen passiert das schließlich auch Tag für Tag und letzten Endes ist die Bundeswehr nichts anderes als eine große "Firma" mit "Zweigstellen" in ganz Deutschland.
Autor wolverine
 - 29. Oktober 2013, 07:11:50
Und es wäre schon ein sehr großer Zufall wenn sie tatsächlich in die Kaserne oder nur an den gleichen Standort wie Ihr Partner kämen. Die Bundeswehr ist ja klein geworden aber so klein nun auch wieder nicht.
Autor StOPfr
 - 28. Oktober 2013, 22:55:02
Nachdem zunächst mit dem gesunden Menschenverstand gedroht wurde, scheinen sich die Wogen soweit geglättet zu haben ;) .