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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 19. Dezember 2013, 12:37:11
Gegen die Beurteilung Ihres Disziplinarvorgesetzten haben Sie Rchtsmittel.

1.  Bereits im Vorfeld der eigentlichen Eröffnug der Beurteilung ist Ihnen deren Entwurf auszuhändigen und frühestens nach Ablauf einer Nacht mit Ihnen zu besprechen.

2. Sie können dagegen eine Gegendarstellung schreiben, in der Sie Aussagen die Ihrer Meinung nach unrichtig oder unvollständig getroffen wurden, aus Ihrer Sicht erläutern.
Autor F_K
 - 19. Dezember 2013, 12:32:02
ZitatIm gespräch vor der Beurteilung sagt mir der Kpchef das er auf grund dessen das er mich nicht "kennt" und darum mich nicht beurteilen kann über nehme er die Beurteilung 1 zu 1 vom TE führer.

Da hätte Dein DV wirklich unglücklich formuliert - auf der Beurteilung gibt es kein Feld, wo ein TE Führer (der nicht zufällig gleichzeitig DV ist) unterschreibt.

-> D. h. der Beurteilende ist immer der DV  - auch wenn er vorne "ankreuzt" dieser Beurteilung liegen Beiträge Dritter zugrunde, hier TE Führer XY.

Wenn dem so war, warum hast Du da nicht protestiert, wenn Du schon wußtest, dass der Dich "nicht leiden" kann?
Autor Mister E
 - 19. Dezember 2013, 11:06:17
Im gespräch vor der Beurteilung sagt mir der Kpchef das er auf grund dessen das er mich nicht "kennt" und darum mich nicht beurteilen kann über nehme er die Beurteilung 1 zu 1 vom TE führer.
Autor F_K
 - 19. Dezember 2013, 10:40:26
Lieber Mister E,

ZitatKann man sich eigentlich von den ausbildern auf dem ul1 beurteilen lassen zwecks eignung als Führungskraft oder geht das nur Kompanie intern?

Du scheinst grundlegende Vorgehensweise bei der Bundeswehr nicht verstanden zu haben.

Es gibt für jede Beurteilung genau einen Disziplinarvorgesetzten, der dafür verantwortlich ist. In dem Fall Deiner Eignugnsübung ist dies Dein Kpchef.

Diese Beurteilung ist offensichtlich erfolgt.

(Frage: Hattest Du Deine Bedenken vom ersten Tag an der Vertrauensperson, dem DV, oder sonstwem "aktenkundig" mitgeteilt? Was hat sich in den Gesprächen mit dem DV vor der Beurteilung ergeben? ....)
Autor Mister E
 - 19. Dezember 2013, 10:32:24
Kann man sich eigentlich von den ausbildern auf dem ul1 beurteilen lassen zwecks eignung als Führungskraft oder geht das nur Kompanie intern?
Autor StOPfr
 - 18. Dezember 2013, 18:04:25
Geschichte ist ungerecht, weil man hinterher mehr weiß als vorher!
Autor Escu
 - 18. Dezember 2013, 17:38:08
Zitat von: Tommie am 18. Dezember 2013, 16:00:43
Zitat von: schlammtreiber am 18. Dezember 2013, 15:57:32Also ich wäre der geborene Führer.

Mir hat man erklärt, dass genau der nicht mehr unter den Lebenden weilen würde ;) !

Stimmt, hier ist der Beweis!

"ADOLF" // Mercedes-Spot 2013 - [unofficial]

Gruß
Autor Tommie
 - 18. Dezember 2013, 16:00:43
Zitat von: schlammtreiber am 18. Dezember 2013, 15:57:32Also ich wäre der geborene Führer.

Mir hat man erklärt, dass genau der nicht mehr unter den Lebenden weilen würde ;) !
Autor schlammtreiber
 - 18. Dezember 2013, 15:57:32
Also ich wäre der geborene Führer. Nur gibt es hierzulande dieses blöde Ding mit der "wehrhaften Demokratie" wegen schlechten Erfahrungen und so... wird wohl nix...
Autor stefan@16
 - 18. Dezember 2013, 15:51:09
Meine Persönliche Meinung ist, das nicht jeder für das Führen von Menschen gemacht ist, man es aber durchaus lernen kann. Ich seh es an mir selbst, mit jedem bestandenen Lehrgang selbstsicherer und selbstbewusster geworden bis hin zum SAZ 12
Autor wolverine
 - 18. Dezember 2013, 15:46:19
Man kann sich über alles(!) beschweren. Nur manchmal ist die Beschwerde eben unbegründet oder auch unzulässig. Für beides müsste ich die Beschwerdeakte lesen/ kennen.
Autor schlammtreiber
 - 18. Dezember 2013, 15:38:51
Ja, natürlich. Wenn hier eine Verschwörung der (Teil)Einheit dieser Art vorliegt, ist das ein Skandal und absolut beschwerdefähig.
Autor Mister E
 - 18. Dezember 2013, 15:36:57
Noch  als kleine Anmerkung TE führen wollte mich schon vom ersten Tag los werden kann mich da drüber beschweren das dass keine objektiv beürzeilung war und würde das was bringen?
[/quote]
Sry für die Tippfehler hier die korrigierte Fassung
Noch als kleine Anmerkung die TE führung wollte mich schonbam ersten Tag los werden da sie lieber einen Mannschafter zum SU machen wollten der aber für seine 90/5 zu lange gebraucht hat und ich die Stelle von der Personalstelle bekommen habe. Somit ist seine Beurteilung nicht objektiv. Kann ich mich darüber beschweren oder mich von jemand anderem beurteilen lassen?
Autor F_K
 - 18. Dezember 2013, 15:32:31
@ Mister E:

Die Frage "Geld" habe ich doch beantwortet, oder nicht?

Als Bonus auch die anderen Fragen:

Kosten Bahncard - Nein, die must Du nicht zurückzahlen.

Es ist per Beurteilung festgestellt, dass Du zum Führer (Uffz ohne P.) nicht geeignet bist - damit ist eine (erneute) Wiedereinstellung quasi ausgeschlossen.

Wenn Du Dich beschwert fühlst, beschwere Dich halt - allerdings liegt den meisten ähnlich gelagerten Sachverhalten eine verschobene Wahrnehmung auf Seiten des Beschwerdeführers zugrunde - und die Beurteilung erstellt der DV - nicht der TE Führer.

.. halt gewogen und für zu leicht befunden - und wie gesagt, ich kann es nachvollziehen.
Autor Tommie
 - 18. Dezember 2013, 15:29:17
Zitat von: Mister E am 18. Dezember 2013, 15:27:03Danke für die antworten euer Seitz die keine meiner Fragen beantwortet haben bzw. mir sachen gesagt dich ich schon wusste und nicht gefragt habe und ja ich bin der deutschen Sprache mächtig.

Warum fällt mir der Glaube schwer, wenn ich Ihre Sätze lese(n muss) ;D ?