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Zusammenfassung

Autor AGSHP
 - 09. Januar 2014, 13:25:56
im Fragebogen steht

noch Abschnitt D :

Zitat....Verurteilungen etc, die im Bundeszentralrgister getilgt oder tilgungsreif sind, brauchen Sie nicht zu offenbaren....

also nur ums mal für unsichere wie mich zu erklären, würde es doch bedeuten er brauch es nicht angeben.
Will halt nur keinen Mist erzählen daher frage ich lieber noch mal nach...
Autor Andi
 - 08. Januar 2014, 22:36:37
Zitat von: AGSHP am 07. Januar 2014, 23:53:54
Muss er diese Verurteilung mit angeben?

Der Zusatzfragebogen ist exakt nach seinem Wortlaut zu verstehen und entsprechend auszufüllen! Was im Auszug steht oder stehen könnte ist dabei irrelevant.
Autor itschie
 - 08. Januar 2014, 12:29:51
Irgendwo wird es bestimmt noch Aktenkundig sein und wenn man es selber nicht angeben hat, wirft das dann komische Fragen auf... wenn nach 7 Jahren nix mehr vorgefallen ist, wird man sagen das es der berühmte Schuß vor den Bug war und fertig!
Autor Tierpark
 - 08. Januar 2014, 06:48:11
Doch, das muss angegeben werden, bzw. sollte er angeben. Des weiteren muss er über seine Heimatgemeinde beim BZR eien Auszug für Behörden anfordern. Der wird dann direkt an die BW übersandt. Da steht dann evtl. doch noch was drin.
Autor AGSHP
 - 07. Januar 2014, 23:53:54
Hallo,

Ein Freund von mir will sich nun auch bewerben bei der Bundeswehr.
Er hatte wurde vor ca 7 Jahren zu einer Geldstrafe verurteilt, hat sich im Vorfeld seiner Bewerbung einen Auszug (Einblick) vom BZRG und dort steht nichts mehr drin.
Muss er diese Verurteilung mit angeben?

Ich bin der Meinung Nein, weil gelöscht...bin mir aber auch nicht wirklich sicher und eher ich ihm Mumpitz erzähle frage ich lieber hier die Allwissenden  ::)

Beste Grüße