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Zusammenfassung

Autor ltsamy
 - 25. November 2015, 12:23:19
der Betrag hat sich ab 2013 fast verdoppelt:

§ 2 Höhe des Anspruchs
(1) Vom vierten bis sechsten Monat seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung
1. für einen Dienst von mehr als 12 Stunden 11,30 Euro,
2. für einen Dienst von mehr als 16 Stunden 20,70 Euro.
(2) Ab dem siebten Monat seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung
1. für einen Dienst von mehr als 12 Stunden 16 Euro,
2. für einen Dienst von mehr als 16 Stunden 29,20 Euro.
Autor Opa_Hagen
 - 25. Januar 2014, 09:46:31
Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 16:14:49
Och Jungs,


.. MatBewUffz mit SAP Lehrgang und dann "anderen" eine heizungsnahe Verwendung "vorwerfen" ist schon "lustig".





Der SAP Lg ist erst NACH der RDL im April, im mom bin ich auf 3 monatiger RDL in der MatGrp, also im Lager, Tankstelle, MunBunker etc. Und das ist definitiv keine GeZi Tätigkeit oder sonstwie heizungsnah. Die wärmste Stelle ist im Lager mit ca. 8°C. Nein, das ist kein mimimi, sondern nur Reaktion auf das von Dir hingeworfene Taschentuch.
Autor wolverine
 - 24. Januar 2014, 20:15:52
Urlaub ist so ein Kommunisten- und Gewerkschaftsding >:( Wochenende übrigens auch; da kriegt man ne Menge weg weil einen kaum einer stört!
Autor Schamane
 - 24. Januar 2014, 20:14:08
@ F_K sonst sind sie doch auch immer so Vorschriften beflissen da wird ihnen ja nicht entgangen sein, dass ein Reservist in einer RDL ein Soldat ist und er somit auch Urlaubsansprüche ab einer gewissen RDL Dauer erwirbt.
Ansonsten ja ich habe auch schon Urlaubsansprüche verfallen lassen, aber das kann ja nicht die Norm sein!
Des weiteren
ZitatRDLs sind freiwillig - wir haben weder einen Spannungsfall noch muss sich unser Land verteidigen.

Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?
F_K arbeiten sie zivil? Wenn ja - Tun sie dies freiwillig? Wenn wieder ja - Erhalten sie Urlaub? Wenn auch dies ja - Warum? Sie brauchten doch nicht zu arbeiten!
Ach im Übrigen auch SaZ und sogar BS erhalten Urlaub ich frage mich nur warum wenn ich ihren Ausführungen folgen würde.
Ja das ist etwas pointiert, aber vielleicht regt es sie einmal zum Nachdenken an!
Autor Tommie
 - 24. Januar 2014, 18:22:19
Zitat von: MMG am 24. Januar 2014, 17:47:47Was soll denn der letzte Beitrag @F_K sagen?

Der Beitrag sollte F_K sagen, dass ich hier doch auch über einschlägige Erfahrung verfüge und durchaus weiß, wovon ich rede! Nicht mehr, aber auch nicht weniger ;) ! Und definitiv war das keine Aufforderung zum ...vergleich ;D !
Autor MMG
 - 24. Januar 2014, 18:02:21
Verstehe!


Autor KlausP
 - 24. Januar 2014, 17:50:42
Zitat von: MMG am 24. Januar 2014, 17:47:47
Was soll denn der letzte Beitrag @F_K sagen?

dass er mit seinen "paar" WÜbTagen quasi 'ne Wurst ist. Oder 'n Würstchen.  ;D
Autor MMG
 - 24. Januar 2014, 17:47:47
Was soll denn der letzte Beitrag @F_K sagen?
Autor Tommie
 - 24. Januar 2014, 17:35:52
Ach ja, F_K, als ich noch Reservist war, was mittlerweile definitiv nicht mehr der Fall ist, hatte ich insgesamt 1.511 Wehrübungstage in 28 Jahren nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst angesammelt und war darunter sechs Mal im einem Einsatz unterwegs.
Autor Tommie
 - 24. Januar 2014, 17:33:42
Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 15:53:20Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?

Wie ich bereits erwähnt habe, war ich von 16.09.2008 bis 09.04.2009 im Rahmen einer Wehrübung (ja, so hieß das eben "damals(TM)" ;) ! ) als UN-Militärbeobachter bei UNOMIG in Georgien eingesetzt! Für diese Wehrübung haben mir nach damaliger Berechnung 6 x 2,5 = 15 Tage Urlaub zugestanden, also ziemlich genau drei "normale" Kalenderwochen ohne Feiertage! Das EinsFüKdoBw, welches für diesen Einsatz zuständig war, wollte von mir wissen, ob ich auf diesen Urlaub bestehe, oder ob ich die volle Kontingentdauer mitmachen möchte. Erstens war dieses Wissen entscheidend für die Nachfolgeplanung und zweitens hätte ich bei normaler Kontingentdauer von sechs Monaten und zwei Tagen (Minimum!) nicht allen Urlaub abbauen können. Letztendlich war ich dann von Donnerstag, 18.09.2008 bis einschließlich Dienstag, 24.03.2009, also insgesamt 188 Tage, im Einsatz und konnte anschließend lediglich 10 der mir zustehenden Urlaubstage abbauen, da die letzten zwei Wehrübungstage für die Ausschleussung verwendet wurden. Für die 5 Urlaubstage, die ich nicht abbauen konnte, musste ich gegenüber dem EinsFüKdo schriftlich meinen Verzicht erklären! Ich persönlich bin lieber mit den Kameraden, mit denen ich sechs Monate in der Mission war, zusammen nach hause geflogen, als mir hier eine Extrawurst braten zu lassen ;) !
Autor F_K
 - 24. Januar 2014, 16:14:49
Och Jungs,

nicht so dünnhäutig:

@ Opa_Hagen:

.. MatBewUffz mit SAP Lehrgang und dann "anderen" eine heizungsnahe Verwendung "vorwerfen" ist schon "lustig".

Unabhängig davon:

Wenn die RDL "kürzer" als dieser Monat ist, wird der Urlaub ja beim "normalen" AG genommen, der Reservist "verliert" hier also nichts.

Wenn tatsächlich RDL über Monate geplant werden (z. B. 3 Monate lang), dann sollte (MUSS(!)) der BeordTrT auch den Urlaub mit planen, denn dieser kann / darf ja nicht vom Res beim "normalen" AG genommen werden.

Bei kürzeren RDLs (z. B. 2 Wochen Truppenübungsplatz) mit "Wochenende durchdienen" hat der Res "halt gelitten".
Been there, done that - got the T Shirt (auch fern der Heizung).
Autor MMG
 - 24. Januar 2014, 16:14:08
@OpaHagen:

Jetzt verstehe ich, die 14 Tage TrÜ im März sind in den 3 Monaten RDL bis 01.04. eingeschlossen.
Da macht es durchaus Sinn, dafür Freizeitausgleich zu nehmen, sofern dieser gewährt wird.
Autor MMG
 - 24. Januar 2014, 16:09:43
ZitatIch habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?

Gut, aber das muss jeder für sich persönlich ausmachen und sollte @OpaHagen nicht mit einem Taschentuch angemahnt werden.
Autor Opa_Hagen
 - 24. Januar 2014, 16:08:40
Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 15:53:20

@ Opa_Hagen:

RDLs sind freiwillig - wir haben weder einen Spannungsfall noch muss sich unser Land verteidigen.

Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?

Meine erste RDL im TrT geht vom 06.01. bis 01.04., danach ab 03.04. zum Lg nach Garlstedt 5 Wochen - nein, ich will kein Taschentuch, aber warum soll ich auf Urlaub verzichten? Das können sich nur solche Helden wie Du leisten, wie kannst Du mir mimimimi vorhalten, Du kennst doch die Hintergründe gar nicht? Nein, ich zwar nicht "einige hundert" RDL Tage, aber ich habe als Resi (bis auf den letzten jetzt, SASPF Fachmodul) ALLE Lehrgänge und ATN´s absolviert und erworben incl. FS, die man als MatBewUffz nur haben kann. Darauf bin ich stolz und muss mir von Dir nix vorhalten lassen, Herr Kamerad. So eine Aussage möchte
ich mal von einem Disziplinarvorgesetzten hören;)
Ich nehme mal an, Du hast eine heizungsnahe Verwendung. Tausch gefällig?
Autor F_K
 - 24. Januar 2014, 15:53:20
@ Bayern Bazi:

Ja - aber DA steht wohl trotzdem zu (wenn er denn gewährt wird).

@ Opa_Hagen:

RDLs sind freiwillig - wir haben weder einen Spannungsfall noch muss sich unser Land verteidigen.

Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?