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Frage zum Urlausanspruch bei einer Reservistendienstleistung

Begonnen von belladonna, 20. Januar 2014, 14:37:56

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belladonna

Hallo an Alle!
Ich mache vom 06.01.14 - 27.06.14 eine Reservistendienstleistung (Wehrübung).
Wieviel Tage Urlaub würden mir da zustehen in diesem Zeitraum?
Weiß da jemand eine Zahl für mich!
????
LG

F_K

Anteilig nach (ganzen) Monaten der RDL, also über den Daumen ca. 15 Tage.

... und wer ist zuständig für Dich? Genau, Dein KpFw ...

HCRenegade

Urlaub auf WÜ ist immer so ne Sache - Als Res, das "unbekannte Wesen" ohne Urlaubskartei. kann man - ja nach Situation auch mehr Urlaub bekommen, z.B. wenn während einer (längeren) WÜ KpUrlaub ist.

Grundsätzlich hat F_K aber recht - es gibt bei WÜ > 4Wochen anteilig Jahresurlaub, also in deinem Fall etwa 14-15 Tage.

KlausP

Der Urlaubsanspruch beträgt für jeden vollen Kalendermonat der RDL 1/12 des Jahresurlaubsanspruches eines SaZ/BS.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

man beachte - KALENDERMONAT !!!!


das heißt, bei der RDL des TE es besteht kein Anspruch für die Monate Januar und Juni - da diese keine vollen Monate sind !!!

er kann nur für die 4 Monate Feb - Mai ca. 2,5 Tage - also mit Max 10 Tagen rechnen 


deshalb bei längeren RDL immer schauen, daß dies am 30. oder 1. beginnen und/oder am 31 oder 1. enden  ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

HCRenegade

Allerdings wage ich es zu bezweifeln, dass die meisten Spieße die Vorschrift so kleinlich auslegen (also bezogen auf den vollen Monat) - mir zeigt die Erfahrung, dass die Aktiven davon eher keine Ahnung haben bzw. das nicht so eng sehen.

Hatte auch schon 6- oder 8wöchige WÜ und habe trotzdem Urlaub bekommen.

KlausP

Zitat von: HCRenegade am 20. Januar 2014, 18:03:37
Allerdings wage ich es zu bezweifeln, dass die meisten Spieße die Vorschrift so kleinlich auslegen (also bezogen auf den vollen Monat) - mir zeigt die Erfahrung, dass die Aktiven davon eher keine Ahnung haben bzw. das nicht so eng sehen.

Hatte auch schon 6- oder 8wöchige WÜ und habe trotzdem Urlaub bekommen.

Ich habe auch nur die Vorschriftenlage zitiert. Na ja, wenn in deinen 6 oder 8 Wochen ein voller Monat eingeschlossen war, ist das ja auch okay. Ich habe Wehrübende kennengelernt, denen war nicht mal bewusst, dass sie einen Urlaubsanspruch haben. Dass aktive Spieße davon nichts wissen (oder nichts wissen wollen) ist leider traurige Realität, das betrifft aber nicht nur den Urlaubsanspruch der RDL.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Und ich gebe zu Bedenken, dass sich auch im Urlaubsanspruch eines SaZ etwas geändert hat! Es gibt heute mal pauschal nur noch 29 Urlaubstage pro Kalenderjahr, heißt dann im Klartext pro Kalendermonat, der komplett im Wehrübungszeitraum liegt, gibt es exakt 2,41666... Tage Urlaub! Der hier errechnete Faktor wird mit der Anzahl der kompletten Monate im Wehrübungszeitraum multipliziert, was im Beispielsfalle 9,66666... ergibt, und dieses Ergebnis wird gerundet und ergibt in diesem Falle 10 Urlaubstage, auf die Anspruch entsteht!

Und wer die Vorschrift nicht kennt und im oben geschilderten Fall mit fünf vollen Monaten rechnet kommt auf 12 Tage ;) ! Im letzten Fall waren es bei 30 Urlaubstagen für den SaZ ein Faktor von 2,5 Tagen pro Monat und das hätte hier 12,5 ergeben, also aufgerundet 13 Urlaubstage!

Opa_Hagen

Und nicht vergessen: Urlaub MUSS innerhalb der RDL genommen werden, in der er anfällt, mit rübernehmen in die nächste ist nicht.
Hab jetzt auch so ein Problem: bin bis 01.04. RDL, gehe im März nochmal 14 Tage auf TrÜ, da fallen massig DA an, und auszahlen ist schwachsinnig als RDL. Ähnlich ist das mit Lehrgängen während RDL, immer drauf achten, dass RDL paar Tage länger als der Lehrgang geht, damit man seinen Urlaub wegbekommt.

Schönes Wochenende




MMG

Du bekommst doch bei besonders zeitlicher Belastung erhöhten Wehrsold.

ZitatDer Wehrsold erhöht sich für eine
zusammenhängende Dienstleistung von mehr
als 12 bis 16 Stunden ab dem
• vierten Dienstmonat um 6,14 €
• zehnten Dienstmonat um 8,69 €
beziehungsweise
von mehr als 16 bis 24 Stunden ab dem
• vierten Dienstmonat um 11,25 €
• zehnten Dienstmonat um 15,85 €
Voraussetzung:
Dienst wurde angeordnet bzw. genehmigt,
Überschreiten der wöchentlichen Rahmendienstzeit
und kein Freizeitausgleich.

Opa_Hagen

dann eben die knapp 16€.... und die SAZ´s bekommen für Übungsplatz wieviel?

MMG

Keine Ahnung was SAZ bekommen.

Mit wie vielen Anrechnungsfälle in den 14 Tagen TrÜ wäre denn zu rechnen?

Ich kann mir darüber hinaus nicht vorstellen das es zulässig ist, Anrechnungsfälle als
Freizeitausgleich zu genehmigen, welche dann eine RDL verlängern.




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