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Autor clenni63
 - 27. Januar 2014, 08:58:14
Ich würde auf jeden Fall den PersFw/PersUffz oder Spieß fragen wieso mit der 6 berechnet wurde. Es könnte auch ganz andere Gründe haben, als die fehlende Eingabe der Steuerdaten. Hier bei uns (Sachsen-Anhalt) hatten einige Firmen bei der Einführung der SEPA-tauglichen Lohnprogramme Schwierigkeiten. Durch einen Programmfehler wurden auch alle ausgeschiedenen Mitarbeiter als aktuelle Mitarbeiter angemeltet. Diese Mitarbeiter hatten somit eine Hauptbeschäftigung und einen Nebenjob. In unserer Firma betraf es zwei Personen. Denen half ein kurzer Anruf beim Finanzamt und da dort durch den Fehler die Telefone schon heiß klingelten, wurde der Fehler gleich telefonisch behoben ohne viel Bürokratie. 
Autor BulleMölders
 - 27. Januar 2014, 08:11:06
Macht sich aber doch viel besser, wenn man sich beim Wehrbeauftragten ausweint, der kann zwar an der Situation nichts ändern und der Mangel wird auch nicht schnell abgestellt aber man hat doch ein gutes Gefühl.
Aber so sind die Deutschen halt, anstatt miteinander zu reden und erstmal zu versuchen den Mangel schnellstmöglich mit geringem Aufwand ab zu stellen, werden gleich die Instanzen angerufen und mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ob die angerufene Instanz dann helfen kann ist vollkommen belanglos.
Autor maxf93
 - 26. Januar 2014, 20:38:46
Als ich letztes Jahr am 01.07 Dienstantritt hatte war es bei uns im Zug eine ähnliche Situation. Wie schon beschrieben am besten mit dem, bzw. der Sachbearbeiter/in aufnehmen, die oben rechts auf der Abrechnung steht. Bei uns hat sich das durch einen Fehler in SAP aufgeklärt, der aber im BVA war. Die haben das dann auch intern geklärt und den Kameraden die Differenzen die bei den unterschiedlichen Steuerklassen auftraten nach 1-2 Monaten nachgezahlt. Also wenn Sie Glück haben klären die das, aber deswegen wie gesagt entweder der Weg über den PersUffz/Fw oder den/die Sachbearbeiter/in beim BVA gehen ;)
Autor KlausP
 - 26. Januar 2014, 20:37:33
Zitat von: Mustermann Muster am 26. Januar 2014, 20:25:18
habe beim zugführer gesagt das ich das problem gerne klären will, dieser sagte mir nur jetzt nicht wegtreten.....
wie alles in dieser grundausbildung sehr sehr schwierig deshalb schrieb ich es ja auch mit eingabe wehrbeauftragter

Hat der Spieß noch keinen Unterricht bei Ihnen gehalten? Auch da kann man sowas anbringen. Ansonsten ist eine Beschwerde die zielführende Maßnahme - schriftlich an den Kompaniechef.

Nochmal: Der Wehrbeauftragte entscheidet ind er Sache gar nichts. Der gibt das als Anfrage an das BMvG und dann kommt das auf dem Dienstweg zu Ihrem .... tataaa ..... Kompaniechef. Jetzt können Sie sich das aussuchen.
Autor Ralf
 - 26. Januar 2014, 20:30:43
Hach is dat schön!
Da wird mit jedem Dienstantritt hoher Druck auf die Truppe gemacht, so früh wie möglich den Dienstantritt in SAP einzupflegen, damit ja auch Geld zeitgerecht fließt. Zu diesem frühen Zeitpunkt sind aber noch nicht die Unterlagen wie Steuerklasse etc. eingegeben, das wird erst später eingegeben. Wartet man nämlich, bis alle ihre Unterlagen abgegeben haben, dauert es recht lange, bis die Zahlungen angewiesen werden könnten.
Bevor man so einen Aufstand wegen der falschen Steuerklasse macht, könnte man auch 1-2 Monate nur Abschläge kassieren, falls das lieber wäre. Das wäre nämlich die Konsequenz, wenn man die Daten erst eingibt, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Die Bezügerechnung für Februar schon am 23./24.01 ist schon recht früh, sowas hab ich bisher noch nicht erlebt.
Autor Mustermann Muster
 - 26. Januar 2014, 20:25:18
habe beim zugführer gesagt das ich das problem gerne klären will, dieser sagte mir nur jetzt nicht wegtreten.....
wie alles in dieser grundausbildung sehr sehr schwierig deshalb schrieb ich es ja auch mit eingabe wehrbeauftragter
Autor KlausP
 - 26. Januar 2014, 20:16:34
Zitat von: Mustermann Muster am 26. Januar 2014, 20:11:49
bezügeabrechnung für januar und februar habe ich ja schon und diese ist ja falsch!!!

Auf der Bezügeabrechnung steht die Telefonnummer Ihrer Bearbeiterin/Ihres Bearbeiters. Sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten, dass Sie dort zur Not anrufen und nachfragen konnen. Aber eigentlich sollten sich Ihr Spieß und /oder Ihr PersFw darum kümmern. Die müssen das eben nur erfahren.

Merke: "Melden macht frei und belastet Vorgesetzte!"
Autor Mustermann Muster
 - 26. Januar 2014, 20:11:49
bezügeabrechnung für januar und februar habe ich ja schon und diese ist ja falsch!!!
Autor BulleMölders
 - 26. Januar 2014, 20:06:51
Zitat von: Nakamoto am 26. Januar 2014, 20:03:54
Du und alle anderen werden ja auch nur einen Abschlag bekommen haben. Warte einfach mal die nächste Zahlung ab, dann wird es vielleicht schon richtig sein.


Sent from my iPhone
Und die gibt es ja schon nächste Woche incl. Bezügemitteilung und da kann man dann sehen welche Lohnsteuerklasse jetzt dem Abzug zugrunde gelegt wurde.
Autor BulleMölders
 - 26. Januar 2014, 20:04:20
Warum sollte ich?
Habe ihn ja noch selber gemacht und sogar tausende davon bearbeitet.
Autor Nakamoto
 - 26. Januar 2014, 20:03:54
Du und alle anderen werden ja auch nur einen Abschlag bekommen haben. Warte einfach mal die nächste Zahlung ab, dann wird es vielleicht schon richtig sein.


Sent from my iPhone
Autor wolverine
 - 26. Januar 2014, 19:37:51
Zitat von: BulleMölders am 26. Januar 2014, 19:09:28
(Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr)
Du möchtest jetzt aber nicht unzulässig und diskriminierend auf mein Alter hinweisen?!
Autor BulleMölders
 - 26. Januar 2014, 19:09:28
Grundsätzlich kann in so einem Fall die zuviel einbehaltenen Steuern vom Arbeitgeber auch in den nächsten Monaten noch berichtigt werden und dem "Arbeitnehmer" ausgezahlt werden. Viele Arbeitgeber scheuen dieses aber, weil das bedeutet, für die vergangenen Monate eine berichtigte Lohnsteueranmeldung abzugeben.
Deshalb immer diese Falschaussage, dass man das Geld nur über die Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr) zurück bekommen kann.
Autor Jens79
 - 26. Januar 2014, 18:56:00
Der "Juice Shop" nennt sich nun BVA. Bundesverwaltungsamt
Autor KlausP
 - 26. Januar 2014, 18:44:18
Zitat von: ulli76 am 26. Januar 2014, 18:36:06
Einfache Lösung: Die Unterlagen sind nicht verloren gegangen, sondern die Zahlung organisiert, bevor die Daten in SAP eingepflegt werden konnten.
...

Das denke ich auch und dann zieht die WBV (oder wie auch immer der Juice Shop sich jetzt nennt) das mit der nächsten Zahlung auch wieder gerade.