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Autor Thema: !!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!  (Gelesen 14381 mal)

Mustermann Muster

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hallo zusammen !

ich denke, dass hier einige dabei sind die mir bestimmt in meiner speziellen frage weiterhelfen können.
seit 02.01.2014 bin ich soldat und nun in der drei- monatigen grundausbildung.
am ersten tag des eintreffen in der kaserne sowie am darauffolgenden tage wurden wir bin einem haufen an formalitäten überhäuft.
unter anderem mussten wir unsere bescheinigungen über unsere lohnsteuerklassen abgeben.
(in meinem falle steuerklasse 3 mit 1 kinderfreibetrag)!!!

ich hatte alles komplett, samt der IK Nummer parat da ich mich darauf wie in der einberufung checkliste beschrieben vorbereitet hatte.

nun bekam ich gestern die Erste Bezügeabrechnung (am 25.01.2014) worauf ich sehen kann das meine Steuerklasse 6 ist ??? und ich keine religion bzw. keinen kinderfreibetrag habe!!!!???

bei anderen aus meinem ZUG hauptsächlich SaZ war es genau so....

was ist da schief gelaufen ??? oder hat es schon seine richtigkeit????
weiss nun nicht mehr weiter habe ungehäuere abzüge durch diese steuerklasse 6 obwohl ich ja die 3 habe!!!

kann mir hier jemand vllt RefÜ weiterhelfen!??

LG
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KlausP

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Antw:!!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!
« Antwort #1 am: 26. Januar 2014, 15:09:54 »

Ihr Zugführer soll Verbindung mit dem Personalfedwebel/Personalunteroffizier aufnehmen, weil der die Angaben in SAP eingegeben hat.
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Mustermann Muster

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« Antwort #2 am: 26. Januar 2014, 15:11:02 »

ja weil bei jedem wirklich jedem haben die, die steurklasse 6 gemacht :(
kann man wenn dies korrigiert wurde die gezahlten mehrsteuer beträge zurück bekommen?
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wolverine

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Antw:!!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!
« Antwort #3 am: 26. Januar 2014, 15:29:08 »

Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich?
« Letzte Änderung: 26. Januar 2014, 17:21:07 von wolverine »
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Mustermann Muster

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« Antwort #4 am: 26. Januar 2014, 15:44:45 »

schon aber es ist ja nicht auf meinem misst gewachsen ich habe ja alles wirklich alles korrekt abgegeben!
dann hilft nur eine eingabe an den wehrbeauftragten!!!!
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KlausP

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« Antwort #5 am: 26. Januar 2014, 15:47:32 »

Zitat
dann hilft nur eine eingabe an den wehrbeauftragten!!!!

Was hat der in diesem Fall damit zu tun?

Ich schrieb doch schon, dass der PersFw die Sachen klären muss!
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Mustermann Muster

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« Antwort #6 am: 26. Januar 2014, 15:56:18 »

schon sicher muss der PersFw das klären aber es kann ja nicht sein das Unterlagen verschwinden und finanzielle große Nachteile entstehen, diese man dann erst wieder mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommt.
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KlausP

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« Antwort #7 am: 26. Januar 2014, 16:05:13 »

schon sicher muss der PersFw das klären aber es kann ja nicht sein das Unterlagen verschwinden und finanzielle große Nachteile entstehen, diese man dann erst wieder mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommt.

Okay, wenn Sie es besser wissen, machen Sie doch, was Sie wollen.
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Mustermann Muster

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« Antwort #8 am: 26. Januar 2014, 16:08:26 »

ja dafür ist der wehrbeauftragte ja da!
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Lidius

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« Antwort #9 am: 26. Januar 2014, 16:11:30 »

Früher wurde doch auch bei Nicht-Abgabe der Lohnsteuerkarte erstmal mit 6 besteuert und die Differenz gab es dann als Nachzahlung wenn die Lohnsteuerkarte vorlag.

Warum sollte das denn jetzt anders sein und man bis zum Lohnsteuerjahresausgleich warten müssen?
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KlausP

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« Antwort #10 am: 26. Januar 2014, 16:12:22 »

Das meine ich ja mit der Aussage, dass der PersFw das klären muss.
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Firli

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« Antwort #11 am: 26. Januar 2014, 16:18:11 »

ja dafür ist der wehrbeauftragte ja da!

Nein ist er nicht. Hören Sie einfach mal auf Klaus. Der Mann hat genug Ahnung von der Marterie.
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KlausP

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« Antwort #12 am: 26. Januar 2014, 16:30:38 »

@Mustermann Muster: Was sagt eigentlich Ihr Kompaniefeldwebel zu der Angelegenheit?
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wolverine

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Antw:!!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!
« Antwort #13 am: 26. Januar 2014, 17:25:52 »

Der WB ist selbstverständlich dafür da, so einen Mangel evtl. In seinen Bericht aufzunehmen. Ihr Geld bekommen Sie davon aber auch nicht wieder; sondern über den Lohnsteuerjahresausgleich.

Über eine Meldung oder auch ein Beschwerdeverfahren können Sie aber ebenfalls erreichen, dass der Schuldige eins zwischen die Hörner bekommt.

Über eine Schadensbearbeitung bekämen Sie evtl. die Zinsverluste. Da Sie Ihr Geld über den Steuerausgleich wiederbekommen (dafür ist er da!), ist ihnen rechtlich auch kein weiterer Schaden entstanden.
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Mustermann Muster

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Antw:!!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!
« Antwort #14 am: 26. Januar 2014, 18:32:15 »

ich muss was in jedem falle unternehmen weil es um einiges an geld geht und ich wie gesagt alles komplett abgegeben habe, und die einheit wohl alles verloren hat!
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