ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Flexscan am 28. Januar 2014, 21:25:28
Wunschverwendung angeben dann wird geprüft was frei ist ...
Zitat von: Blocky am 28. Januar 2014, 21:12:00
Ja man ist verpflichtet, aber doch nicht gezwungen oder?
Zitatmeistens von Dienstschluss bis zum Wecken.
Zitat von: Andi am 28. Januar 2014, 21:10:59
...was aber nicht bedeutet, dass man in der Kaserne "bleiben" muss. Mannschaftssoldaten haben nach Dienstschluss im Normalfall bis zum Frühstück Ausgang.
Zitataber warum ist man denn verpflichtet als FWD in der Kaserne zu bleiben?
Zitat von: Ralf am 28. Januar 2014, 21:05:29
Sicher?
Ich war der Meinung dass wenn mind. 6 Monate vorher volle Miete und wenn 6 Monate bis Dienstantritt nur 70%. Aber nach Dienstantritt wäre mir nicht bekannt. Müsste §7a USG sein.
Zitat von: Andi am 28. Januar 2014, 20:59:37Sicher?Zitat von: Ralf am 28. Januar 2014, 20:47:19
Dann muss aber schon eine anerkannte Wohnung bestehen.
Nein, wenn die Wohnung erst nach Dienstantritt gemietet wird mindert sich nur der Anteil, der erstattet wird.
Zitat von: Firli am 28. Januar 2014, 21:01:54
Auch für FWDL?