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Autor Blocky
 - 28. Januar 2014, 21:34:41
Okey dann bedanke ich mich bei ihnen und falls nochmal Fragen aufkommen schreib ich sie hier rein. Einen angenehmen Abend
Autor KlausP
 - 28. Januar 2014, 21:31:09
Zitat von: Flexscan am 28. Januar 2014, 21:25:28
Wunschverwendung angeben dann wird geprüft was frei ist ...

... und ob Sie für die entsprechende Stelle, die dort zu besetzen ist, auch geeignet sind.
Autor Flexscan
 - 28. Januar 2014, 21:25:28
Wunschverwendung angeben dann wird geprüft was frei ist.
Autor Blocky
 - 28. Januar 2014, 21:23:22
Das find ich auch total in Ordnung, denn ich möchte auch nichts hinterher geschoben bekommen. Wie ist das denn nun mit dem Kasernenwusch? Das man dort einesetzt wird wo man gebraucht wird ist mir klar, aber wie hoch wären denn ungefähr die Chanchen in einer Großstadt unterzukommen wie Leipzig. Zum Beispiel wie Kiel, Lübeck oder Rostock??? Die Kasernen können von mir aus auch in der nähe von dort sein.
Autor KlausP
 - 28. Januar 2014, 21:17:21
Zitat von: Blocky am 28. Januar 2014, 21:12:00
Ja man ist verpflichtet, aber doch nicht gezwungen oder?

Nein, Sie sind ja da nicht weggesperrt. Aber wenn Sie sich eine Wohnung mieten ist das nun mal Ihr Privatvergnügen. Der Dienstherr stellt Ihnen ja alles Lebenswichtige für Sie kostenlos bereit - Verpflegung, Unterkunft, truppenärztliche Versorgung.

Zitatmeistens von Dienstschluss bis zum Wecken.

Nö, bis zum Frühstück. Sagt jedenfalls die ZDv 10/5.
Autor wolverine
 - 28. Januar 2014, 21:14:47
Wenn Sie keinen Dienst oder Zapfenstreich haben, haben Sie Freizeit und können grundsätzlich machen was Sie wollen; meistens von Dienstschluss bis zum Wecken.
Nur für eine andere Unterkunft müssen Sie dann halt auch selbst sorgen und evtl. aufkommen.
Autor KlausP
 - 28. Januar 2014, 21:13:29
Zitat von: Andi am 28. Januar 2014, 21:10:59
...was aber nicht bedeutet, dass man in der Kaserne "bleiben" muss. Mannschaftssoldaten haben nach Dienstschluss im Normalfall bis zum Frühstück Ausgang.

Wollte ich auch erst schreiben, aber dann hätte ich auch noch den Unterschied zwischen "in der Kaserne wohnen" und "in der Kaserne bleiben" erklären müssen.  ;D
Autor Blocky
 - 28. Januar 2014, 21:12:00
Ja man ist verpflichtet, aber doch nicht gezwungen oder?
Autor Andi
 - 28. Januar 2014, 21:10:59
...was aber nicht bedeutet, dass man in der Kaserne "bleiben" muss. Mannschaftssoldaten haben nach Dienstschluss im Normalfall bis zum Frühstück Ausgang.
Autor KlausP
 - 28. Januar 2014, 21:09:36
Zitataber warum ist man denn verpflichtet als FWD in der Kaserne zu bleiben?

Weil das in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift so festgelegt ist. Und das betrifft nicht nur FWDL sondern auch (ledige) SaZ bis zum vollendeten 25 Lebensjahr. Und selbst ich wäre als 60jähriger Reservedienst Leistender zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
Autor Andi
 - 28. Januar 2014, 21:08:10
Zitat von: Ralf am 28. Januar 2014, 21:05:29
Sicher?
Ich war der Meinung dass wenn mind. 6 Monate vorher volle Miete und wenn 6 Monate bis Dienstantritt nur 70%. Aber nach Dienstantritt wäre mir nicht bekannt. Müsste §7a USG sein.

Du hast recht! Das Mietverhältnis muss vor Dienstantritt bestehen.
Autor Ralf
 - 28. Januar 2014, 21:05:29
Zitat von: Andi am 28. Januar 2014, 20:59:37
Zitat von: Ralf am 28. Januar 2014, 20:47:19
Dann muss aber schon eine anerkannte Wohnung bestehen.

Nein, wenn die Wohnung erst nach Dienstantritt gemietet wird mindert sich nur der Anteil, der erstattet wird.
Sicher?
Ich war der Meinung dass wenn mind. 6 Monate vorher volle Miete und wenn 6 Monate bis Dienstantritt nur 70%. Aber nach Dienstantritt wäre mir nicht bekannt. Müsste §7a USG sein.
Autor Blocky
 - 28. Januar 2014, 21:04:35
Okey dankeschön für die Information, aber warum ist man denn verpflichtet als FWD in der Kaserne zu bleiben? Ich denke nicht, das jeder der im FWD ist oder war gerne 2 Jahre in der Kaserne zum größtenteil verbringen möchte. Das man am Wochenende nach Hause zu seinen Eltern fährt ist vielleicht für die meisten üblich, aber es gibt auch welche die das sicher nicht wollen.
Autor KlausP
 - 28. Januar 2014, 21:04:24
Zitat von: Firli am 28. Januar 2014, 21:01:54
Auch für FWDL?

Wieso "auch"? USG-Leistungen gibt es aktuell nur für FWDL und RDL.
Autor Andi
 - 28. Januar 2014, 21:03:43
Natürlich nach wie vor auch für FWDL!