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Autor Jacksus82
 - 04. Februar 2014, 20:50:53
Na das geht ja noch. Dann werde ich mir das nochmal ein bisschen auffrischen, damit ich vorbereitet bin.  ;)

Ja ohne Tauglichkeit geht sowieso nichts.  ;)
Autor Firli
 - 04. Februar 2014, 18:29:29
Man geht ja nicht davon aus das Sie Medizin studiert haben. Biologie wäre zum Beispiel eine Möglichkeit.
Aber der Test ist nur die halbe Miete. Die Tauglichkeit muss ja auch noch her.
Autor Jacksus82
 - 04. Februar 2014, 18:27:11
Ja, das leuchtet mir ein. Dann muss ich auf jeden Fall alle Tests super bestehen.  ;)
Was kommt bei so einem Berufeignungstest dran? Allgemein Medizin?
Autor ulli76
 - 04. Februar 2014, 17:52:03
Ganz einfach: Du bringst keinen passenden Beruf für einen Seiteneinstieg mit.
Damit ist für dich wegen dem Alter der Zug für die Feldwebel- und Uffz-Laufbahn eigentlich abgefahren.

Offenbar gibt es zur Zeit eine Sonderregelung im Sanitätsdienst. Also brauchst du eine Berufseignung für eine ZAW, für die die Sonderregelung gilt.
Bekommst du diese Berufseignung nicht, kannst du nicht in die Feldwebellaufbahn.
Autor Jacksus82
 - 04. Februar 2014, 17:48:27
Warum? Kann ich dann gar nicht eingesetzt werden?
Autor ulli76
 - 04. Februar 2014, 16:57:41
Eine Feldwebeleignung ohne Berufseignung für den Sanitätsdienst hilft dir eh nicht weiter.
Autor Jacksus82
 - 04. Februar 2014, 16:22:15
Okay.
Und wenn der Berufeignungstest nicht so gut ausfällt, ist die Fw Eignung dann auch gefährdet oder hat die damit nichts zu tun?
Autor Ralf
 - 04. Februar 2014, 16:14:57
Die grundsätzliche Eignung gilt für alle TSKs.
Der Berufseignunungstest gilt natürlich nur für den Beruf, für den du auch getestet wirst.
Aber bei allem Enthusiasmus, die TSKs haben keine Außerkraftsetzung der Soldatenlaufbahnverordnung. Wenn die Sanität diese überhaupt hat, ist sie da ein Einzelfall.
Autor Jacksus82
 - 04. Februar 2014, 16:08:46
Hallo,

Mir ist gerade noch was eingefallen. Falls ich die Fw Eignung für den SanDienst bekomme, gilt die dann nur in Verbindung mit der ZAW und Zsan? Oder kann man dann bei der Einplanung auch in einem anderen Organisationsbereich eingesetzt werden? Gilt die Eignung für alle TSK's und Organisationsbereiche oder ist es in meinem Fall dann auf den SanDienst beschränkt, da ja dann eine Ausnahme wegen Mangel gemacht wird?

Liebe Grüße

Autor LwMatBewUffz
 - 04. Februar 2014, 01:35:48
Zitat von: Swobby am 03. Februar 2014, 15:52:42
Alternative mag durchaus sein. Ich habe es einfach mit eingetragen in dem Bewerberbogen und werde ja am Freitag sehen was dabei raus kam. Ich kann mir auch nicht vorstellen das die EloKa im zusammenhang mit dem Kaufmännischen FD steht. Daher denke ich eher das es sich hierbei um eine Verwendung handelt, wo evtl. ein erhöhter Bedarf bestehen mag und mein KB mir das vor Augen rufen wollte mit dem Hinweis das es doch auch in diese Richtung gehen kann.
Trotzallem sind es auch nur Menschen und sie BERATEN auch nur und da kann auch mal was schief gehen. Ausserdem hat das letzte Wort ja die EIGNUNG und der Einplaner, wenn er dir deine Verwendungsmöglichkeit vorlegt.

Ich habe hier noch einige Ausdrucke von Tätigkeitsbildern rumliegen. Unter anderem das des Elektronischen Kampfführungsfeldwebel/ Bootsmann Elektronische Aufklärung Streitkräfte.

Dort siehst du zwar nicht welche Berufe den Zugang zu dieser Verwendung ermöglichen. Allerdings kann man aufgrund der 7. Stufe (fachlich) erkennen welche 2 Bereiche schon mal grob funktionieren könnten. Die Meisterstufe wird durch den Technischen Fachwirt erreicht den man am Ende der Ausbildung hat.

Schaut man dann z.B. auf der Seite des Arbeitsamtes welche Zugangsvoraussetzung für die Fortbildung zum technischen Fachwirt es gibt erkennst du das du sowohl mit einem technischen wie auch mit einem kaufmännischen Beruf die Fortbildung machen kannst. Im Grunde ist der techn. Fachwirt das Bindeglied zwischen Kaufleuten und Technik.

LG
Autor Nelly1978
 - 03. Februar 2014, 19:04:38
Das von mir (ich schilder es mal obwohl ich mich nicht wirklich angesprochen fühle) war leider weder ein Missverständnis noch Wunschdenken. Mein Karriereberater hat mir drei mögliche Verwendungen angeboten aufgrund meiner Qualifikation als Arzthelferin mit Realschulabschluss. Nämlich im Sanitätsdienst, als Personalstuffz und im Stabsdienst. Seine Begründung war, dass Arzthelferinnen ja auch viel in der Verwaltung tätig sind. Hab ich mich drauf verlassen und für alles beworben. Schlussendlich isses mir aber nur möglich im Sanitätsdienst eingesetzt zu werden, für die anderen Verwendungen bräuchte ich zB ne Ausbildung zur Bürokauffrau.
Glücklicherweise hab ich im San Dienst was bekommen.

LG Nelly
Autor Jacksus82
 - 03. Februar 2014, 18:19:40
Ich werd euch mal in Bezug auf meine Bewerbung auf dem Laufenden halten. Falls ich zur Eignungsfeststellung eingeladen werde, so werde hier meinen Erfahrungsbericht euch mitteilen. Egal was dabei rausgekommen ist.  ;)

Und danke hier an das Forum und die Moderatoren. Es hat mir bei einigen Fragen sehr geholfen. Sehr informativ. Kann ich jedem nur empfehlen.

Besten Dank :)
Autor Jacksus82
 - 03. Februar 2014, 16:23:13
Danke ulli76.
Autor ulli76
 - 03. Februar 2014, 16:21:10
Da hilft einfach nachzufragen, wenn einem was nicht klar ist.
Dann hätte er dir die Liste gezeigt und du hättest gesehen, dass es passt.
Autor Swobby
 - 03. Februar 2014, 16:19:49
Ich stelle ihn nicht als Depp hin. Mir waren nur schlicht und ergreifend die Zusammenhänge der kaufmännischen Tätigkeit mit dem EloKa Einheiten nicht nachvollziehbar ;)
Ich habe seine Tipps ja auch mit in den Bewerbungsbogen aufgenommen. Wie gesagt mir erschloss sich daraus halt einfach kein Zusammenhang. Da es sich um einen technischen Beruf und keinen "verwaltenden/wirtschaftlichen" Beruf handelt. ;) Ihr müsst da auch immer ein wenig die "Blindheit" der Bewerber sehen. Wir sind im Regelfall ungedient oder Wiedereinsteller, welche schon eine Weile weg sind und nicht mehr so den aktiven Einblick haben was sich da alles geändert und ergeben hat.
Ich sagte ja auch bereits das es sich dort um BERATER handelt, sie zeigen uns Möglichkeiten auf, welche wir nicht immer nachvollziehen können ;) - aber am Ende sind wir alle selbst die jenigen, welche sich durchsetzen müssen und Ihre EIGNUNG auf die BERATENEN STELLEN beweisen müssen.

Aber Danke das du es nun mal aufgebröselt hast Ralf - das brachte nun tatsächlich etwas Licht ins Dunkel, dieser Beratung.