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Termin Karriereberater verwirrt mich

Begonnen von Jacksus82, 03. Februar 2014, 11:48:14

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Jacksus82

Hallo an alle,

ich war heute beim Karriereberater und hab mich beraten lassen. Ich möchte mich als Wiedereinsteller, 31J., weiblich und ehemals Stuffz bewerben. Als ich ankam, wollte ich wissen, ob bei mir eine FW-Laufbahn möglich wäre. Mein Beruf ist nich für die Bundeswehr verwertbar. Also hieß es nein. Okay, dann kann ich ja in meine alte Laufbahn Uffz. o. P. zurück, dachte ich mir. Daraufhin der Berater, nein das geht auch nicht. Sie sind zu alt und haben keinen verwertbaren Beruf. Ich dachte die Altersgrenzen gelten nicht mehr und für Wiedereinsteller auch nicht in die selbe Laufbahn? Was ist da jetzt richtig? Er nannte mir irgendein Gesetz, komme jetzt nicht mehr auf den Namen. Ist das denn so richtig? :o

Nagut, dann dachte ich das wars. Er telefonierte mit jemandem aus dem Karrierecenter Hannover. Danach sagte er mir ich könnte mich für den FW im Sanitätsdienst mit einer ZAW bewerben. Die haben da wohl Mangelbedarf. Er sagt, wenn ich die Tests gut hinlege, dann habe ich eine reelle Chance eine FW-Stelle mit ZAW im Sanitätsdienst zu bekommen, trotz des Alters. ;D

Jetzt frag ich euch. Was stimmt denn nun? Eigentlich könnte ich mit meinem Alter doch gar keine ZAW mehr bekommen? Vielleicht wegen Mangelbedarf? Und was hat es mit der Sache auf sich, dass ich nicht in die selbe Laufbahn zurück kann?

Danke schon mal für die Antworten

P.S.: Die Forensuche hat nichts ergeben, da alles zu spezifisch ist.

Liebe Grüße :)

Ralf

Bei Wiedereinstellung in die selbe Laufbahn gelten die Altersgrenzen nicht, vgl. ZDv 14/5 B127
ZitatBei der Wiedereinstellung einer früheren Soldatin der Bundeswehr oder eines früheren Soldaten der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit mit dem erreichten Dienstgrad in die der Laufbahn der Reserve entsprechende Laufbahn finden die in der Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung ungedienter Bewerberinnen und ungedienter Bewerber vorgeschriebenen Höchstaltersgrenzen keine Anwendung.

Hinsichtlich der Einstellung ohne nutzbaren Beruf mit über 30 Jahren, in deinem bsp. als fw im SanDst gelten die Altersgrenzen. Warum er dir das anbietet, weiß ich nicht. Ausnahmen sind sicherlich möglich und die SLV bietet das auch an, aber die Hürde ist recht hoch und mir ist es nicht bekannt, dass es hier Ausnahmen gibt (was aber trotzdem sein könnte):
Zitat§ 45 Ausnahmen
(1) Der Bundespersonalausschuss kann auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung für einzelne Fälle oder für Gruppen von Fällen Ausnahmen von Vorschriften dieser Verordnung zulassen; dies betrifft:
1. das Höchstalter für die Einstellung,
...
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OG.a.D

Die Karriereberater haben überhaupt keinen Plan!!
War bei mir auch so. Der hat totalen Müll erzählt und sagte mir, dass das was ich mir vorstelle nicht möglich ist und ich brauch es nicht erst versuchen. Angeblich sei ich überqualifiziert. Er reichte mir meinen Bogen, den man dort vorher  ausfüllt zurück und meinte, wenn ich nicht die Stelle möchte, die er mir nannte (Stelle hatte nichts mit dem zu tun, was ich bisher gemacht hab), dann könne ich ja gehen, weil was anderes stünde mir nicht offen.
Ich sagte ihm, dass ich mir eine solche unflexibilität seitens der Bundeswehr nicht vorstellen könne und ich es gern schriftlich hätte, dass ich überqualifiziert bin. Und deshalb meine Bewerbung abgeben möchte.

Und es war wie ich dachte. Mir stand alles offen, was ich wollte!

Einfach mal machen so wie du es willst!!

Andi

Zitat von: OG.a.D am 03. Februar 2014, 12:38:47
Die Karriereberater haben überhaupt keinen Plan!!

Doch, dafür sind sie ausgebildet. Wäre nett, wenn du deine individuellen Erfahrungen nicht verallgemeinern würdest.

Gruß Andi
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schlammtreiber

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Jacksus82

#5
ZitatDie Karriereberater haben überhaupt keinen Plan!!

Das kann man so nicht verallgemeinern. Also ich will mich nicht beschweren. Es hieß ja eigentlich von Anfang an, dass mir die Fw-Laufbahn nicht offen stünde. Da es aber nach der Meinung des Beraters im Sanitätsdienst doch gehen würde und das noch mit ZAW, das find ich gut.  :D
Allerdings können die ja im Zentrum andere Meinung sein. Naja, er hat ja die Info aus dem Zentrum bekommen. Würde also gehen, weil da ein Mangel vorhanden ist.

Wiederrum könnte ich aber nicht in meine Laufbahn zurück. Das ist schon ein bißchen widersprüchlich. Da ja das Gesetz gilt. Weiß jetzt auch wie er das genannt hat. Das Fachkräftegewinnungsschutzgesetz. Weiß jemand was es damit auf sich hat? ::)

Mal dazu eine Frage. Wenn ich mich jetzt so, wie der Berater mir das gesagt hat, bewerbe. Die im Zentrum aber der Auffassung sind, die Voraussetzungen für die FW-Laufbahn (hätte ich ja auch eigentlich nicht) sind nicht erfüllt. Bieten die mir dann auch eine Stelle als Uffz.o.P. an? Also wenn Tauglichkeit und so weiter vorhanden ist. Oder werde ich erst gar nicht eingeladen, weil ich mich für den FW bewerbe?

In meiner Akte sehen die doch, dass ich schon Stuffz bin. Können die dann sagen, ja wir laden sie zur Eignung ein und zum Schluss heißt es dann, sie können wieder in ihre Laufbahn, aber FW nein? Wegen fehlender Voraussetzung.  ???


Edit:
Zitat kenntlich gemacht.

ulli76

Es kann sein, dass du nicht in die alte Laufbahn zurück kannst, weil dafür inzwischen eine Ausbildung erforderlich ist, die du nicht hast.
Andererseits hat der KB ja extra angerufen wie das mit einer ZAW aussieht. Offenbar hat die Sanität in einem Bereich einen größeren Bedarf, so dass es trotz Überschreiten der Altersgrenze möglich ist. Kann aber sein, dass der Bedarf für deine alte Laufbahn bzw. die passenden Berufe  nicht besteht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Kann sein, dass ich das überlesen habe:

In welcher Verwendung waren Sie denn?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Was verlieren Sie denn  wenn Sie sich bewerben und nicht eingeladen oder eben dann nicht genommen werden?!

Klaus, wir hatten das hier schon sehr ausführlich.
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Jacksus82

Also der Berater meinte, dass es generell nicht möglich ist in meine Laufbahn zurück. Man bräuchte da jetzt auch einen verwertbaren Beruf.

Ich war MatNachwStuffzMKZLWSystem. Soweit ich weiß gibt es diese Verwendung so nicht mehr. Die Gruppe wurde aufgelöst und wurde alles ins LogZBw in Wilhelmshaven verlegt. Dort gibt es MatDispoFW DP, aber keine Stuffz DP mehr. Und wie ich erfahren habe wird meine ATN dann umgewandelt, da es die so nicht mehr gibt. Die würde dann MatDispoUffz sein.

Bewerben werde ich mich so oder so. Er hat mich auch gefragt, ob ich mich jetzt noch bewerben will. Bevor er der Anruf vom Zentrum bekommen hat. Da sah er weder die Chance vom FW noch Stuffz. Ich hab nur gesagt, dass ich mich trotzdem bewerben möchte, da ich nur gewinnen kann. Kurz danach kam der Anruf und es würde FW gehen. Dann schaute er in seinen PC und hat gesagt, mit Stellen aus dem SanDienst kann er mich bombardieren.  ;D

Könnte mir hier einer sagen, welche Nummern es für den SanDienst gibt. Also wegen Tauglichkeit. Hab ja noch von meiner alten Musterung die Ausschlüsse, dann könnte ich schauen ob ich das überhaupt machen kann bzw. ob ich damals ein Auschluss dafür hatte.  ;)

ulli76

Siehste- dann haben wir doch schon die Lösung des Problems.
In die alte Laufbahn kannst du nicht wegen des Alters nicht zurück, sondern weil es deinen Dienstposten in der Form nicht mehr gibt.

Eigentlich würdest du auch keine ZAW bekommen. Da der Sanitätsdienst aber nach dem Anruf offenbar vermehrten Bedarf hat, scheint es in dem Bereich eine Ausnahme zu geben.

Der Sanitätsdienst hat inzwischen die meisten Anforderungssymbole aller Truppengattungen und die haben alle unterschiedliche Ausschlüsse. Einfach bewerben und dann wird sich zeigen, ob es passt.
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Jacksus82

Ja, das hab ich mir irgendwie schon gedacht. Das da das meiste verlangt wird. Würde nur gern vorab schon mal wissen, ob bei meinem Verwendungsausweis der SanDienst mit dabei ist. Ich darf nicht machen: A400, A700, B100, B500, B600, B700, C000, C100, D600, D700, G300, G400, G700, H500, I000, I100, I200, M600, M700, N700, N800, P800, R100, X100, Z000, VG1-VG5, VG8, VG11, VG13-VG15.

Kann mir jetzt einer sagen, ob ich mit diesen Ausschlüssen tauglich für SanDienst bin?

Ich weiß auch das jetzt anders sein kann, aber nur zur Info. ;)

ulli76

Kann man nicht sagen. Die Vorschrift wurde 2009 geändert und 2012 noch einmal aktualisiert. Davor waren die Anforderungssymbole im Sanitätsdienst noch nicht so differenziert.
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Nelly1978

Ich musste leider auch feststellen dass die Karriereberater oft falsch beraten bzw nicht viel Plan haben. Bei mir wars nämlich auch so. Und mein Einplaner hat dieselben Worte benutzt.... In meinem Fall wars jetzt nicht ganz so schlimm aber es waren im KC einige dabei deren Träume zerplatzten nachdem sich rausstellte dass sie das was ihnen der KB angeboten hatte überhaupt nicht qualifiziert sind. Find ich schon suboptimal was da manchmal passiert.

LG Nelly

F_K

.. und ich gewinne zunehmend den Eindruck dass die Bewerber (zumindest die, die dann keine Eignung erhalten), nicht in der Lage sind, einem Beratungsgespräch inhaltlich zu folgen bzw. sich vorher allgemein zu informieren.

Tatsächlich wohl Dunning-Kruger-Effekt in der praktischen Anwendung.

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