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Zitat von: PaddyH am 15. Februar 2014, 16:55:35
Hallo!
Habe auch ein paar Fragen zum Dienstausgleich. Sind dies auch gleichzeitig die sogenannten FvD?
Da ich in meiner zukünftigen Einheit sehr viele FvD aufbauen werde wollte ich mir hierzu ein paar Tipps holen.
Mir wurde schonmal gesagt, dass man sich diese am besten aufschreibt (Datum, wieviel Überstunden etc).
Wie kann man sich diese auszahlen lassen bzw dafür Urlaub nehmen?
Wieviel € ergibt 1 "Anrechnungsfall"?
Wann kommt ein Anrechnungsfall zustande?
Sind diese FvD vergleichbar mit Überstunden in zivielen Berufen? zB 8 Überstunden = 1 Urlaubstag, ich habe schon soviel FvD, Dienstausgleich, Anrechnungsfall gehört und blicke da nicht wirklich durch.
Gruß
Zitatknapp 3/4 Jahr, aber ist doch egal,
Zitat von: StuffzSAZ8 am 09. Februar 2014, 18:35:09Zitat von: ulli76 am 09. Februar 2014, 16:20:03
Nach Wechsel der Einheit kann man noch auszahlen lassen, aber nicht einfach mehr frei nehmen.
@Hubert: Du musst wissen, wann die DAs, die noch offen sind, angefallen sind und dann schreibst du für den jeweiligen Monat den Forderungsnachweis.
Stunden kannst du nicht zu Anrechnungsfällen addieren.
Bist du dir da ganz sicher ich habe noch 5 von der alten Einheit, wäre schön wenn du mir eine Quelle nennen könntest