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Zusammenfassung

Autor Dr. Strangelove
 - 13. Februar 2014, 14:09:43
Danke.
Autor Ralf
 - 13. Februar 2014, 12:59:54
§ 27 Abs. 4 Satz 3 BBesG
Autor Dr. Strangelove
 - 13. Februar 2014, 12:27:11

Hallo,

dann erst mal vielen Dank fuer die Infos.
Kommt bestimmt die Tage noch mehr an Fragen auf.

- Gibt es im Netz eine aktuelle Liste wie die Erfahrungsstufen steigen? Habe meine Infos von hier http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/stufen.html
   Daher die von mir genannten 4 Jahre. Ist die Tabelle nicht mehr korrekt, oder spielen bei den 5 Jahren noch andere Einfluesse mit?

Gruss
Autor Interesse 1977
 - 13. Februar 2014, 10:11:03
Autor Abt.Fw
 - 13. Februar 2014, 10:08:05
Förster hatten wir noch nicht!
Autor BulleMölders
 - 13. Februar 2014, 09:49:57
Zitat von: Ralf am 13. Februar 2014, 09:21:35
Bei IT?
IT war das glaube ich nicht, sondern wohl eher eine Wald- und Wiesenverwendung!
Autor Ralf
 - 13. Februar 2014, 09:21:35
Bei IT?
Autor BulleMölders
 - 13. Februar 2014, 07:35:40
Hatten wir nicht gerade einen ähnlichen Fall, wo es keine Ausnahmegenehmigung gegeben hat oder verwechsel ich da jetzt was?
Autor Ralf
 - 13. Februar 2014, 06:04:41
"Pro forma" ist das nicht. Da aber deine geplante Verwendung eine Mangelverwendung ist, sollte das keine Probleme geben.

Deine genaue Lehrgangsplanung bekommst du vom BAPersBw in den ersten Wochen.
Der fachliche Lehrgang dauert 29 Ausbildungstage und ist in Feldafing. Vorher wirst du wahrscheinlich aber auch noch einen anderen lehrgang machen, z.B. den S6 Fw (50 Tage Feldafing) oder IT Info Ütr (Feldafing). Kommt halt darauf an, was dein Dienstposten so fordert.

Je nach Geburtstag wirst du in Stufe 6 oder 7 eingestellt. Diese Stufen erhöhen sich dann alle 5 Jahre.
Autor Dr. Strangelove
 - 12. Februar 2014, 22:24:00
Hallo zusammen,

ich bin momentan im Stadium der Wiedereinstellung.
KC habe ich durchlaufen, FW Eignung zugesprochen bekommen, Dienstposten reserviert, soweit so gut.
Durch mein zartes Alter von 42 muss wohl eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesministerium der Finanzen eingeholt werden.

- Gibt es hier im Forum da schon Erfahrungen, ob das pro forma ist, oder kann es ggf. noch daran scheitern?
   Und wie lange dauert diese Anfrage in der Regel?

Ich werde wohl mit meinem alten Dienstgrad SU als FA eingestellt, da mein Beruf IT-Systemelektroniker wohl Voraussetzung fuer den Dienstposten ITFw InfoVarbBw ist, aber kein "Meistertitel" im IT Bereich vorhanden ist.

- Welche Lehrgaenge erwarten mich dann, wie lange dauern diese und wo voraussichtlich? Speziell geht es natuerlich hier um den fachlichen Teil der Fw Ausbildung, den
   Lehrgaengen fuer den ITFw? Leider konnte man mir diese Fragen an anderer Stelle nicht beantworten, mit dem Verweis, das regelt dann die Stammeinheit.

Bisher weiss ich halt von der GA ab voraussichtlich 01.04.2014 in Bueckeburg.

- Wie sieht meine Besoldung dann aus? April 1971 geboren, sollte dann A06 Stufe 7 sein, richtig? Gilt dann die Stufe 7 als Einstieg und es dauert dann 4 Jahre bis Stufe 8, oder
   rechnet man dann normal weiter, sprich Juli/August 2014 dann Stufe 8?

Gruss