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Autor itschie
 - 28. Februar 2014, 22:28:44
Bleiben wir also doch einfach dabei, probiert es aus *ggg

Nein natürlich nicht! Prügelnde Soldaten kommen einfach in der Öffentlichkeit "Scheiße" an! Sollten es so massive nd dauerhafte Beleidungen von einer Person sein, wählt die Nummer gegen Kummer 110!  Die müssen und werden sich kümmern, am besten ist noch wenn diese Person beim Telefonat munter weiter macht! Bei vereinzelten einfachen Wort im Vorbei gehen, einfach überhören und mal nicht so dünnhäutig sein.
Autor wolverine
 - 28. Februar 2014, 16:07:31
Gewalt wird eigentlich nur unterschieden, ob sie noch eine Willensentscheidung zulässt oder nicht. Körperliche Gewalt ist immer eine Tätlichkeit und eine Tätlichkeit immer auch körperliche Gewalt. Mir würde da auf Anhieb keine Differenzierung einfallen.
Autor MMG
 - 28. Februar 2014, 15:43:02
Das war jetzt keine Suggestivfrage von mir - das war eine Frage an den Experten.
Ich dachte das Rechtssystem macht da einen Unterschied.


Autor wolverine
 - 28. Februar 2014, 15:39:56
Nämlich?
Autor MMG
 - 28. Februar 2014, 15:37:07
Muss nicht zwischen körperlicher Gewalt und Tätlichkeit differenziert werden?


Autor funker07
 - 28. Februar 2014, 13:34:17
Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 19:59:08
So einen Unsinn hab ich ja wirklich schon lange nicht mehr gehört.
Starke Behauptung, dafür, dass so wenig dahinter steht.

Hier mal ein Beispiel, wie dieser "Unsinn" in der Realität doch durchgesetzt wird.
OLG Hamm v. 05.11.99 (9 U 157/98):
Die Hinterbliebenen des getöteten Beleidigers forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das OLG stellte fest:
,,Selbst wenn es durch eine ... Körperverletzung (hier: Stoß gegen die Brust) zum Tod des Verletzten gekommen ist (hier: infolge eines bei Sturz ...), kann sich der Schädiger uU auf rechtfertigende Notwehr berufen, ... . Dieser Fall ist gegeben, wenn der Schädiger als Reaktion auf eine nachhaltige Verletzung seiner Ehre und der Ehre seiner Partnerin (hier: Bezeichnung als "Ausländerschlampe") versucht hat, weitere verbale Angriffe mit einer leichten Tätlichkeit zu unterbinden."


Aber wiederhole ruhig deine Behauptung, auch wenn dir diverse (rechtskundige) Poster widersprechen.
Kann ja nicht sein, dass dich hier jemand mit Fakten verwirrt, wo du deine Position so gut begründet hast.
Autor wolverine
 - 27. Februar 2014, 21:38:51
In BC ist im April Schützentag ...
Autor AküWaBw
 - 27. Februar 2014, 21:36:30
Zitat von: Tommie am 27. Februar 2014, 21:28:01
Noch besser ist er in der Beratung für Buslinien in "Bayrisch Kongo" ;D !

Das ist doch mein Steckenpferd...   ;)
Autor Tommie
 - 27. Februar 2014, 21:28:01
Noch besser ist er in der Beratung für Buslinien in "Bayrisch Kongo" ;D !
Autor wolverine
 - 27. Februar 2014, 21:27:22
Na, Sie sind ja leicht zu unterhalten. ::)
Autor AküWaBw
 - 27. Februar 2014, 21:25:51
Zitat von: Tommie am 27. Februar 2014, 21:24:20
Das spricht aus Ihren juristisch fundierten Statements, Mann ;D !

Na dann, wollen wir das mal so stehen lassen  :D

Vielen Dank für die Belustigung!
Autor wolverine
 - 27. Februar 2014, 21:25:07
Was ich mir gerne von wem erklären lasse? Dafür muss ich nichts wissen.
Autor Tommie
 - 27. Februar 2014, 21:24:20
Das spricht aus Ihren juristisch fundierten Statements, Mann ;D !
Autor AküWaBw
 - 27. Februar 2014, 21:23:41
Zitat von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:22:06
Äh, das ist manchmal mein Job. Aber den lasse ich mir gerne von Leuten erklären, die noch nie eine Strafverteidigung durchgezogen haben.  ::)  ::)

Und das wissen Sie woher? :)
Autor wolverine
 - 27. Februar 2014, 21:22:06
Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 21:19:12
Glaubst du ernsthaft...
Äh, das ist manchmal mein Job. Aber den lasse ich mir gerne von Leuten erklären, die noch nie eine Strafverteidigung durchgezogen haben.  ::)  ::)