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Soldaten in der Öffentlichkeit

Begonnen von mantarochen, 25. Februar 2014, 17:31:18

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mantarochen

Hallo Community,

mich würde es mal interessieren, ob einige von euch (die aktiv Dienen oder mal gedient haben) schon mal,
beim Heimweg oder auf dem Weg zur Kaserne, in Felduniform schlechte Erfahrung gemacht haben. Wenn ja
welche? Wie habt ihr reagiert? Wie darf man reagieren?

Ich meine falls man von jemandem aufgrund der Uniform bespuckt oder attackiert wird, sollte man das dann
einfach so auf sich sitzen lassen?
Ich habe von solchen Vorfällen schon gehört und ich persönlich würde mich nicht einfach so von irgendwelchen
Pfosten anpöbeln, anspucken oder schlagen lassen. Klingt zwar jetzt etwas primitiv, aber ich würde zurück schlagen.
Einfach nur aus dem Grund, weil ich finde es gehört sich nicht jemanden anzugreifen, sei es verbal oder physisch,
nur weil er uniformiert ist.

Lg Mantarochen :)

BSG1966

Verteidigen darf man sich. Nicht mehr und nicht weniger. Wird man beleidigt oder bespuckt, darf man die Polizei rufen. Wie jeder andere Bürger auch.

KlausP

Ausserdem gibt's das Thema in dieser oder ähnlicher Form hier schon ein paar mal. ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

Theoretisch kann auch gegen Beleidigungen Notwehr mittels Gewalt zulässig sein.
Ich meine mich aber an eine Weisung oder Empfehlung erinnern zu können, dass man davon absehen sollte.
Generell macht es Sinn, solchen Situationen auszuweichen auch, wenn man dabei die "Diskussion" verliert.
Wenn es wirklich zu Gewalt kommt, sind plötzlich viele Kameras da, die den prügelnden Soldaten sehen, aber nicht die Vorgeschichte.

AküWaBw

Zitat von: funker07 am 27. Februar 2014, 19:24:38
Theoretisch kann auch gegen Beleidigungen Notwehr mittels Gewalt zulässig sein.

So einen Unsinn hab ich ja wirklich schon lange nicht mehr gehört.

dunstig

Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 19:59:08
Zitat von: funker07 am 27. Februar 2014, 19:24:38
Theoretisch kann auch gegen Beleidigungen Notwehr mittels Gewalt zulässig sein.

So einen Unsinn hab ich ja wirklich schon lange nicht mehr gehört.

Den Rechtsberatern an der OSLw zufolge kann es in einigen Fällen durchaus rechtmäßig sein, bei massiven Beleidigungen mit einem verhältnismäßigen Mittel zu reagieren.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pericranium

Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 19:59:08
Zitat von: funker07 am 27. Februar 2014, 19:24:38
Theoretisch kann auch gegen Beleidigungen Notwehr mittels Gewalt zulässig sein.

So einen Unsinn hab ich ja wirklich schon lange nicht mehr gehört.

Lies mal § 32 StGB, Abs. 2.
Wenn Gewalt die einzige Möglichkeit ist, dass man die Beleidigung, also einen Angriff auf die persönliche Ehre, stoppen kann, dann ist das so.
Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Jedoch sind die Grenzen da ganz knapp gesetzt.
Man darf niemandem den Schädel brechen, nur weil er gesagt hat, dass man doof sei.

wolverine

Die persönliche Ehre ist eindeutig im schützenswerten Kanon der Notwehr aufgeführt und bei rechtfertigender Notwehr findet ganz grundsätzlich keinerlei Güterabwägung statt. Man verteidigt mit "seinen" individuellen Rechtsgütern immer die Rechtsordnung als Ganzes.

Soviel zum "Unsinn".

Problematisch ist eher die "Gegenwärtigkeit" des Angriffs auf das Rechtsgut. Der Angriff darf nämlich nicht beendet sein. Also darf ich bei "Arsc..." noch zuschlagen, bei "hloch" nicht mehr.
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AküWaBw

Was man dann wohl mit "Unsinn" zusammenfassen kann, da es in der Realität niemals durchgesetzt wird!!

wolverine

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AküWaBw

Zitat von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:17:23
Aha! ::)

Glaubst du ernsthaft dass du mit dieser Begründung vor Gericht durchkommst? Wenn du sagst, er hat mich Arschloch genannt, aber ich hab noch während dem Arsch zugeschlagen! Das ist und bleibt Körperverletzung...

Tommie

Ach, Mann, es ist Aufgabe des Staatsanwaltes zu beweisen, dass es während des "..hloch" war! Und es ist nicht Aufgabe eines Angeklagten, zu beweisen, dass es während des "Arsc..." war!

Und wenn Sie nur für 50 Cent juristischen Sachverstand hätten, könnten Sie sich ausrechnen, was passieren wird!

wolverine

#12
Zitat von: AküWaBw am 27. Februar 2014, 21:19:12
Glaubst du ernsthaft...
Äh, das ist manchmal mein Job. Aber den lasse ich mir gerne von Leuten erklären, die noch nie eine Strafverteidigung durchgezogen haben.  ::)  ::)
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AküWaBw

Zitat von: wolverine am 27. Februar 2014, 21:22:06
Äh, das ist manchmal mein Job. Aber den lasse ich mir gerne von Leuten erklären, die noch nie eine Strafverteidigung durchgezogen haben.  ::)  ::)

Und das wissen Sie woher? :)

Tommie

Das spricht aus Ihren juristisch fundierten Statements, Mann ;D !

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