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Zusammenfassung

Autor Firli
 - 07. März 2014, 14:37:09
Zitat von: F_K am 07. März 2014, 14:32:59
(Meine Frage, ob Uffz o. P. Eignung besteht, ist übrigens ungeklärt).

Zitat von: Locke05 am 07. März 2014, 14:05:24
Na ja. Ist jetzt doof gelaufen. Mir wurde dafür die Möglichkeit gegeben als Unteroffizier meinen Weg zu gehen.
Autor F_K
 - 07. März 2014, 14:32:59
Alea iacta est

ZitatIn dieser Form wird der Ausspruch als Sprichwort verwendet und soll bedeuten, dass bestimmte Geschehnisse nicht wieder rückgängig zu machen sind oder unausweichlich bevorstehen. Eine ähnliche, ebenfalls übliche Bedeutung ist ,,die Sache ist entschieden".

.. da ist jedes weitere "rumdeuteln" sinnnlos.

Erneute Bewerbung in einem Jahr ist möglich. (Meine Frage, ob Uffz o. P. Eignung besteht, ist übrigens ungeklärt).
Autor schlammtreiber
 - 07. März 2014, 14:31:58
Zitat von: Rabbit am 07. März 2014, 13:43:55
Was wird denn hier so ein Wind gemacht... Wenn ein ziviler Arbeitgeber einen nicht nimmt, macht man doch auch kein aufstand und akzeptiert es. Es steht doch jedem Arbeitgeber frei, wem er einstellt und wem nicht.

Hallo? Das war mal, inzwischen haben wir AGG, affirmative action und Gendertheorie.
Ich verdiene meinen Lebensunterhalt mit Bewerbungen, bzw mit dem Schmerzensgeld für die Ablehnungen.
Es ist ganz einfach:

1) Meine Bewerbung schreibe ich unter dem Namen "Joschua Moses Rosenblum" und lege ein Photo eines Afrikaners bei. Werde ich nicht zum Gespräch eingeladen, wird´s teuer wegen Rassismus.
2) Im Vorstellungsgespräch oute ich mich als transmetropolysexuell, und verlange ultimativ die Einrichtung von mindestens drei zusätzlichen Toiletten (je nachdem, wozu ich mich nach Tagesform zugehörig fühle) neben den diskriminierenden M/W-Toiletten. Wird dies nicht erfüllt, bricht die Genderhölle über die armen Klöße herein.
3) Sollte ich wider Erwarten doch eingestellt werden, beginne ich sofort mit bolschewistischer Agitation in der Probezeit, gründe sowohl einen trotzkistischen als auch einen maoistischen Gewerkschaftsableger, und lasse diese einen erbitterten Grabenkrieg um den Betriebsrat führen, wobei alle arbeitenden Proletariermassen der Firma (vorher auch "Angestellte oder Arbeiter" genannt, jetzt Vollzeitklassenkämpfer) mobilisiert werden - die Firma MUSS mich dann feuern und fürstlich entschädigen (wegen politischer Diskriminierung, und anti-links ist ja quasi schon Faschismus), denn selbst das kommt sie billiger als die Folgen meines Tuns.

Und bei all dem muss ich mich nicht mal groß anstrengen, denn mein Fachanwalt, wolverine, der überzeugte Kämpfer für dritte Toiletten und gutmenschliche Durchgenderisierung, macht das fast alles hochmotiviert alleine und für Umme...
Autor Locke05
 - 07. März 2014, 14:05:24
Es ging einfach nur darum, ob es daran liegen kann.
Das mit der Körperverletzung kann ich ja nochmal ganz offen erläutern:
2008 habe ich die Beziehung mit meiner Damaligen Freundin beendet. Diese hat mir dann ca 4 Wochen später irgendso einen Typen auf den Hals gehetzt,
welcher mich verhauen sollte, weil sie sich sowas nicht gefallen lassen wollte.
Ich habe ihn mehrmal gesagt er soll es lassen und habe in der Zeit schon 3-4 Schläge ins Gesicht abbekommen.
Dann habe ich halt 1x zu gehauen und richtig getroffen, er ging zu Boden, einige wenige Sekunden später kamen auch schon die Herren vond er Polizei um die Ecke (von meinem Nachbarn gerufen) und die haben Ihn mit genommen.
Dort auf der Wache machte er dann Anzeige gegen mich und hat behauptet ich habe ihn einfach so angegriffen.
Selbst mein Nachbarn (Fenstergucker da Rentner :) ) hat Ausgesagt das es Notwehr war.

Na ja. Ist jetzt doof gelaufen. Mir wurde dafür die Möglichkeit gegeben als Unteroffizier meinen Weg zu gehen.

Danke für eure Antworten
Autor BulleMölders
 - 07. März 2014, 13:47:21
Zitat von: Rabbit am 07. März 2014, 13:43:55
Was wird denn hier so ein Wind gemacht... Wenn ein ziviler Arbeitgeber einen nicht nimmt, macht man doch auch kein aufstand und akzeptiert es. Es steht doch jedem Arbeitgeber frei, wem er einstellt und wem nicht.

So auch der Bundeswehr.

Also akzeptieren und wenn man will, in einem Jahr ( 12 Monate ) erneut bewerben oder einfach mal in sich gehen und sagen, ok mh habe scheiße gebaut und muss mit den Konsequenzen leben...es gibt einfach viele Bewerber und die Bundeswehr stellt die ein, die sie für geeignet hält. So einfach ist das manchmal :)

Das scheint ja ein großes Problem bei vielen mittlerweile zu sein, der Gedanke "Das ist die Bundeswehr, die muss mich nehmen, ist ja schließlich der Staat.
Autor BulleMölders
 - 07. März 2014, 13:45:37
Eventuell könnte einer der Moderatoren den/die Titel der Beiträge mal ändern, "Feldwebellaufbahn aberkannt" klinkt für mich eher danach, dass jemand der schon in der Feldwebelaufbahn ist, dies weggenommen bekommen hat.

Was ja in diesem Fall nicht ist, sondern es wurde keine Feldwebeleignung zuerkannt.
Autor Rabbit
 - 07. März 2014, 13:43:55
Was wird denn hier so ein Wind gemacht... Wenn ein ziviler Arbeitgeber einen nicht nimmt, macht man doch auch kein aufstand und akzeptiert es. Es steht doch jedem Arbeitgeber frei, wem er einstellt und wem nicht.

So auch der Bundeswehr.

Also akzeptieren und wenn man will, in einem Jahr ( 12 Monate ) erneut bewerben oder einfach mal in sich gehen und sagen, ok mh habe scheiße gebaut und muss mit den Konsequenzen leben...es gibt einfach viele Bewerber und die Bundeswehr stellt die ein, die sie für geeignet hält. So einfach ist das manchmal :)
Autor F_K
 - 07. März 2014, 13:37:15
... es handelt sich bei der Eignungsfeststellung (wie auch bei Beurteilungen) um eine objekt SUBJEKTIVE Feststellung durch den Prüfer (den Beurteilenden).

Solange dieser keine falschen Tatsachenbehauptungen aufstellt und keine offensichtlichen, sehr groben Fehler macht, ist so eine Feststellung eine "Tatsachenentscheidung" und juristisch nicht angreifbar.

.. da kann der Wehrbeauftrage, ein Anwalt oder ein Gericht "nichts machen" - es ist, wie es ist.
Autor KlausP
 - 07. März 2014, 13:30:39
ZitatIm endeffekt waren die werten Herren der gleichen Ansicht wie Das Karrierecenter.

Ach watt ...  ::)
Autor Stabsuffz93
 - 07. März 2014, 13:29:14
Ich habe eben genau das gleiche probiert. ES gab viel schriftverkehr. Es wurde eine Überprüfung durchgeführt. Im endeffekt waren die werten Herren der gleichen Ansicht wie Das Karrierecenter.
Autor KlausP
 - 07. März 2014, 11:48:40
Zitat von: Stabsuffz93 am 07. März 2014, 10:40:58
KlausP, Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit. Der TE kann ein Brief aufsetzen wo alles drin steht. Und den schickt er dann zum Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages. Und von dort wird nochmals alles geprüft.

Diese Möglichkeit ist nicht weit verbreitet aber es gibt sie!

Ja ... Nee ... Ist klar. Dann lesen Sie mal z.B. Den Paragraphen 3 des Wehrbeauftragtengesetzes.

Autor Firli
 - 07. März 2014, 10:53:58
Zitat von: Stabsuffz93 am 07. März 2014, 10:40:58
KlausP, Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit. Der TE kann ein Brief aufsetzen wo alles drin steht. Und den schickt er dann zum Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages. Und von dort wird nochmals alles geprüft.

Diese Möglichkeit ist nicht weit verbreitet aber es gibt sie!

Vielleicht deshalb nicht so weit verbreitet weil das absoluter Schwachsinn ist. Der Wehrbeauftragte hat nicht die Befugnisse das Ergebnis einer Eignungsfeststellung zu ändern oder eine neue Eignungsfeststellung anzuordnen.
Autor Stabsuffz93
 - 07. März 2014, 10:40:58
KlausP, Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit. Der TE kann ein Brief aufsetzen wo alles drin steht. Und den schickt er dann zum Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages. Und von dort wird nochmals alles geprüft.

Diese Möglichkeit ist nicht weit verbreitet aber es gibt sie!
Autor schlammtreiber
 - 07. März 2014, 09:26:50
Ob man das jetzt moralisch werten muss sei mal dahingestellt, aber es sei mal ganz emotionslos1 festgestellt: ein Jahr2 abwarten und dann kann man sich erneut bewerben.










1 Copyright F_K
2gerechnet ab Testdatum
Autor F_K
 - 07. März 2014, 08:30:32
Jungs, versteift Euch nicht so auf das Justizverfahren - der Bewerber ist zweimal AKTENKUNDIG geblitzt worden, hier hat er nachweislich Vorschriften nicht eingehalten, und zwar so weit, dass dies jetzt in den Akten steht (da geht es nicht um ein Verwarnungsgeld oder eine mündliche Verwarnung. Randbemerkung: Auch StOffze werden mal geblitzt - ist aber nicht problematisch, solange es in dem genannten Rahmen bleibt).

Die Feldwebeleignung als solche sollte auch nicht auf "zweimal blitzen" beschränkt werden - der Bewerber wird ja in der Gesamtheit der Testergebnisse betrachtet, und da gibt es halt ein Ergebnis.

Frage an den TE: Hat es denn für die Uffz o. P. Eignung gereicht? Mannschaftereignung?