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Autor Frank10
 - 13. November 2014, 23:04:44
Alles klar, Danke
Autor Altrec
 - 13. November 2014, 23:01:42
Dann würde ich mir auch OG Dienstgradabzeichen besorgen.
Wenn es eine ordentliche Beförderung gab damals und es auch so in der Aufforderung steht...
Autor Frank10
 - 13. November 2014, 22:59:24
OG
Autor Altrec
 - 13. November 2014, 22:55:09
Was steht denn nun daruf?
Autor Frank10
 - 13. November 2014, 22:28:44
Ja steht drauf.Habe ich aber auch so angegeben, weil ich ja der Meinung war.Bei der Durchsicht meiner alten Unterlagen steht eben noch Gefreiter drauf.
Jetzt bin ich mir halt nicht sicher und habe mir deswegen keine Dienstgradabzeichen besorgt.
Autor KlausP
 - 13. November 2014, 22:19:49
Der Dienstgrad steht doch in der Aufforderung zum Dienstantritt (heisst das auf "neudeutsch" jetzt so?  ::)), oder nicht mehr? Meine letzte WÜb ist 4 Jahre her ...
Autor Frank10
 - 13. November 2014, 22:14:45
Hört sich jetzt komisch an, aber das ist nicht so einfach sonst hätte ich das schon gemacht.
Wir wurden damals nach W12 vor der Entlassung noch zu OG's befördert.Unsere Kp Chef sagte damals, daß das ja nicht mehr so wichtig sei, da wir ja ausscheiden, O Ton.Jetzt steht in meiner Entlassungsurkunde aber noch Gefreiter .Ich möchte zu meiner Wehrübung nicht mit falschen Dienstgrad auftauchen.
Autor ulli76
 - 13. November 2014, 21:39:29
Man könnte sich auch im Vorfeld um die entsprechenden Uniformteile kümmern?
Autor KlausP
 - 13. November 2014, 21:36:52
Dass man in Uniform anreisen darf heisst ja nun nicht, dass man auch in Uniform anreisen muss.

Wenn man sich natürlich gleich am ersten Tag zum Vollhorst machen will, kann man natürlich auch in einer unvollständigen Uniform aufkreuzen. Das gibt dann wieder so ein "typisch Resi"-Bild ab.  8)
Autor Frank10
 - 13. November 2014, 21:31:24
Servus zusammen

Dazu hätte ich auch noch eine Frage.
Bin wieder als Reservist eingestiegen.Jetzt lese ich ja aus dem Thema raus, daß ich an dem Tag der Wehrübung in Uniform anreisen darf.Jetzt hab ich aber keine Dienstgradabzeichen und Namensschilder mehr.
Müsste also in blanker Uniform kommen.Ist es da nicht besser in Zivil aufzukreuzen ?

Gruß Frank
Autor bayern bazi
 - 26. März 2014, 12:46:50
beste Beispiel

ich muss an einem Montag im April zu einem LG in die Schule nach Hannover

- kurzer Anruf bei BAPers Schilderung der Sachlage Anfahrt fast 750km  - Mindestfahrzeit 7std

ohne Probleme die Einberufung  auf Sonntagabend 20.00 Uhr bekommen - so das der GANZE Sonntag als Anreisetag zählt 
sprich wenn ich das Haus in Chiemgau verlasse beginnt meine RDL - ich bin dann über die BW abgesichert weil Dienstreise - usw

beim Ende der RDL kann es passieren, das wir diese kurzfristig verlängern müssen, da ich, je nach Inmarschsetzung nicht  am selben Tag noch meinen Heimatort erreichen kann (Lenk und Ruhezeiten sind auch hier zu Beachten) - das konnte mir mein Sachbearbeiter am BAPers leider nicht vorher dementsprechend eintüten, da er keinen Dienstplan von dem LG hat und nicht wusste wann wecken/Dienstbeginn und Beendigung des LG ist - das sind ja alles Faktoren von denen die Maximalen Lenkzeiten an einem Tag abhängen.

ist mir schon einmal auf dem ZEAKK LG in Wildflecken passiert - dienst von 0530 bis 1400 und dann wurde allen, die nicht innerhalb von ich glaub rechnerisch 4 Stunden Fahrtzeit -  Schlaf bis Samstag um 0400 befohlen - obwohl ich ab 2400 eigentlich kein einberufener Soldat mehr gewesen währ - nennt sich dann glaub ich Fürsorgepflicht des Vorgesetzten ;)
Autor KlausP
 - 26. März 2014, 12:28:30
ZitatDiese Aussage beinhaltet den SPÄTESTEN Termin, zu dem man Soldat ist. Ich denke, dass das unstrittig ist. Das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass ein früherer Diensteintritt möglich ist.

So ist es. Dieser Termin wird durch das KC (früher durch das KWEA) festgelegt, wobei davon ausgegangen wird, dass der reservist seine Wiohnung nicht vor 06.00 Uhr verlassen muss, um bis zu dem genannten Zeitüunkt mit öffentlichen Verkehrsmittel seine Einheit zu erreichen. Da kann der Anforderer reinschreiben, was er will, der Ersteller des Bescheides legt den Meldetermin fest. Ich habe etliche WÜb-Anforderungen geschrieben und habe mir deshalb die Verfahrensweise von meinem damaligen Leit-KWEA extra erklären lassen.

ZitatBei einem Dienstbeginn an einem Samstag sehe ich auch keine Probleme. Es gibt eigtl. immer irgendwo einen UvD/GvD. Dort melden, Heranziehungsbescheid abzeichnen lassen. Eintragung ins UvD/GvD-Buch veranlassen (falls vorhanden), gut ist. Notfalls über OvWa gehen. Ich hab da als FJg eher keine Probleme, da mein FJgDstKdo 24/7/365 besetzt ist...

RDL (oder früher WÜb) sind nur in Ausnahmefällen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen zu beginnen oder zu beenden und durch einen Offizier mit der Disziplinarbefugnis mindestens eines Bataillonskommandeurs zu begründen. Wenn also z.B. die Truppe am Sonntag auf den TrÜbPl verlegt und der RDL mit der Truppe verlegen soll, kann mit entsprechender Begründung der Reservist bereits zum Samstag einberufen werden (z.B. um 90/5 und Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen).
Autor diodon-IV
 - 26. März 2014, 12:16:37
Damit wäre ja auch die von ulli76 aufgeworfene noch unklare Rechtslage:

ZitatBei Reservisten ist es ja noch etwas anders. Die Tage sind ja die gleichen, bleibt aber die Frage, ab wann derjenige wirklich (UTV-mäßig) Soldat ist: Wenn das ab Mitternacht ist, wäre auch der Sturz morgens zu Hause die Treppe hinunter mit Genickbruch über die UTV abgedeckt. Wenn es erst die Meldung am Meldekopf ist, dann wäre das nicht abgedeckt- Wegeunfälle sind aber üblicherweise abgedeckt.

auch klar. Zumindest ist die Möglichkeit einer Klärung gesetzlich geregelt.
Autor wolverine
 - 26. März 2014, 12:05:44
Dann kommen wir zum Satz aus fortgeschrittenen Semestern: Der gute Jurist liest weiter (in diesem Fall den Abs. 3): Zu Gunsten kann der Monatserste gerechnet werden (z. B. in Renten- und Versicherungsfragen bzw. wenn man dem Soldaten die Anreise in Uniform ermöglichen möchte). :D
Autor diodon-IV
 - 26. März 2014, 11:39:36
Da steht doch - zumindest bei meinem letzten Bescheid - wortwörtlich:

ZitatDiensteintritt: am xx.xx.2013 bis spätestens 13.30 Uhr.

Diese Aussage beinhaltet den SPÄTESTEN Termin, zu dem man Soldat ist. Ich denke, dass das unstrittig ist. Das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass ein früherer Diensteintritt möglich ist.

Da es sich bei der Dienstantrittsreise unzweifelhaft um eine Dienstreise handelt, für die auch entsprechender Versicherungsschutz besteht, beginnt das Dienstverhältnis mindestens dann, wenn ich mich Richtung Kaserne in Bewegung setze.

Bleibt also noch ein möglicher Restzeitraum von 00.00 Uhr des Tages an dem ich meinen Dienst beginne bis zum Antritt der Dienstreise. Diesen Zeitraum halte ich jedoch für absolut zu vernachlässigen (zumind. hinsichtlich Uniform, Befehlsrecht etc.), da man sich hier in aller Regel wohl nicht in der Öffentlichkeit aufhält, sondern im privaten Bereich.

Etwas anders sehe ich die Frage bzgl. der Sozialversicherung/PKV/KV/UTV. Die Aussage, dass die Versicherungsträger nur ganze Tage abrechnen, ist unstrittig. Insofern, müsste ich bis zum Dienstantritt (ergo dessen Beginn der Dienstreise) meinen Hausarzt konsultieren etc. Ab dem Zeitpunkt X, an dem ich mich in Bewegung gesetzt habe, geniesse ich aber UTV. Sollte  es hier tatsächlich zu einem Problem kommen (Behandlungskosten) darf man sich wohl getrost darauf zurückziehen, dass die zuständigen Stellen eine Klärung herbeiführen. Und ich wette, dass es hier Verfahrensanweisungen gibt. Dem geneigten Reservedienstleister dürfen ja keine Nachteile entstehen. Und nachdem Y-Tours nun schon seit einiger Zeit Reservisten einberuft oder heranzieht, sollte man meinen, dass es hier Erfahrungswerte gibt.

Bei einem Dienstbeginn an einem Samstag sehe ich auch keine Probleme. Es gibt eigtl. immer irgendwo einen UvD/GvD. Dort melden, Heranziehungsbescheid abzeichnen lassen. Eintragung ins UvD/GvD-Buch veranlassen (falls vorhanden), gut ist. Notfalls über OvWa gehen. Ich hab da als FJg eher keine Probleme, da mein FJgDstKdo 24/7/365 besetzt ist...  :)

Die Wehrdienstzeitbescheinigung dient - wenn man das Kleingedruckte mal so liest - ja u.a. als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und den Sozialversicherungsträgern. Diese rechnen ja (s.o.) ganze Tage ab. Eine Erwähnung der Uhrzeit entfällt daher.