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Autor wolverine
 - 28. März 2014, 19:35:09
Ich glaube, die wollten schon welche abmahnen, die die immer noch so nennen. ;D
Autor Andi
 - 28. März 2014, 18:19:57
Zitat von: miguhamburg1 am 28. März 2014, 16:18:15
Wenn Sie weder Radio, noch Fernseher oder ein anderes Empfangsgerät bereithalten, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das ist schon lange vorbei. Wir haben seit letztem Jahr die Haushaltsabgabe und die gilt für Haushalte. Der Soldat in der Kaserne braucht nichts zu zahlen, egal ob er andernorts zahlt oder nicht.
GEZ heißen die aber auch nicht mehr. ;D

Gruß Andi
Autor miguhamburg1
 - 28. März 2014, 16:38:17
Fragen Sie am Bestrn die GEZ, die haben darauf die einzig richtige Antwort.
Autor swobby
 - 28. März 2014, 16:24:55
Ja gut es ging mir jetzt ja primär um die Möglichkeit.  Das geht - super!
Die Folgen - GEZ waren eigentlich klar. Würde mich jetzt halt nur mal explizit interessieren wie diese Regelung aktuell bei der bw ist.

Diese Regelung das man als unverheirateter soldat nach spätestens 12 monaten seinen Hauptwohnsitz auf die kaserne legen muss. Ist aktuell oder? Dann muss ich doch auch irgendwie zahlen..oder gilt eine stube als wohnung innerhalb der kaserne und ist somit gez befreit?
Dann würde ja nur eine belastung auftauchen. Im anderen fall dann die doppelbelastung....
Autor miguhamburg1
 - 28. März 2014, 16:18:15
Wenn Sie weder Radio, noch Fernseher oder ein anderes Empfangsgerät bereithalten, müssen Sie auch nichts bezahlen. Da Sie wahrscheinlich einen Computer besitzen, mit einen Sie Hörfunk- oder Fernsehlifestreams empfangen können, müssen Sie hält bezahlen. Damit dürfen Sie dann die vielfältigen Programmangebote der ö-r-Anstalten hören/sehen. Ob Sie es denn tun, ist Ihre Angelegenheit.
Autor swobby
 - 28. März 2014, 15:48:15
Das kommt noch hinzu Rabbit ;)
Autor Rabbit
 - 28. März 2014, 15:42:34
Ich nutze aber weder noch und muss trotzdem das Geld für die berappen...
Autor swobby
 - 28. März 2014, 15:37:30
Ja das ist mir klar! Also Büro wäre insofern ich den PC nutze...durch die Bundeswehr bezahlt ;-P dienstlich geliefert...

In meiner Stube...sieht das nun wohl so aus: Stube gilt als HAUPTWOHNSITZ (wenn man Single ist) und die Wohnung in der Heimat als ZWEITWOHNSITZ und somit muss 2x GEZ bezahlt werden...so hab ich das zumindest jetzt verstanden...Selbst wenn auf der Stube kein Gerät steht, weil ja pro Wohnsitz einheitlich bezahlt werden muss...
Autor miguhamburg1
 - 28. März 2014, 15:23:38
@ Swobby: der Unterschied zwischen Ihrer Wohnstube und einem Stabsbüro führt zu einer unterschiedlichen Gebührenregelung
Autor miguhamburg1
 - 28. März 2014, 15:21:31
@ Rabbit, bevor Sie unter Umständen dem Fragensteller einen falschen Rat geben, sollte die Frage mit der GEZ geklärt werden. Denn auch für den Betrieb von Rundfunkgeräten in Büros etc. gibt es Regeln. Und nur, weil bei Ihnen das Radiohören erlaubt war, muss es längst nicht überall so sein.

Über das Thema "Halsabschneider" will ich mich nur insofern äußern, als Ihnen zu sagen, dass Sie als mündiger Staatsbürger in Uniform froh sein sollten, dass wir ein unabhängiges öffentlich-rechtliches RundfunksYstem haben. Wir haben im Gegensatz zu den USA und Italien nicht nur privates Verblödungs- und politisches Tendenzprivatfernsehen und -Hörfunk wie dort.
Autor swobby
 - 28. März 2014, 15:19:00
Ja ich hab mich da eben mal durchgesucht im Netz...Früher musste der Soldat seine selbst angeschleppten Geräte auch selbst zahlen. Jetzt heißt es das Wohnungen in Kasernen von diesen Gebühren befreit sind...Nun ist es wieder sehr fraglich wie eine Stube ausgelegt wird. Eigentlich wohnen wir ja in den Stuben und somit wäre das praktisch vom Tisch. Radio Andernach kann man ja auch über die dienstlichen Rechner hören..Intranet ;) Daher würde das da auch wieder weg fallen.
Autor Rabbit
 - 28. März 2014, 15:13:01
Da eh jeder gebühren zahlen muss an diese Halsabschneider, kannst dein Radio auch mitbringen :)

Wenn du in einem Büro sitzt, dürfte es wohl nicht schlimm sein. Wir hatten auch immer eins
Autor miguhamburg1
 - 28. März 2014, 15:07:27
Die Bundeswehr entrichtet nur für die dienstlich bereitgehaltenen Empfangsgeräte Rundfunkgebühren. Wenn Sie Ihr privates Radio im Dienstbetreiben, müssen Sie dafür selbst Gebühren zahlen.
Autor swobby
 - 28. März 2014, 15:02:35
Die Rundfunkgebühr...das wurde doch sowieso gesetzlich so geregelt das man die abdrücken muss...pro Haushalt, wie ist das eigentlich auf die Bundeswehrliegenschaften umgelegt worden?? Hast du dazu ne Info?
Autor miguhamburg1
 - 28. März 2014, 14:59:27
Wenn die Rundfunkgebühr entrichtet wird und der/die Vorgesetzte dies erlaubt, ist dies auch heute noch möglich!