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Autor Firli
 - 12. Mai 2014, 23:59:13
Hebt man in der Krankenpflege jetzt auch im Trage-/Bergetuch über zig Etagen? 

Es ist ein Unterschied. Zumal man im RD auch relativ viel Zeit auf den Knien verbringt. Ist nicht allein das Heben was da auf die Knie geht.
Autor timmm 284
 - 12. Mai 2014, 23:56:02
Hi der musterungsarzt meinte es wird T2 aber ich versteh nicht ganz warum er den Rettungsdienst ausgeschlossen ha, wollte er das ich zum facharzt überwiesen werde? Weil wenn er dies nicht gemacht hätte wäre ich ja schon eingeplant! Naja mal abwarten, ich hoffe es klappt noch!  das heben und tragen zwischen rettungsdienst und Krankenpflege ist ja jetzt kein großer Unterschied denk ich mal weil die Krankenpflege dürfte ich beim bund machen.
Autor NilsCo
 - 21. April 2014, 13:53:56
Zitat von: ulli76 am 21. April 2014, 11:57:31
Man KANN damit ausgemustert werden, man KANN damit einige Ausschlüsse bekommen- es hängt vom individuellen Befund ab.

Ja okay da stimm ich zu :)
Autor ulli76
 - 21. April 2014, 11:57:31
Man KANN damit ausgemustert werden, man KANN damit einige Ausschlüsse bekommen- es hängt vom individuellen Befund ab.
Autor NilsCo
 - 21. April 2014, 11:13:04
So zu dem Thema kann ich was sagen :)
Ich habe auch seit dem ich 14 bin einen Morbus Schlatter am linken Knie. Letztes Jahr im Juli wurde ich dann operiert und ein Teil der Knochenstücke wurde entfernt.
Im Dezember war ich dann in Köln im AC und wurde T1 gemustert. Bei der Musterungsärztin war alles ziemlich unproblematisch, ich hatte alle Unterlagen dabei, den OP-Bericht und nen fachärztlichen Befund, daher das Ergebnis. Ich werde jetzt am 01.07 als Offizieranwärter anfangen, als Fallschirmjäger.

Klar, das Ausmaß und die Schmerzen sind von Person zu Person verschieden, aber ausgemustert wird man dafür nicht, geschweige denn, dass man sofort viele Ausschlüsse erhält.
Autor F_K
 - 20. April 2014, 22:42:45
... Und der Antrag wird NICHT vom Bewerber gestellt . . .
Autor KlausP
 - 20. April 2014, 22:32:29
Giesem Antrag dürfte mMn aber nur dann stattgegeben werden werden, wenn die Bundeswehr Sie unbedingt einstellen will - entweder, weil Sie der absolute Spitzen-Bewerber sind oder weil Sie einen äußerst seltenen Beruf mitbringen. Beides wage ich zu bezweifeln.
Autor ulli76
 - 20. April 2014, 22:20:40
Ja, das müsste beantragt werden.
Autor Timm284
 - 20. April 2014, 22:18:59
das kann man bestimmt beantragen oder?
Autor ulli76
 - 20. April 2014, 21:41:45
Wenn du einen Ausschluss hast, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.
Ist aber bei Bewerbern ohne Vordienstzeit eher selten, dass die erteilt wird.
Autor Timm284
 - 20. April 2014, 21:28:30
hi hab diesen satz gefunden und kann diesen nicht richtig deuten?
Werden bei der Einstellungsuntersuchung
oder Annahmeuntersuchung Gesundheitsziffern
festgestellt, die die Verwendung in der vorge
sehenen Ausbildungsreihe ausschließen, kann
von dem SanOffizier der personalbearbeitenden St
elle, mindestens in de
r Dienststellung eines
Divisionsarztes/Beratenden SanO
ffiziers, eine militärische Ausnahme (FA InspSan D 01.01)
für die Verwendung in der vorgesehene
n Ausbildungsreihe erteilt werden.
Im Ärztlichen Dienst des Wehrersatzwesens er
folgt die Erteilung einer ärztlichen Ausnahme
gemäß FA InspSan C 40.04.
Die ärztliche Ausnahme soll nur erteilt werd
en, wenn trotz körperlicher Behinderung der
Einsatz in bestimmten Funktionen möglich und
keine zusätzliche gesundheitliche Schädigung
des Soldaten oder eine Gefährdung
der Umgebung zu erwarten ist
Autor ulli76
 - 18. April 2014, 09:04:39
Inzwischen ja- es sollte aber nur verdeutlichen, dass die im Internet verfügbare Vorschrift veraltet ist. In der Version auf der KDV-Seite ist es noch ein Ausschluss.

Hat aber nichts mit deinem Knie zu tun. Wenn der Arzt die III59 vergibt, kannst du kein Rettungsdienst bei der Bundeswehr machen
Autor timm284
 - 18. April 2014, 09:02:02
Danke aber dein Satz wiederspricht sich eiin etwas. darf man nun mit plattfüße rettungsdienst oder nicht?
Autor ulli76
 - 17. April 2014, 16:53:41
Genau wegen der Frage, ob deine Vorerkrankung ein Problem darstellt, wirst du zum Facharzt geschickt. Alles andere ist Spekulation.

Auch mit der Gesundheitsziffer III59 (guggst du in der ZDv 46/1 Anlage 3.2- gibbet über Google und ja, das ist die KDV-Seite, und nein 100%ig aktuell ist die nicht. Inzwischen darf man z.B. Plattfüße für den Rettungsdienst haben) wärst du T2, aber eben nicht für den Rettungsdient geeignet.
Autor Firli
 - 17. April 2014, 14:55:14
Und weil Sie "keine Vorschädigung" haben soll da ein Facharzt drauf gucken. Paradox oder?


Wolve: Made my day :D