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Autor benba
 - 27. Mai 2014, 08:22:55
Du hast natürlich recht.
Da sich die FH in München seit geraumer Zeit selbst als Hochschule München betitelt, bin ich mit den Begrifflichkeiten wohl ein bisschen am Karussell fahren...
Autor Ralf
 - 27. Mai 2014, 05:34:53
Zitat von: benba am 27. Mai 2014, 01:40:41
Die Fachhochschulreife reicht völlig für den Zugang zur Hochschule in Bayern...
So nen Quatsch!
ZitatArt. 43
Allgemeine Qualifikationsvoraussetzungen
(1) Die Qualifikation für ein Studium an einer Universität, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird durch die Hochschulreife nachgewiesen.

(2) Die Qualifikation für ein Studium an einer Fachhochschule, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird durch die Hochschulreife und die Fachhochschulreife nachgewiesen; dies gilt auch für Fachhochschulstudiengänge an anderen Hochschulen sowie für den Studiengang Brauwesen mit dem Abschluss Diplom-Braumeister an der Technischen Universität München.

Autor dunstig
 - 27. Mai 2014, 01:43:02
Nur hatten wir schon genug Spezialfälle hier im Forum wo das Kultusministerium Bayern die Fachhochschulreife eines anderen Bundeslandes nicht anerkannt hat. Deswegen besser nachfragen, ob man die Voraussetzungen erfüllt oder evtl. noch nachbessern muss.
Autor benba
 - 27. Mai 2014, 01:40:41
Die Fachhochschulreife reicht völlig für den Zugang zur Hochschule in Bayern...
Autor dunstig
 - 27. Mai 2014, 01:36:38
Noch besser ist es, direkt bei der Universität anzufragen. Die helfen einem schnell und kompetent, da sie sich am besten mit den Landeshochschulregelungen auskennen (sollten). Einfach mal per Google das entsprechende Prüfungsamt raussuchen und dort anfragen.
Autor ceepi
 - 27. Mai 2014, 01:02:36
Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung wird erlangt nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender, in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis

Jetzt wirds kompliziert... Ich habe mit der FHR eine schulische Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten erlangt. Anschließend habe ich dann noch eine dreijährige Ausbildung zum Fachinformatiker gemacht. Sind die Bedingungen für die fachgebundene Hochschulreife damit erfüllt oder die zählt die Ausbildung zum Fachinformatiker nicht als dreijährige Berufspraxis? Eventuell frage ich mal direkt beim KC nach.
Autor Ralf
 - 23. Mai 2014, 18:02:05
ZitatHochschulzugang für Meister und sonstige hochqualifizierende Fort- und Weiterbildungsabschlüsse

§ 45 Abs. 1 BayHSchG und § 29 der QualV: Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen Absolvent(inn)en der Meisterprüfung und gleichgestellter beruflicher Fort- und Weiterbildungsprüfungen, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule wahrgenommen haben (muss durch Bescheinigung nachgewiesen werden).

ZitatHochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte

§ 45 Abs. 2 BayHSchG und § 30 QualV: Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung wird erlangt nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender, in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis (jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich). Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll. Wenn es sich um denselben oder einen eng verwandten Studiengang handelt, wird eine von einer bayerischen Hochschule getroffene Feststellung von einer anderen Hochschule anerkannt. Als hauptberufliche Berufspraxis gilt eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines oder einer Vollzeitbeschäftigten.
Autor IdZ
 - 23. Mai 2014, 17:25:29
Jetzt nochmal zur Klarstellung: du kannst NICHT mit Fachabi an der Bw Uni einen Hochschulstudiengang belegen, nur eine von denen der FH Fakultät an der UniBw München (sind vier glaube ich).
Habe nochmal beim Kameraden nachgefragt, er wird nach seinem nachgemachten Fachabi dieses TKIT an der FH der Uni studieren, also nicht das "normale" Informatik.

Man kann zwar in vielen Bundesländern auch mit FHR an einer Hochschule studieren, aber bei der Bw geht das wie gesagt nicht, da es Ländersache ist...und in Hamburg und Bayern geht dies nicht.
Autor Cally
 - 21. Mai 2014, 09:36:53
Als ich letztes Jahr mein Abitur nachholen wollte, bin ich auch über die Sache mit dem Meisterlehrgang gestolpert und mach ihn eigentlich nur deshalb. Selbst wenn ich in 1 1/2 Jahren nicht mehr studieren möchte, bin ich damit schon mal ein Stück weiter.

Ich weis nicht wie es in anderen Ländern aussieht, aber in Niedersachsen kann man mit der FHR an Universitäten studieren, sofern der Studiengang etwas mit der besuchten Oberschule zu tun hat. Eine gute Freundin von mir ist im ersten Semester ihres BWL Studiums und hat daneben auch noch Chemie und Biologie belegt. Schulisch hat sie die zweijährige Wirtschaftsschule besucht.
Autor Ralf
 - 21. Mai 2014, 09:29:48
Ist wohl keine Meister-Ausbildung, oder?
Autor Ceepi89
 - 21. Mai 2014, 09:17:46
Okay. Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration habe ich auch.  :D Damit ist es also möglich den Hochschulstudiengang Informatik zu belegen?
Autor IdZ
 - 18. Mai 2014, 14:56:48
Zitat von: Ralf am 18. Mai 2014, 14:46:46
Doch es reicht aus, wenn er eine Meisterausbildung hatte.
Zitatnn aber auch sein, dass es dieser eine technische FH Studiengang war.
Aber hier relativierst du es ja schon wieder.

Zitat

Es war aber eine kaufmännische Ausbildung. Deswegen muss er ja auch noch das Fachabi nachholen.
Autor Ralf
 - 18. Mai 2014, 14:46:46
Doch es reicht aus, wenn er eine Meisterausbildung hatte.
Zitatnn aber auch sein, dass es dieser eine technische FH Studiengang war.
Aber hier relativierst du es ja schon wieder.

ZitatAllerdings werden bei besonders geeigneten Bewerbern auch Ausnahmen gemacht
Es hat aber nichts "mit besonders geeigneten Bewerbern" zu tun. Es ist ausschließlich Uni-Sache.
Autor mailman
 - 18. Mai 2014, 14:32:16
Schule ist aber Ländersache
Autor IdZ
 - 18. Mai 2014, 14:31:04
Zitat von: Ralf am 18. Mai 2014, 14:25:28
ZitatMittlere Reife mit abgeschlossener Berufsausbildung
Das ist ja auch völlig was anderes als "nur" eine FHR.
Das hat auch nichts mit einem militärischen Bedarf zu tun, sondern mit dem Landeshochschulgesetz.

Aber dennoch reicht MR mit Ausbildung nicht aus, um in Bayern - laut Hochschulgesetz - zu studieren. Deswegen muss er ja das eine Jahr nochmal in die Schule. Allerdings dürfte das ja auch nicht ausreichen, kann aber auch sein, dass es dieser eine technische FH Studiengang war.