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Zitat von: benba am 27. Mai 2014, 01:40:41So nen Quatsch!
Die Fachhochschulreife reicht völlig für den Zugang zur Hochschule in Bayern...
ZitatArt. 43
Allgemeine Qualifikationsvoraussetzungen
(1) Die Qualifikation für ein Studium an einer Universität, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird durch die Hochschulreife nachgewiesen.
(2) Die Qualifikation für ein Studium an einer Fachhochschule, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird durch die Hochschulreife und die Fachhochschulreife nachgewiesen; dies gilt auch für Fachhochschulstudiengänge an anderen Hochschulen sowie für den Studiengang Brauwesen mit dem Abschluss Diplom-Braumeister an der Technischen Universität München.
ZitatHochschulzugang für Meister und sonstige hochqualifizierende Fort- und Weiterbildungsabschlüsse
§ 45 Abs. 1 BayHSchG und § 29 der QualV: Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen Absolvent(inn)en der Meisterprüfung und gleichgestellter beruflicher Fort- und Weiterbildungsprüfungen, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule wahrgenommen haben (muss durch Bescheinigung nachgewiesen werden).
ZitatHochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte
§ 45 Abs. 2 BayHSchG und § 30 QualV: Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung wird erlangt nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender, in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis (jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich). Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll. Wenn es sich um denselben oder einen eng verwandten Studiengang handelt, wird eine von einer bayerischen Hochschule getroffene Feststellung von einer anderen Hochschule anerkannt. Als hauptberufliche Berufspraxis gilt eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines oder einer Vollzeitbeschäftigten.
Zitat von: Ralf am 18. Mai 2014, 14:46:46
Doch es reicht aus, wenn er eine Meisterausbildung hatte.Zitatnn aber auch sein, dass es dieser eine technische FH Studiengang war.Aber hier relativierst du es ja schon wieder.Zitat
Es war aber eine kaufmännische Ausbildung. Deswegen muss er ja auch noch das Fachabi nachholen.
Zitatnn aber auch sein, dass es dieser eine technische FH Studiengang war.Aber hier relativierst du es ja schon wieder.
ZitatAllerdings werden bei besonders geeigneten Bewerbern auch Ausnahmen gemachtEs hat aber nichts "mit besonders geeigneten Bewerbern" zu tun. Es ist ausschließlich Uni-Sache.
Zitat von: Ralf am 18. Mai 2014, 14:25:28ZitatMittlere Reife mit abgeschlossener BerufsausbildungDas ist ja auch völlig was anderes als "nur" eine FHR.
Das hat auch nichts mit einem militärischen Bedarf zu tun, sondern mit dem Landeshochschulgesetz.