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Informatik Studium mit Fachhochschulreife

Begonnen von ceepi, 17. Mai 2014, 21:54:04

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ceepi

Hallo zusammen,

besteht die Möglichkeit den Hochschulstudiengang Informatik mit einer FHR im Bereich Informatik zu belegen.
Ich weiß, dass es grundsätzlich nicht möglich ist Hochschulstudiengänge mit einer FHR zu belegen. Wird dies so strikt gehandhabt oder gibt es Ausnahmen für Studiengänge, die sich mit dem Fachbereich der Fachhochschulreife decken?

Gruß,
Ceepi

dunstig

Mit Fachabitur werden Sie nicht an den Universitätan der Bundeswehr studieren dürfen. Dafür stehen Ihnen die Studiengänge an der Fachhochschule offen und so weit ich mich erinnere, kann man dort Technische Informatik und Kommunikationstechnik studieren.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

IdZ

Allerdings werden bei besonders geeigneten Bewerbern auch Ausnahmen gemacht. Ein Kamerad von mir hat die Mittlere Reife mit abgeschlossener Berufsausbildung, deswegen konnte er auch OA werden. Allerdings nicht studieren. Er wird dann nach genau 12 Monaten (sprich Einstellung war letzten Sommer, also diesen Sommer) 1 Jah lang die FHR nach machen können und dann mit dem nächsten Jahrgang anfangen zu studieren. Auch Informatik an der UniBw München. Wie das geht keine Ahnung, aber die wollten ihn unbedingt haben ;D

mailman

Es gab und gibt schon immer solche Stellen. Natürlich gibt es da nicht viele wie bei OA mit Studium, aber es ist ja egal da man ja nur eine braucht.

Ralf

ZitatMittlere Reife mit abgeschlossener Berufsausbildung
Das ist ja auch völlig was anderes als "nur" eine FHR.
Das hat auch nichts mit einem militärischen Bedarf zu tun, sondern mit dem Landeshochschulgesetz.
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IdZ

Zitat von: Ralf am 18. Mai 2014, 14:25:28
ZitatMittlere Reife mit abgeschlossener Berufsausbildung
Das ist ja auch völlig was anderes als "nur" eine FHR.
Das hat auch nichts mit einem militärischen Bedarf zu tun, sondern mit dem Landeshochschulgesetz.

Aber dennoch reicht MR mit Ausbildung nicht aus, um in Bayern - laut Hochschulgesetz - zu studieren. Deswegen muss er ja das eine Jahr nochmal in die Schule. Allerdings dürfte das ja auch nicht ausreichen, kann aber auch sein, dass es dieser eine technische FH Studiengang war.


Ralf

Doch es reicht aus, wenn er eine Meisterausbildung hatte.
Zitatnn aber auch sein, dass es dieser eine technische FH Studiengang war.
Aber hier relativierst du es ja schon wieder.

ZitatAllerdings werden bei besonders geeigneten Bewerbern auch Ausnahmen gemacht
Es hat aber nichts "mit besonders geeigneten Bewerbern" zu tun. Es ist ausschließlich Uni-Sache.
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IdZ

Zitat von: Ralf am 18. Mai 2014, 14:46:46
Doch es reicht aus, wenn er eine Meisterausbildung hatte.
Zitatnn aber auch sein, dass es dieser eine technische FH Studiengang war.
Aber hier relativierst du es ja schon wieder.

Zitat

Es war aber eine kaufmännische Ausbildung. Deswegen muss er ja auch noch das Fachabi nachholen.

Ceepi89

Okay. Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration habe ich auch.  :D Damit ist es also möglich den Hochschulstudiengang Informatik zu belegen?

Ralf

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Cally

Als ich letztes Jahr mein Abitur nachholen wollte, bin ich auch über die Sache mit dem Meisterlehrgang gestolpert und mach ihn eigentlich nur deshalb. Selbst wenn ich in 1 1/2 Jahren nicht mehr studieren möchte, bin ich damit schon mal ein Stück weiter.

Ich weis nicht wie es in anderen Ländern aussieht, aber in Niedersachsen kann man mit der FHR an Universitäten studieren, sofern der Studiengang etwas mit der besuchten Oberschule zu tun hat. Eine gute Freundin von mir ist im ersten Semester ihres BWL Studiums und hat daneben auch noch Chemie und Biologie belegt. Schulisch hat sie die zweijährige Wirtschaftsschule besucht.

IdZ

Jetzt nochmal zur Klarstellung: du kannst NICHT mit Fachabi an der Bw Uni einen Hochschulstudiengang belegen, nur eine von denen der FH Fakultät an der UniBw München (sind vier glaube ich).
Habe nochmal beim Kameraden nachgefragt, er wird nach seinem nachgemachten Fachabi dieses TKIT an der FH der Uni studieren, also nicht das "normale" Informatik.

Man kann zwar in vielen Bundesländern auch mit FHR an einer Hochschule studieren, aber bei der Bw geht das wie gesagt nicht, da es Ländersache ist...und in Hamburg und Bayern geht dies nicht.

Ralf

ZitatHochschulzugang für Meister und sonstige hochqualifizierende Fort- und Weiterbildungsabschlüsse

§ 45 Abs. 1 BayHSchG und § 29 der QualV: Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen Absolvent(inn)en der Meisterprüfung und gleichgestellter beruflicher Fort- und Weiterbildungsprüfungen, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule wahrgenommen haben (muss durch Bescheinigung nachgewiesen werden).

ZitatHochschulzugang für sonstige beruflich Qualifizierte

§ 45 Abs. 2 BayHSchG und § 30 QualV: Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung wird erlangt nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender, in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis (jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich). Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll. Wenn es sich um denselben oder einen eng verwandten Studiengang handelt, wird eine von einer bayerischen Hochschule getroffene Feststellung von einer anderen Hochschule anerkannt. Als hauptberufliche Berufspraxis gilt eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines oder einer Vollzeitbeschäftigten.
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ceepi

Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung wird erlangt nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender, in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis

Jetzt wirds kompliziert... Ich habe mit der FHR eine schulische Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten erlangt. Anschließend habe ich dann noch eine dreijährige Ausbildung zum Fachinformatiker gemacht. Sind die Bedingungen für die fachgebundene Hochschulreife damit erfüllt oder die zählt die Ausbildung zum Fachinformatiker nicht als dreijährige Berufspraxis? Eventuell frage ich mal direkt beim KC nach.

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