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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 09. Juni 2014, 15:37:05
Und wie sieht es aus mit den Kosten, z. B. für Monats- bzw. Jahreskarten, die den Empfängern von TG nach § 6 TGV erstattet werden? Diese wurden mir nämlich nach drei Monaten immer versteuert über die WBV und später übers BVA!
Merke: Wenn ich an 16 Arbeitstagen länger als 11 Stunden weg von zu Hause war, dann macht das Verpflegungszuschüsse in Höhe von € 32,80! Wenn ich allerdings Versteuerung von ca. 90 € auf der Bezügeabrechnung finde, kann das nicht alleine davon sein! Und der Rest waren schlicht und ergreifend die oben erwähnten Fahrkarten!
Zitat von: Rollo83 am 09. Juni 2014, 09:32:35
Moment mal Die Reisebeihilfen werden doch gar nicht versteuert, es wird nur das Trennungsgeld versteuert und das interessiert das Finanzamt mal so gar nicht.
Es geht doch um die Werbungskosten, also um ihre Heimfahrten oder ?
Ich mach immer eine Aufstellung pro Monat wann ich gefahren bin und leg dann den monatlichen Zettel für die Reisebeihilfe dabei die ich vom Dienstherrn erhalte und damit ist die Sache gegessen.