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Versteuerung von TG

Begonnen von Kuddel59, 07. Juni 2014, 18:00:23

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Kuddel59

Frage zu TG bei täglicher Rückkehr an den Wohnort:
Diese Art des TG wird ja versteuert. Muss man bei den Werbungskosten dieses TG irgendwo angeben? Bei der Rubrik Fahrtkosten besteht ja nur die Möglichkeit, unversteuerte Zuschüsse anzugeben. Muss das TG hier irgendwo berücksichtigt werden oder geht das durch die Versteuerung quasi automatisch?

ulli76

Bei Werbungskosten MUSS man gar nichts angeben. Das ist das, was du an deinen Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend machst.

Was aber Sinn macht ist, die Fahrten und die Abwesenheit über 11h anzugeben- dazu musst du aber wieder das TG angeben, weil das gegengerechnet wird.

Die Versteuerung des TG erfolgt automatisch.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Kuddel59

Danke, das dachte ich auch, aber mir wurde gesagt, ich müsste diese TG Zahlungen bei den Werbungskosten angeben. Machte aber auch für mich keinen Sinn...

ulli76

Du musst es angeben, wenn du die zugehörigen Werbungskosten geltend machen willst.
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Kuddel59

Sorry, das verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich die Werbungskosten für die Fahrten zwischen Dienstort und Wohnort gelten mache, muss ich das versteuerte TG dort gegenrechnen? Wie mache ich das? In der Lohnsteuererklärung kann ich nur ein Feld finden, indem steuerfreie Zuschüsse eingetragen werden. Das TG ist ja versteuert, wo also trägt man was ein? Den ausgezahlten Betrag oder den einige Monate später nach Steuerabzug reduzierten Betrag?

Für ein paar Tipps dazu wäre ich dankbar!

ulli76

Keine Ahnung, bei mir hat das der Steuerberater gemacht.

Aber sinngemäß gibst du an:
Fahrt von Wohnort zum Dienstort ggf. noch diesen Verpflegungssatz für Abwesenheit über 11 Stunden.
Dazu musst du dann angeben, ob du bereits Zuschüsse vom Arbeitgeber dafür erhalten hast- das mindert ja deine Kosten, die du geltend machen kannst.
Die Bescheinigung vom DLZ fügst du dann an- dann sieht das Finanzamt auch, was davon versteuert wurde und was nicht und berechnet das entsprechend.

Werbungskosten sind ja Kosten, die du hattest um deiner Arbeit nachzugehen- das mindert dann deine Steuerlast. Wenn Kosten bereits erstattet wurden, bleibt ja nur ggf. die Differenz über.
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Kuddel59

Danke, dann bleibt mir nur, die Bescheinigungen einfach beizufügen, dann muss ich glauben, was dann berechnet wird.

Tommie

Man sollte vielleicht erwähnen, dass das Trennungsgeld nach einer Personalmaßnahme (Versetzung, etc.) in den ersten drei Monaten steuerfrei gezahlt wird! Weiterhin gilt zu beachten, dass nach diesen drei Monaten das gezahlte TG an die Ex-WBV (heißt jetzt BVA, glaube ich ;) !) gemeldet wird, und es dann auf der Bezügeabrechnung auftaucht.

Ersteres ist in so fern interessant, da die (ggf. virtuelle!) BahnCard normalerweise im ersten Monat des TG-Bezuges mit ausbezahlt wird! Weiterhin gibt es im Normalfall eine Bescheinigung für das Finanzamt vom BwDLZ für den TG-Empfänger, so dass der Nachweis hier nicht all zu schwer fallen dürfte bei der EStErkl ;) !

Kuddel59

Das ist richtig, der Nachweis ist einfach. Schwierig ist herauszufinden, wie das Finanzamt mit den versteuerten Zahlungen umgeht, denn diese führen ja zu einer Reduzierung der Werbungskosten. Zudem liegen diese Bescheinigungen einfach so dabei, ohne im Formular eingetragen zu werden.

Rollo83

Moment mal Die Reisebeihilfen werden doch gar nicht versteuert, es wird nur das Trennungsgeld versteuert und das interessiert das Finanzamt mal so gar nicht.

Es geht doch um die Werbungskosten, also um ihre Heimfahrten oder ?

Ich mach immer eine Aufstellung pro Monat wann ich gefahren bin und leg dann den monatlichen Zettel für die Reisebeihilfe dabei die ich vom Dienstherrn erhalte und damit ist die Sache gegessen.

wolverine

Ich bin echt mittlerweile froh einen Firmenwagen zu haben! Für den Rest wäre ich mit Sicherheit zu blöd. ;D
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rollo83

Da kannst du echt froh sein. Vielleicht stellt die Frau Ministerin ja bald jedem Soldaten ein Auto zur Verfügung oder sagen wir von mir aus ab A8Z  8)

ulli76

Und immer direkt nach ner Dienstreise bzw. Anfang des Folgemonats den TG-Antrag ausfüllen, sonst kommt man irgendwann nicht mehr hinterher.
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Bjarka

Zitat von: Rollo83 am 09. Juni 2014, 09:32:35
Moment mal Die Reisebeihilfen werden doch gar nicht versteuert, es wird nur das Trennungsgeld versteuert und das interessiert das Finanzamt mal so gar nicht.

Es geht doch um die Werbungskosten, also um ihre Heimfahrten oder ?

Ich mach immer eine Aufstellung pro Monat wann ich gefahren bin und leg dann den monatlichen Zettel für die Reisebeihilfe dabei die ich vom Dienstherrn erhalte und damit ist die Sache gegessen.

So sieht es aus!
Das Trennungsgeld ist zusätzliches Einkommen und wird vom zuständigen BVA, nach Absetzung der Änderungsmeldung durch das BwDLZ, versteuert. Mit anderen Worten, das Einkommen und die Steuerbelastung steigen durch das TG!

Tommie

Und wie sieht es aus mit den Kosten, z. B. für Monats- bzw. Jahreskarten, die den Empfängern von TG nach § 6 TGV erstattet werden? Diese wurden mir nämlich nach drei Monaten immer versteuert über die WBV und später übers BVA!

Merke: Wenn ich an 16 Arbeitstagen länger als 11 Stunden weg von zu Hause war, dann macht das Verpflegungszuschüsse in Höhe von € 32,80! Wenn ich allerdings Versteuerung von ca. 90 € auf der Bezügeabrechnung finde, kann das nicht alleine davon sein ;) ! Und der Rest waren schlicht und ergreifend die oben erwähnten Fahrkarten!

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