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Zusammenfassung

Autor Mejing
 - 15. Juli 2014, 20:16:08
Erfahrungswerte:

FRau liegt im Krankenhaus und bekomt Kind.
Ich bin arbeiten.

Frau füllt papiere im krankenhaus aus, das Krankenhaus kümemrt sich um alle Urkunden und sonstigem Papierkram. (Wichtig, wir haben uns einen koffer mit babysachenundkrankenhaussachen für den "Notfall" bereitgestellt, ebenso darin sind alle unterlagen die wichtig waren (Perso, urkunden heirat, ander kinder, usw)

Ich bin eine woche später ins krankenhaus gefahren und habe meine frau nach hause heholt, da waren die geburtsurkunden schon vom Amt ins kh übersandt worden. von daher musste ich mcih als vater um nichts kümmern.

Es liegt also auch am krankenhaus und dem service der dort geboten wird.

Anderes Thema: Ich konnte binnen 2 tagen damals aus dem einsatz nach ahuse fliegen, als mein bruder einen schweren verkehrsunfall hatte. ich bekam eine woche zeit alle dinge zu regeln und wurde mehrfach gefragt, ob ich nur die woche möchte oder den einsatz komplett abbrechen will. ich wurde bei beiden möglichkeiten darauf hingewiesen, dass es erhebliche auswirkungen auf den zeitraum und die berechnungen des auslandzuschlages kommen. (Weis nimmer genau, mann musste damals wohl mindestens zeitraum X im ausland gewesen sein, um einen gewissen zulagensatz zu bekommen, durch die woche unterbrechung war der mindestzeitraum nicht mehr gegeben.
Autor Terek
 - 23. Juni 2014, 12:58:40
Bei mir ist untergegangen, woher plötzlich das Attribut "zeitnah" kommt. Habe ich das irgendwo überlesen?
Ich kenne das auch nur aus der Abgabenordung und da kommt die Auslegung auch auf die Situation und den Zweck an, ist also kein von vornherein definierter Zeitraum. Ah, Fitsch war schneller...

Trennung

Wie schon gesagt wurde, soll die Beurkundung, z.B. bei Verhinderung eines Elternteils, ersteinmal ohne Vornamen erfolgen.

Es handelt sich dennoch um einen vollständigen Geburtseintrag, der die Beweisfunktion des § 54 PStG erfülllt. Ist bei einer Anzeige einer Geburt der Vorname weggelassen worden, ist die Angabe des Vornamens binnen eines Monats nachzuholen.
Die Anzeige des Namens kann mündlich wie auch schriftlich von einem anderen als dem ursprünglichen Anzeigenden erstattet werden.
Erfolgt sie nicht von den Sorgeberechtigten, ist ein Nachweis des Einverständnisses beizubringen.

(Kay-Uwe Rhein, Personenstandsgesetz 1. Auflage 2012)
Autor F_K
 - 23. Juni 2014, 12:54:00
@ Fitsch:

.. wir sind uns doch einig.

ZitatEine Beurkundung (egal ob Geburt- / Heirat oder Sterbefall) erfolgt erst nach Vorlage sämtlicher notwendigen Dokumente.

.. und es ist gesetzlich normiert, dass die "Vornamenserklärung" eben nicht zu den notwendigen Dokumenten einer Geburtsurkunde gehört.

@ Nenja:

Die Geburt ist z. B. innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen, so steht es im Gesetz.
Autor Fitsch
 - 23. Juni 2014, 12:49:57
zeitnah ist ein undefinierter Rechtsbegriff.  ;D Kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

Eine Beurkundung (egal ob Geburt- / Heirat oder Sterbefall) erfolgt erst nach Vorlage sämtlicher notwendigen Dokumente. Welche dies sind ist einzelfallabhängig (wo / wie geboren, ausländerrechtlicher Status etc.) und kann daher nicht beantwortet werden.

"Hier" in meinem Verantwortungsbereich gibt es weder Wartemarken noch Wartebereiche oder sonst was. Bei ner reinen Urkundenausstellung geht das recht unkompliziert
Die Antragsteller machen ihr berechtigtes Interesse glaubhaft (auch per eMail, telefonisch oder sonst wie) und bekommen i.d.R. unverzüglich = innerhalb von 5 min. ihre Urkunde. Sollte es länger dauern wird sie ihnen zugesandt bzw. sie können es "bei Gelegenheit" im Rathaus abholen.

"hier" in der "Servicewüste" kann man auch rund um die Uhr heiraten. D.h. an Feiertagen, an Sylvester - pünktlich um 24:00 Uhr (das Brautpaar hat vorab die Wahl ob sie "im Alten Jahr" oder "im Neuen Jahr" heiraten wollen. Alles schon gehabt.

Horrido
Autor Nenya
 - 23. Juni 2014, 12:01:34
Nur mal interessehalber... ich habe in dem Zusammenhang bei "zeitnah" was im Kopf von einer Woche. Stimmt das noch oder hat sich da wieder was geändert?
Autor F_K
 - 23. Juni 2014, 11:00:18
Lieber Fitsch,

ich bin "nur" Kunde - zumindest in meiner Stadt "funktioniert" es so, dass man eine Wartemarke zieht, nach einer Wartezeit "bedient" wird und in aller Regel die "Papiere" dann auch gleich bekommt.

Ausnahme sind natürlich Dinge, die z. B. in der Bundesdruckerei gedruckt werden, die sind dann später abzuholen.
Autor Fitsch
 - 23. Juni 2014, 10:15:00
"Zeitnah" ist in diesem Zusammenhang UMGEHEND im Sinne von am gleichen Werktag.

das bestätigt meine Vermutung dass Du von dem Arbeitsablauf im Standesamt keine Ahnung hast. Die Diskussion mit Dir ist für mich hiermit beendet.
Autor F_K
 - 23. Juni 2014, 09:36:51
@ Fitsch:

.. in aller Regel muss man Standesbeamten nicht deren Aufgaben erklären.

"Zeitnah" ist in diesem Zusammenhang UMGEHEND im Sinne von am gleichen Werktag.

Die Geburt wird gemeldet und am gleichen Tag der (persönlichen) Meldung beurkundet und dem Meldenden (wenn es denn die Eltern sind) die entsprechenden Ausfertigungen mitgegeben.

... aber wenn Du da eine andere Dienstauffassung hast, bitte schön - ich habe alle meine benötigten Urkunden.
Autor Fitsch
 - 23. Juni 2014, 09:12:09
definiere zeitnah .... und diskutier das dann mit nem Großstandesamt.  ;D
Autor F_K
 - 23. Juni 2014, 08:55:36
Lieber Fitsch,

Naja ...

Zitat§ 22 Fehlende Angaben
(1) Kann der Anzeigende die Vornamen des Kindes nicht angeben, so müssen sie binnen eines Monats mündlich oder schriftlich angezeigt werden. Sie werden alsdann bei dem Geburtseintrag beurkundet.

Gemäß GESETZ ist also die Geburt  zeitnah zu beurkunden, unabhängig davon, ob ein Vorname schon festgelegt bzw. bekannt ist.

Der Name wird dann später halt nachgetragen.
Autor Fitsch
 - 23. Juni 2014, 08:36:02
Naja ....

1. Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde ist ländersache und daher die Höhe von Bundesland zu Bundesland verschieden. (in Bayern z.B. 10,-- Euro, BW 12,-- etc. )
2. in einer Geburtsurkunde / Bescheinigung steht der Name des Geborenen. Daher kann erst nach Beurkundung eine Urkunde ausgestellt werden. Wird die Beurkundung aufgrund fehlender Unterschrift etc. zurückgestellt wird demnach auch keine Urkunde ausgstellt.

Horrido
Autor Iceman81
 - 23. Juni 2014, 08:09:57
Beim Standesamt muss man maximal den Empfang der Geburtsurkunde quittieren und dann die 15 Euronen rüberwachsen lassen.

Die Anmeldung bei der Krankenkasse zu Versicherung läuft auch über den Postweg, dafür bekommste meines wissens zumindest war das noch vor 3 Jahren so, vom Standesamt ne Bescheinigung die extra für die KK ist, und die Sache ist erledigt.
Autor Fitsch
 - 23. Juni 2014, 07:32:05
ich halte von diesen Blankounterschriften recht wenig bzw. lehne sie (wenn ich´s mitbekomm) auch ab.

Solange sich die Partner einig sind ist ja alles in Butter, aber wehe der Vorname ist dann doch ned der richtige, die Ehepartner kommen in´s streiten hast Du im Büro wieder Emotionen pur.

Dann ist wieder die Zeit angebrochen sich genüsslich in den Bürostuhl zu flanzen, gemühtlich am Kaffee zu schlürfen während am anderen Ende des Schreibtisches sich ne StandUpKom-Komödie abspielt.
Ich unterbrech sowas auch nur in den allerseltensten Fällen da es einfach zu zünftig ist. Andere würden für so was Eintritt zahlen :-) :-)
Autor Nenya
 - 22. Juni 2014, 20:57:37
Diese Zustimmungserklärung kann man sich doch blanko beim Standesamt oder den meisten größeren Krankenhäusern holen. Wenn die beiden sich da einig sind, reicht es doch, wenn er das Ding (ohne Datum) unterschreibt und sie den Rest ausfüllt, wenn das Kind da ist. Vollmacht und Kopie vom Perso dabei und gut ist. Bei unserem Amt war das kein Problem.
Autor bayern bazi
 - 22. Juni 2014, 20:47:49
Zitat von: Fitsch am 22. Juni 2014, 20:37:37
ruhig Brauner,

das augenscheinliche Problem ist die Zustimmungserklärung des Vaters zur Vornamenserklärung des Kindes.

Diese wird i.d.R. im Krankenhaus abgegeben (Unterschrift auf nem Wisch).

Dies Erklärung kann aber auch getrennt voneinander abgegeben werden. Mein Vorschlag wäre diese Erklärung zur Niederschrift beim Chef / Spieß abzugeben. Das Formular bekommt er vom zuständigen Standesamt zugesandt.

Horrido
Fitsch

danke Herr Standesbeamter


passiert sowas eigentlich öfters - weil die sich da in dem Ort /KKH nicht auskennen   -   oder ist das Behördenermessenssache ??