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Ehemann muss während der Geburt in Einsatz

Begonnen von SteffiLim, 22. Juni 2014, 10:09:58

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SteffiLim

So wir haben ein Problem mein Mann muss diese Woche in Einsatz nun kann uns keiner genau sagen wie das im Krankenhaus nach der Geburt ist mit der Unterschrift da er unterschreiben muss sonst ist das Kind nicht versichert und bekommt keine Geburtsurkunde. Vorher unterschreiben würde angeblich nicht gehn danach ist zu spät und Postweg geht auch nicht. Wenn alles nicht geht existiert unser Kind ja gar nicht ich kann nicht in elternzeit gehn bekomm kein Elterngeld Kindergeld usw.! Nun ist meine Frage wie ist die Möglichkeit ohne Unterschrift von mein ehemann die Geburtsurkunde zu bekommen? Da muss es doch Möglichkeiten geben! Lg steffi

F_K

Ha?

Kinder existieren ohne Papiere und ein Mann wird für eine Geburtsurkunde nicht benötigt ...

miT

Wenn es hier um die Vaterschaftsanerkennung geht, geht das auch vor der Geburt beim Jugendamt.
Kameradschaftliche Grüße!

Rollo83

Ich weiß ja nicht was ihr Mann für einen Dienstposten besetzt, aber er kann auch für die Geburt erst mal wieder nach Hause fliegen denn er will ja sicherlich auch gerne dabei sein oder ?

KlausP

Zitat von: miT am 22. Juni 2014, 10:18:49
Wenn es hier um die Vaterschaftsanerkennung geht, geht das auch vor der Geburt beim Jugendamt.

Muss man als Ehemann eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben? Die TE schreibt ja im Thread-Titel ausdrücklich:

ZitatEhemann muss während der Geburt in Einsatz

Außerdem sind beide Termine (Geburt des Kindes und Verlegung in den Einsatz) ja wohl nicht erst seit heute bekannt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Stimmt sie schreibt eindeutig Ehemann. Aber mir wäre nicht bekannt, dass ein Ehemann etwas direkt nach der Geburt unterschreiben muss. Sämtliche Papiere zur Versicherung etc. kann man doch vorher einreichen beziehungsweise vorher schon unterschreiben lassen. Und ein Kind ist mit Sicherheit nicht ohne Papiere nur weil der Vater nicht da ist.
Kameradschaftliche Grüße!

InstUffzSEAKlima

Ein Einsatz ist nicht von heut' auf morgen anberaumt, sondern meist ein Jahr wegen der nötigen Vorbereitungen usw. Ferner ist davon auszugehen, dass das Kind nicht durch Windbestäubung gezeugt wurde. Es war somit bekannt, dass der Geburtstermin in den Einsatzzeitraum fallen wird. Diese Dinge sollte man bei der persönlichen Planung mit bedenken und dann nicht einen Riesenaufwand fordern, damit man für die Kindergeburt nach Hause kommt. Die Flüge buchen usw. kostet auch Aufwand, auch wenn diese regelmäßig verkehren und nicht wegen eines Einzelnen eingesetzt werden.

Andere mit diesen Problemen zu belasten bzw. die Lösung einzufordern, die man durch ungeschickte Planung selber verursacht hat, kann nicht Aufgabe des Dienstherrn sein, der noch zusätzliche Kosten und Aufwände dafür tragen muss.

Nenya

Ich verstehe das Problem irgendwie auch nicht....
Das einzige, was mir in dem Zusammenhang einfällt, wäre dass er  die Anmeldung beim Standesamt mit unterschreiben muss. Da würde ich aber mal beim zuständigen Amt nachfragen, normalerweise bekommt man solche Sachen problemlos vorher. Da mein Mann und Papierkram keine gute Kombination sind  ::), hatte ich damals sämtliche Anträge und Bescheinigungen vorher zu Hause und auch alle schon soweit wie möglich ausgefüllt und unterschrieben (bzw. unterschreiben lassen)... War kein Problem. Im Zweifelsfall frag mal bei den jeweiligen Stellen nach, ob du evtl. eine Vollmacht von deinem Mann brauchst, falls da noch was geregelt werden muss und er schon weg ist.
"Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt."

~ Antoine de Saint-Exupery ~

KlausP

Bei solchen Fragen kann man sich auch an den Sozialdienst der Bundeswehr wenden, entweder an den für den Standort zuständigen oder auch an für den Familienwohnort. Adresse und Telefonnummer bekommt Ihr Mann bei seiner Einheit (ist am "Schwarzen Brett" im Aushang) oder auf www.bundeswehr.de.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hptm. d. R.

Nach meiner Erinnerung ist die Unterschrift des Ehemanns für die Ausstellung einer Geburtsurkunde nicht notwendig. Die Urkunde wird für eine Geburt von Amts wegen ausgestellt. Der Vater des Kindes ist per Gesetz der Ehemann. Das Problem der Krankenversicherung kann, wenn Ihr Ehemann nicht aus dem Einsatz kommen kann sicher per Post gelöst werden. Der Hinweis auf den Sozialdienst der Bw wurde ja schon gegeben. Viel Glück für Ihre Niederkunft und die junge Familie.

InstUffzSEAKlima

Mit der Tür ins Haus zu fallen "So (Komma) wir haben ein Problem", erweckt geradezu den Anschein, als ob wir hier dieses Problem verursacht hätten oder die Bw etwas dafür könne.

Es gibt die Möglichkeit der Vollmacht (wie erwähnt) oder auch die Dinge über den Postweg zu klären. Aber all das hätte lange im Vorfeld abgesprochen werden können bzw. müssen und auch die Einheit hätte das alles schon eher wissen und einplanen können. Zu diesem Zeitpunkt hilft es wenig da mit Forderungen zu kommen, andere unter Druck zu setzen oder für das Unvermögen der eigenen Planungen andere verantwortlich zu machen.

Je nach Dienstposten und Abkömmlichkeit ist es auch nicht einfach, jemanden für die Zeit einer privaten Angelegenheit aus dem Eins zu beurlauben. Oft steht auch kein kurzfristiger Ersatz bereit bzw. müssen andere Kameraden eine noch höhere Belastung durch Mehrarbeit erfahren.

SteffiLim

Ich habe keinerlei Anforderungen gestellt und sonst irgendwas ich hab lediglich gefragt ob es Möglichkeiten gibt das jemand weis laut Amt brauch man bei uns die Unterschrift vom Mann das ich die Geburtsurkunde bekomme das wusste ich eben auch nicht sonst hätten wir uns da auch schon eher gekümmert. Als wir bei der geburtstplanung haben wir das erfahren das er bei der Geburt unterschreiben muss und eine Vollmacht nix bringt und das per post weg auch nicht möglich wäre und vorher gleich gar nicht. Und nix mit ein Jahr vorher Planung 3 Monate ja....

KlausP

Zitat... laut Amt brauch man bei uns die Unterschrift vom Mann das ich die Geburtsurkunde bekomme ...

So ein Schwachsinn! Wie bekommt dann eine alleinstehende Mutter die Geburtsurkunde ihres Kindes, wenn da kein Mann unterschreibt?

Tut mir leid, aber Ihre Texte zu lesen ist echt ermüdend. Ich bin hiermit erstmal raus aus dem Thema. 
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SteffiLim

Bei Alleinerziehende wir der Vater per Gerichtsbeschluss nach angeordneten Vaterschaftstest gezwungen die Vatersachaft anzuerkennen oder in der Geburtsurkunde steht in der Spalte Vater unbekannt beides in unseren Fall nicht Tatsachenbestand...
Bei uns geht es darum das der Vater für die Geburtsurkunde unterschreibt um sein Einverständnis für den Namen des Kindes zugeben...
Ich wiederhole nochmal das ich keine Forderungen stellen will sonder nur eine Frage gestellt habe ob jemand damit bereits Erfahrungen gesammelt hat und eventuell einen Lösungsansatz hat

ulli76

Was hat das Amt denn dazu gesagt, dass dein Mann zum Zeitpunkt der Geburt im Einsatz ist?
Das Problem gibt es ja auch bei anderen Vätern, die zur Geburt nicht da sind und nicht nur bei Soldaten.
Die Kinder können ja auch nicht alle unversichert und ohne Geburtsurkunde sein.

Der Sozialdienst des Standort deines Mannes kann euch aber sicher weiterhelfen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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