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Autor bohne96
 - 07. Juli 2014, 09:11:06
Alles klar, Dankeschön für die schnellen Antworten :)
Gruß Marcel
Autor Ralf
 - 07. Juli 2014, 05:37:11
Um trennungsgeldberechtigt zu sein, braucht man einen eigenen anerkannten Hausstand. Grob gesagt, eine Wohnung mit Mietvertrag, der auf dich läuft.

Auch als Minderjähriger muss man essen und schlafen und zahlt also auch Verpflegung und Unterkunft.

In den Bestimmungen zur BahnCard heißt es:
Den Zuschuss in Höhe der Hälfte des jeweiligen Preises der BahnCard 2. Klasse für ein Jahr erhalten
- SaZ bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6
- verheiratete SaZ der Besoldungsgruppe A 7 bei Entfernungen zwischen Dienst- und Wohnort von mindestens 200 km
Du kannst da vorher nichts beantragen, weil du kein Soldat bist, also nicht antragsberechtigt. Du wirst dir dann die Bahncard 50 selbst kaufen und sie später abrechnen können. Du bekommst ja immerhin ein SaZ Gehalt, das ist nicht gerade nur ein Taschengeld.
Autor bohne96
 - 07. Juli 2014, 01:27:07
Hallo, mir sind noch ein paar Fragen aufgekommen :)
Und zwar: Wie läuft das mit der Reisebeihilfe ab ?
Wann ist man Trennungsgeld berechtigt und spielt das für mich eine Rolle?
Sind immerhin circa 320km einfach von daheim
Zahlt man als minderjähriger auch für Unterkunft und Verpflegung ?
Und wie ist das mit der Bahncard 50?
Hab gelesen man bekommt die Hälfte bezahlt, kann man das vor seinem Dienstantritt regeln, das wäre ja sinnvoll, den ich denke nicht das bis zun 2ten Wochenende in der AGA der Antrag usw durch is.
Falls es relevant für die Fragen ist, ich bin wie im Text zu lesen minderjährig :)
Autor bohne96
 - 02. Juli 2014, 15:40:22
Alles klar danke :)
Autor F_K
 - 02. Juli 2014, 15:29:25
ZitatIn den ersten Tagen / Wochen dieses UA / FA lehrganges werden Sie eine Lehrgangsplanung erhalten, da stehen dann Orte / Inhalte drauf.

... langsam begreife ich, warum manche eine FA Eignung nicht erhalten können.
Autor bohne96
 - 02. Juli 2014, 15:21:33
Okay, weil der Hauptmann in München meinte die Ausbildung ist nicht in Niederstetten.
Autor Ralf
 - 02. Juli 2014, 15:20:01
Dann scheint es ja nun klar zu sein. Du wirst dem Heer angehören und unterliegst somit der dortigen Ausbildungssystematik.
Dein Dienstantritt wird in der 2./FA/UA-Btl 3 in Füssen sein und anschl. gehts in die 5./TrspHubschrRgt 30.
Autor bohne96
 - 02. Juli 2014, 14:53:51
Is die FlGer NH 90, 5./TrspHubschrRgt 30 :)
Autor Ralf
 - 02. Juli 2014, 14:40:23
Und wie heißt die Stammeinheit? Die hat doch wohl einen Namen?!

Und in Füssen ist btw die 2./FA/UA-Btl 3.
Autor bohne96
 - 02. Juli 2014, 14:38:59
Meine Stammeinheit wird in Niederstetten sein.
Und da ich ja dann eine Ausbildung machen werde frage ich mich ob diese in Niederstetten ist oder wo anders
Autor Ralf
 - 02. Juli 2014, 14:35:10
Wie heißt denn und wo wird denn die Stammeinheit sein?
Autor bohne96
 - 02. Juli 2014, 14:32:19
Hmn komisch, den der Einplaner sagte mir ich habe meine Grundausbildung in Füssen und bin dort auch schon angemeldet
Autor F_K
 - 02. Juli 2014, 13:54:33
Lieber bohne:

- AGA im Sinne von AllGA - Allgemeiner Grundausbildung - gibt es nicht mehr, wird jetzt nur noch GA - Grundausbildung genannt.

- UA / FA im Heer machen aber keine GA, diese nehmen an einem Lehrgang teil, der diese Inhalte mit ausbildet.

- In den ersten Tagen / Wochen dieses UA / FA lehrganges werden Sie eine Lehrgangsplanung erhalten, da stehen dann Orte / Inhalte drauf.
Autor bohne96
 - 02. Juli 2014, 13:36:23
Meine AGA ist in Füssen das weis ich schon, ich rede von der Ausbildung zum Fluggerätmechaniker :)
Autor wolverine
 - 02. Juli 2014, 13:32:55
Dann verstehe ich das
Zitat von: bohne96 am 02. Juli 2014, 13:25:08
Was heißt das dann für mich wenn ich UA bin ? :)
aber nicht. Sie möchten Unteroffizier werden und sind dann Anwärter hierauf; was könnte das wohl heißen?! ???