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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 10. Juli 2014, 18:47:45
Ich denke doch, dass dem Fragensteller die Frage, was geschehen könnte, umfassend beantwortet wurde.

Lieber Fragensteller:

1.  Jeder Soldat, der ..., hat das Recht, sich zu beschweren. Das kann dieser machen, ohne dass er sich zuvor mit dem Anlassgeber für diese Beschwerde, bespricht. So, wie es hier offenbar geschehen ist. Daran ist formal nichts zu kritisieren. Ob man das im geschilderten Fall unbedingt so tun muss/sollte, bleibt ohne Belang.

2. Der DV, der über diese Beschwerde zu entscheiden hat, wird seinersets Ermittlungen aufnehmen. Und Sie werden dafür von Ihm vernommen werden, so wie er ggf. auch andere Soldaten als Zeugen vernehmen wird. Wenn er dabei eine Dienstpflichtverletzung Ihrerseits feststellen wird, dann kann er Ihnen gegenüber eine aus seiner Sicht geeignete Besondere Erzieherische oder Disziplinarmaßnahme verhängen. Unabhängig davon wird der beschwerdeführer einen Beschwerdebescheid erhalten.

3. Warten Sie also ab, was geschehen wird, wenn Sie sich aufgrund der ggf. verhängten Maßnahme gegen Ihren DV beschweren möchten, so ist dies dann Ihr gutes Recht.
Autor Andi
 - 10. Juli 2014, 10:13:27
Zitat von: Gast1 am 09. Juli 2014, 18:42:49
Was war denn an dieser Aussage falsch?

Zunächst wäre wohl eher die Frage zu stellen, was an ihr "richtig" war, aber da es sich nur um die subjektive Meinung einer rechtlich nicht ausgebildeten Einzelperson (mutmaßlich aus der in diesem Fall wohl nicht weiter maßgeblichen Laufbahn der Unteroffiziere ohne Portepee) ohne Erfahrung als Disziplinarvorgesetzter handelt braucht man sich selbst die nicht zu stellen.

Zitat von: Gast1 am 09. Juli 2014, 18:42:49
Sind sie überhaupt Soldat?

Im Gegensatz zu einigen anderen hier schon. ;)

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Juli 2014, 19:10:09
Dir scheint mal wieder der Bezug zum tatsächlichen Alltag in der Truppe zu fehlen

Mal wieder? ;) Hab ich irgendwas nicht mitbekommen? Kann natürlich sein bei der dünnen Luft "hier oben".
Aber tatsächlich dachte ich, ich hätte momentan eigentlich einen ganz guten Einblick in die Truppe und disziplinare Angelegenheiten. Ich mag mich aber irren und für Teile der Bundeswehr wurde die WDO außer Kraft gesetzt - so Dresdner-Erlass-mäßig (wenn du weißt was der beinhaltet). ;)

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Juli 2014, 19:10:09
wenn nur vom Schreibtisch aus befohlen und ermittelt wird!

Den Teilsatz kann ich mit dem Vorangegangenen überhaupt nicht logisch zusammen bringen. Oder anders: Was willst du mir oder anderen damit sagen?

Gruß Andi
Autor Beobachter
 - 09. Juli 2014, 22:17:48
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Juli 2014, 21:20:52
Dem Chef werden sicher gleich die notwendigen Beweise in Form von Bild- und Tonaufzeichnung mittels immer bereitgehaltener Smartphones übergeben.  ::)
Kommt schon mal vor. Kann die Ermittlung deutlich einfacher machen.
Autor mailman
 - 09. Juli 2014, 21:46:50
ZitatDem Chef werden sicher gleich die notwendigen Beweise in Form von Bild- und Tonaufzeichnung mittels immer bereitgehaltener Smartphones übergeben. 

Wenn einem die sachlichen Argumente ausgehen..
Autor wolverine
 - 09. Juli 2014, 21:23:17
Wenn der Chef nicht ermitteln würde, würde ein anderer gegen ihn ermitteln. :D
Autor InstUffzSEAKlima
 - 09. Juli 2014, 21:20:52
Dem Chef werden sicher gleich die notwendigen Beweise in Form von Bild- und Tonaufzeichnung mittels immer bereitgehaltener Smartphones übergeben.  ::)
Autor mailman
 - 09. Juli 2014, 20:44:11
Natürlich mag der Ton in der Bw "rauher" sein als anderswo. Aber das geht auch ohne Beleidigungen. Und sobald Beleidigungen stattfinden ist es eben vorbei.
Autor Beobachter
 - 09. Juli 2014, 20:18:35
Zitat von: Frost am 09. Juli 2014, 20:02:23
Sowas wird möglichst nicht an die große Glocke gehängt und ist, in den Augen eines Chefs, selten eine Ermittlung wert.

§32 (1) WDO:
(1) Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Disziplinarvorgesetzte den Sachverhalt durch die erforderlichen Ermittlungen aufzuklären. (...)

Im Eingangspost wurde erwähnt, dass der andere Kamerad Beschwerde eingelegt hat. Das kann der Disziplinarvorgesetzte nicht ignorieren. Im vorgestellten Sachverhalt ist der Verdacht eines Dienstvergehens meiner Meinung nach gegeben, weshalb der Disziplinarvorgesetzte ermitteln muss. Zu welchem Ergebnis ihn diese Ermittlungen führen ist eine ganz andere Geschichte.
Autor Frost
 - 09. Juli 2014, 20:02:23
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Juli 2014, 19:10:09
Zitat von: Andi am 09. Juli 2014, 17:47:04
bla, bla, bla...

Sie lasen eine Geschichte aus der grauen Vorzeit ohne Bezug zur Realität.

Dir scheint mal wieder der Bezug zum tatsächlichen Alltag in der Truppe zu fehlen, wenn nur vom Schreibtisch aus befohlen und ermittelt wird!


Kann ich, als ebenfalls aktiver Soldat, so unterschreiben.

Sowas wird möglichst nicht an die große Glocke gehängt und ist, in den Augen eines Chefs, selten eine Ermittlung wert.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 09. Juli 2014, 19:10:09
Zitat von: Andi am 09. Juli 2014, 17:47:04
bla, bla, bla...

Sie lasen eine Geschichte aus der grauen Vorzeit ohne Bezug zur Realität.

Dir scheint mal wieder der Bezug zum tatsächlichen Alltag in der Truppe zu fehlen, wenn nur vom Schreibtisch aus befohlen und ermittelt wird!
Autor Gast1
 - 09. Juli 2014, 18:51:27
ja
Autor KlausP
 - 09. Juli 2014, 18:50:06
Sie etwa?
Autor Gast1
 - 09. Juli 2014, 18:42:49
Zitat von: Andi am 09. Juli 2014, 17:47:04
bla, bla, bla...

Sie lasen eine Geschichte aus der grauen Vorzeit ohne Bezug zur Realität.

Was war denn an dieser Aussage falsch? Sind sie überhaupt Soldat?
Autor Andi
 - 09. Juli 2014, 17:47:04
bla, bla, bla...

Sie lasen eine Geschichte aus der grauen Vorzeit ohne Bezug zur Realität.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 09. Juli 2014, 17:42:19
Solche Dinge lassen und sollten sich auf dem kleinen Dienstweg klären lassen. Dass Meinungsverschiedenheiten auch mal lauter ausgetragen werden, läßt sich nicht verhindern und dass der Umgang bei der Bw etwas rauher ist als in einem Knabenchor, sollte auch jeder berücksichtigen - dass soll aber kein Freibrief für solche Aktionen sein. Solange keine Beschimpfung mit strafrechtlich relevanten Kraftausdrücken o.ä. erfolgen, sowie Handgreiflichkeiten die körperliche Unversehrtheit in Gefahr bringen, sollten man sowas nicht überbewerten, noch dazu bei Msch untereinander. Wie kennen hier natürlich keine Zusammenhänge und auch Darstellungen von Dritter Seite bzw. die Hintergründe dieser Aktionen bzw. ob es schon mehrere solcher "Ausfälligkeiten" gab.

Es wäre aus meiner Sicht auch übertrieben, jede Lapalie gleich in voller Härte zu disziplinieren, solange der Dienstbetrieb, das Ansehen der Bw und die üblichen Rahmenbedingungen nicht verletzt werden.