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Autor Thufir
 - 10. Juli 2014, 18:30:19
Im Falle des SaZ 2 ROA stimme ich zu.


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
Autor Tommie
 - 10. Juli 2014, 18:08:27
Zitat von: Thufir am 10. Juli 2014, 17:55:39Reisebeihilfe plus Zahlung der Miete am Dienstort durch den Dienstherren ist sehr wohl "ein Geschäft".

Definiere bitte Mal den Dienstort eines SaZ 2 (ROA), der ja per Definition eine "Wanderhure" ist ;) ! Und während eines Lehrganges und während der GA ist er ohnehin zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet!
Autor Ralf
 - 10. Juli 2014, 17:58:29
Wieso Zahlung der Miete am Dienstort? Gemeinschaftsunterkunft?
Autor Thufir
 - 10. Juli 2014, 17:55:39
Zitat von: wolverine am 10. Juli 2014, 14:43:23
Mal angenommen er bekäme TG, dann bekäme er als Lediger eine Heimfahrt im Monat. Dagegen stünde die Miete der Wohnung. Ein Geschäft ist das wahrscheinlich nicht.

Reisebeihilfe plus Zahlung der Miete am Dienstort durch den Dienstherren ist sehr wohl "ein Geschäft".
Autor Ralf
 - 10. Juli 2014, 15:32:22
O.k. stimmt, an die hab ich nicht gedacht, wobei da auch viele schon SaZ 03 sein.
Autor funker07
 - 10. Juli 2014, 15:31:43
SaZ2 gibt es meist als Reserve-Offizieranwärter.
Autor Ralf
 - 10. Juli 2014, 15:16:29
Zitat von: Bernd Fischer am 10. Juli 2014, 12:05:01
Hallo
,mein Sohn geht zum 1.10.2014 zur Grundausbildung zur Luftwaffe als Zeitsoldat (SAZ2)
Sicher? Oder eher FWDL23? Luftwaffe stellt keine SaZ 02 ein!
Autor BulleMölders
 - 10. Juli 2014, 15:13:20
Zumal, wenn die Eltern an den Sohn "Vermieten", schnell auch das Finanzamt kommt und fragt, wo sind denn Ihre Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erklärt?
Autor wolverine
 - 10. Juli 2014, 14:43:23
Mal angenommen er bekäme TG, dann bekäme er als Lediger eine Heimfahrt im Monat. Dagegen stünde die Miete der Wohnung. Ein Geschäft ist das wahrscheinlich nicht.
Autor Rollo83
 - 10. Juli 2014, 14:42:20
Naja, die eine Familienheimfahrt die man dan bekommt. Ich denke da wird die Miete die man dann zahlt teurer kommen.
Autor Bernd Fischer
 - 10. Juli 2014, 14:40:26
Er möchte regelmäßig nach Hause fahren und somit Familienheimfahrten und Trennungsgeld beantragen/bekommen.
Autor Rollo83
 - 10. Juli 2014, 14:38:50
Wahrscheinlich TG Anspruch.
Autor wolverine
 - 10. Juli 2014, 14:36:27
Mal eine andere Frage: was möchten Sie denn mit der Anerkennung erreichen?
Autor Andi
 - 10. Juli 2014, 14:36:03
Zitat von: Bernd Fischer am 10. Juli 2014, 12:05:01
und wir benutzen zusammen ein Badezimmer.

Spätestens daran wird es wohl scheitern.

Ein Mietvertrag ist an sich nicht zweingend erforderlich, aber eine zur alleinigen Nutzung überlassene Kochstelle und ein eigenes Bad schon.

Wenn er vor Dienstantritt eine eigene Wohnung hat und diese dem Karrierecenter anzeigt ist sie auch anerkennungsfähig.

Gruß Andi
Autor Bernd Fischer
 - 10. Juli 2014, 14:34:36
 Noch eine andere Frage,wenn er jetzt (bis Ende Juli) noch eine Wohnung anmietet ,würde das noch reichen um einen anerkannten Hausstand zu bekommen oder sind da die Fristen länger.