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Zitat von: Thufir am 10. Juli 2014, 17:55:39Reisebeihilfe plus Zahlung der Miete am Dienstort durch den Dienstherren ist sehr wohl "ein Geschäft".
Zitat von: wolverine am 10. Juli 2014, 14:43:23
Mal angenommen er bekäme TG, dann bekäme er als Lediger eine Heimfahrt im Monat. Dagegen stünde die Miete der Wohnung. Ein Geschäft ist das wahrscheinlich nicht.
Zitat von: Bernd Fischer am 10. Juli 2014, 12:05:01Sicher? Oder eher FWDL23? Luftwaffe stellt keine SaZ 02 ein!
Hallo
,mein Sohn geht zum 1.10.2014 zur Grundausbildung zur Luftwaffe als Zeitsoldat (SAZ2)
Zitat von: Bernd Fischer am 10. Juli 2014, 12:05:01
und wir benutzen zusammen ein Badezimmer.