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Zusammenfassung

Autor Flexscan
 - 18. Juli 2014, 21:42:56
Und in die Flucht geschlagen  ;D
Autor Paule79
 - 18. Juli 2014, 21:28:15
Zitat von: ulli76 am 18. Juli 2014, 21:23:19
Was an meinem Beitrag hast du nicht verstanden?
Und deinen aggressiven Ton kannst gleich mal wieder lassen,sonst ist der Trend schneller zu und du gesperrt als du schauen kannst.

Oh oh oh.......

Ich hätte smilies dazu machen sollen. Es war definitiv nicht aggressiv gemeint. Ich entschuldige mich in aller höchster Form.
Autor Flexscan
 - 18. Juli 2014, 21:24:33
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Denke mal da spielt es dann auch keine Rolle ob da ein Hoheitszeichen drann ist oder nicht.

Soweit für mein laienhaftes juristisches Verständnis.
Bin mal auf die Meinung unserer studierten Paragraphenreiter gespannt.
Autor Ralf
 - 18. Juli 2014, 21:24:07
Was soll das immer mit der 37/10? Es gibt genug Soldaten, die nicht ZDv-konform rumlaufen und trotzdem ist das als Uniform gem. StGB zu werten. Es geht nicht darum, ob ne Uniform nach 37/10 ist, sondern ob der Durchschnittsbürger jemanden als Amtsträger ansehen würden. Und das -hatte ich aber auch schon geschrieben- wird im Zweifel durch Richter entschieden. Es gibt da nicht schwarz oder weiß.
Niemand würde einen mit gelben kurzen Hosen und pinken T-Shirt und Flip-Flop bekleideten Kerl, der ne OG Schulterklappe auf sein T-Shirt genäht hat, als Soldat sehen.

Und nein, auch nicht als Lw-Soldat  8)
Autor ulli76
 - 18. Juli 2014, 21:23:19
Was an meinem Beitrag hast du nicht verstanden?
Und deinen aggressiven Ton kannst gleich mal wieder lassen,sonst ist der Trend schneller zu und du gesperrt als du schauen kannst.
Autor Paule79
 - 18. Juli 2014, 21:17:24
Ok. Ist es eine Uniform gemäß 37/10?

Wenn nein ist es keine. Das ist doch ganz einfach..... Oder etwa nicht?

Schulterklappen seh ich ein.

Vielleicht wäre noch interessant ob auf der feldbluse in SCHWARZ Hoheitsabzeichen drauf sind.
Autor Flexscan
 - 18. Juli 2014, 21:14:49
Zitat von: Tobi88 am 18. Juli 2014, 15:47:32
Hallo zusammen ich bin neu hier und hoffe das der Beitrag hier hin gehört.
Er trägt eigentlich immer wenn wir unterwegs sind eine schwarze Feldhose und schwarze Bluse. Daran sind an den Schulterklappen die Rangabzeichen an gebracht und auf einem Arm hat er das NRW Wappen aufgenäht.

::)
Autor Paule79
 - 18. Juli 2014, 21:12:29
Ne. Heute irgendwie nicht....  ;D

Aber da er ja keine Uniform trägt spielt es auch keine Rolle....  ;D
Autor Flexscan
 - 18. Juli 2014, 21:10:46
lesen von Gesetzen ist nicht so deine Stärke gell?  ;D
132 Absatz 4
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
Autor Paule79
 - 18. Juli 2014, 21:08:25
So. Jetzt bin ich da wo ich hin wollte. 132a. Wieder was gelernt. Und jetzt macht nicht so als ob ihr das alle schon gewusst habt.  ;D

Danke für die äußerst konstruktive Diskussion.  ::)

Ulli. Genau darauf wollte ich hinaus. Aber ich lese das so, das es bei dem 132a nur um die Amts /Dienstbezeichnung, und nicht um die Uniform an und für sich geht.
Autor Flexscan
 - 18. Juli 2014, 21:07:03
da würde wohl der 3 greifen.

§ 3 Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
(1) Früheren Soldatinnen und früheren Soldaten kann gestattet werden, die Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses zu tragen
1.
mit dem Abzeichen des Dienstgrades, den zu führen sie berechtigt sind, und
2.
mit der vorgesehenen Kennzeichnung als frühere Soldatin oder früherer Soldat.

Hat das frühere MSK / KSK nicht mal schwarze Uniformteile getragen?
Autor Ralf
 - 18. Juli 2014, 21:04:45
Wobei der in diesem Fall möglicherweise nicht zum Tragen kommt, siehe
Zitat von: ulli76 am 18. Juli 2014, 16:46:40
Da wir keine schwarzen Feldanzüge haben, ist es an sich auch keine Uniform. Aber da geht man danach ob es der gemeine Zivilist es fùr eine echte Uniform halten kann.
Darüber entscheiden würde die Gerichtsbarkeit.
Autor Flexscan
 - 18. Juli 2014, 21:02:50
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
Autor Paule79
 - 18. Juli 2014, 21:01:14
Zitat von: Ralf am 18. Juli 2014, 20:46:55
Zitat von: Paule79 am 18. Juli 2014, 19:23:56
Der Mann kann in seiner Freizeit tun und lassen was er will....
Es geht wohl eher um deine pauschale Aussage. Dem ist eben nicht so. Was den Status Reservist betrifft, würde dir eben aufgezeigt, selbst als Nicht-Reservist gibt es da Einschränkungen StGB 132a.
Und es geht da nicht um diesen "Fall" hier, sondern um deine Pauschalaussage.

Ja ok. Den 132a sehe ich ein.
Autor Paule79
 - 18. Juli 2014, 20:58:28
Er trägt aber doch gar keine Uniform...

Also kann er seinen Phantasieanzug tragen wie und wann er das will. Um nichts anderes geht es doch in dem ersten Post......


Meine angebliche pauschalaussage bezieht sich nur auf diesen einen Mann in diesem einen Fall was an dem Zitat zu erkennen sein sollte.
Die Aussage sollte keinesfalls auf alle Reservisten bezogen sein.

Die gültigen Gesetze und Vorschriften sind mir durchaus bekannt und bewusst.


Und jetzt nochmal von vorne. Der Mann trägt keine uniform gemäß den gültigen Gesetzen und Vorschriften. Er zieht sich irgendwas an und macht irgendwelche Schulterklappen drauf. Also gegen was verstößt er denn konkret.