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Uniform und Rangabzeichen in der Freizeit tragen

Begonnen von Tobi88, 18. Juli 2014, 15:47:32

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Tobi88

Hallo zusammen ich bin neu hier und hoffe das der Beitrag hier hin gehört.
Ein Kollege von mir war 2 Jahre bei der BW und hat dann keine Verlängerung seiner Dienstzeit bekommen. Jetzt ist er so wie er sagt in der Reserve. Das schon mal so vorweg.

Jetzt zu meiner Frage.

Er trägt eigentlich immer wenn wir unterwegs sind eine schwarze Feldhose und schwarze Bluse. Daran sind an den Schulterklappen die Rangabzeichen an gebracht und auf einem Arm hat er das NRW Wappen aufgenäht. Mindestens ein Abzeichen trägt er auch auf der Brust.
Ich wollte jetzt wissen ob das so überhaupt erlaubt ist. Habe mal von jemandem gehört das Soldaten die in der Freizeit sind ihre Uniform und Abzeichen nicht tragen dürfen. Ist das bei Reservisten was anderes (Voraus gesetzt das stimmt das er einer ist)?

Hoffe ich hab verständlich geschrieben und ihr könnt mir helfen.
Wenn noch fragen sind versuche ich diese zu beantworten.

MFG

Flexscan

Allein schon mit dem NRW Wappen würd ich das ganze nicht zu ernst nehmen. Dazu noch die Uniformteile in schwarz. Denke mal da trägt einer ziemlich dick auf.

Grundsätzlich gilt:
Der Soldat darf in Freizeit Uniform tragen. Allerdings dann den kleinen Dienstanzug.
In Ausnahmefällen kann auch der Feldanzug getragen werden. Auf dem Weg zum/vom Dienst.
Reservisten benötigen zum tragen der Uniform die sogenannte UTE (Uniformtrageerlaubnis).

Hoffe dir damit ein klein wenig geholfen zu haben.

MkG Flex
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Tobi88

Also kann er wegen dem NRW Aufnäher das alles Tragen ohne was zu befürchten. Danke hat mir geholfen

ulli76

Da wir keine schwarzen Feldanzüge haben, ist es an sich auch keine Uniform. Aber da geht man danach ob es der gemeine Zivilist es fùr eine echte Uniform halten kann.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paule79

Zitat von: Tobi88 am 18. Juli 2014, 16:40:26
Also kann er wegen dem NRW Aufnäher das alles Tragen ohne was zu befürchten. Danke hat mir geholfen

Der Mann kann in seiner Freizeit tun und lassen was er will....
Ob das albern ist steht ja auf einem anderen Blatt.

Flexscan

nicht ganz richtig.
Auch für Reservisten gelten Vorschriften und Gesetze.
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Andi

the rest is silence...

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Paule79

Na dann nenn mir mal die Gesetze oder Vorschriften gegen die der Reservist im oben genannten Fall verstößt.

Vielleicht kann ich ja vom Militärsheriff noch was lernen....  ::)

Andi

Zitat von: Paule79 am 18. Juli 2014, 20:23:46
Vielleicht kann ich ja vom Militärsheriff noch was lernen....  ::)

Nein, lesen kann ich dir nicht beibringen.

Zitat von: Paule79 am 18. Juli 2014, 19:23:56
Der Mann kann in seiner Freizeit tun und lassen was er will....

Zitat von: Flexscan am 18. Juli 2014, 19:35:29
nicht ganz richtig.
Auch für Reservisten gelten Vorschriften und Gesetze.
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Flexscan

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Paule79

Nur trägt er keine Uniform gemäß 37/10.

Also wogegen genau verstößt er denn jetzt.....

Er trägt Rangabzeichen die jeder irgendwo erwerben kann
Er trägt schwarze feldhose und feldbluse
Er trägt ein NRW Wappen
Er trägt irgendein Abzeichen
Er ist angeblich Reservist


Flexscan. Bei Sierra bist du deutlich entspannter unterwegs.


Andi. Ein bisschen weniger Großkotzigkeit würde dir gut tun. Das steht dir nicht.

Lidius

Zitat von: Paule79 am 18. Juli 2014, 20:36:43
Er ist angeblich Reservist

Reservist ist jeder automatisch, der mindestens einen Tag gedient hat. Nichts besonderes also.

Flexscan

und für diese gelten Gesetze.
______________________________

§ 3 Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
(1) Früheren Soldatinnen und früheren Soldaten kann gestattet werden, die Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses zu tragen
1.
mit dem Abzeichen des Dienstgrades, den zu führen sie berechtigt sind, und
2.
mit der vorgesehenen Kennzeichnung als frühere Soldatin oder früherer Soldat.
(2) Näheres regelt das Bundesministerium der Verteidigung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. In der Rechtsverordnung sind insbesondere zu regeln
1.
die Anlässe, zu denen die Uniform nicht getragen werden darf,
2.
die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gestattung nach Absatz 1 und
3.
die Kennzeichnung nach Absatz 1 Nummer 2.
-----

Soweit zur Aussage er kann in seiner Freizeit tun und lassen was er will...
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Ralf

Zitat von: Paule79 am 18. Juli 2014, 19:23:56
Der Mann kann in seiner Freizeit tun und lassen was er will....
Es geht wohl eher um deine pauschale Aussage. Dem ist eben nicht so. Was den Status Reservist betrifft, würde dir eben aufgezeigt, selbst als Nicht-Reservist gibt es da Einschränkungen StGB 132a.
Und es geht da nicht um diesen "Fall" hier, sondern um deine Pauschalaussage.
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