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Autor schlammtreiber
 - 08. August 2014, 08:48:56
Zitat von: harzerIV am 07. August 2014, 22:25:18
Im 2.weltkrieg wurde crystall getarnt als panzerschokolade an die kämpfende truppe gegeben.

Nicht wirklich. Die sogenannte Flieger- oder Panzerschokolade enthielt zwar den gleichen chemischen Stoff, aber nicht annähernd in der Dosis oder Konzentration wie Chrystal. Und "getarnt" war es auch nicht, sondern wurde gezielt zum Aufputschen eingesetzt.

Das ist so, als würde man meinen, man könne Bier als Brandbeschleuniger verwenden, denn Bier sei auch nur getarnter Brennspiritus weil es Alkohol enthält  ;)
Autor harzerIV
 - 07. August 2014, 22:25:18
Im 2.weltkrieg wurde crystall getarnt als panzerschokolade an die kämpfende truppe gegeben.

Nein spaß beiseite.ich finde es übertrieben.
Aber ich denke sowas ist genau festgeregelt bei der Bundeswehr.
Aber es gibt noch viele andere möglichkeiten wie du dein leben gestalten kannst.
Autor MJ09
 - 07. August 2014, 20:59:53
Hahaha das mit dem rauchen kenn ich  ;D Gott sei Dank läuft das unter legal...

Autor Demoriaan
 - 07. August 2014, 20:14:37
Konsument ist Konsument! Ich bin Gelegenheitsraucher (Zigaretten) Ich rauche bei sich jeder bietenen Gelegenheit, also komm nicht mit "gelegentlich"! xD
Autor MJ09
 - 07. August 2014, 18:02:47
Ja, das wurde ihm ja nun mehrfach schon zu verstehen gegeben.  Das Problem:
Verstehen.


Das ist, als würde man mit einer Kuh Französisch reden - die versteht es auch nicht.

Fassen Sie das nicht als abwertend auf... Ich rede bloß nicht gerne Tatsachen schön...
Autor Flexscan
 - 07. August 2014, 17:47:22
Bringen wir es doch mal auf den Punkt.

Die Bundeswehr kann sich aus einer vielzahl von Bewerbern die Besten raussuchen.
Und dazu gehören nunmal nicht (Ex)Kiffer.

Autor wolverine
 - 07. August 2014, 17:25:55
Darum geht es meiner Meinung nach gar nicht. Wenn man sich irgendwo bewirbt und gefällt dem Personaler nicht, bekommt man eine nichtssagende Absage. "Wir danken und schicken Ihre Unterlagen zurück. Blablabla, viel Glück und gute Zeit!"
Wenn man es dabei belässt: Gut. Wenn man nachfragt, warum, bekommt man entweder keine aussagekräftige Antwort oder irgendeiner lässt sich dazu hinreißen, irgendein Merkmal zu nennen, dass objektiv den Bewerber schlechter stellt als andere: Noten, Vorstrafen, Irokesenschnitt whatever.
Fragt man dann noch weiter: Wann darf ich denn wieder und hat nicht gerade einen ruhenden Buddhisten vor sich, wird er ein sein "Lassen Sie mich endlich in Ruhe!!!" irgendwie verpacken; z. B. in ein "Weitere Bewerbungen sind bei uns aussichtslos!"
Ich habe dafür vollstes Verständnis; der Idiot am Telefon macht nämlich nicht meine Arbeit und meine Überstunden.
Autor MJ09
 - 07. August 2014, 17:25:38
Ist mal jemandem aufgefallen,  dass da irgendetwas nicht hinhaut?  Der gute ist 20 oder 21 und hat außer einem Schulabschluss nichts?  Finde ich seltsam... Abitur wird es nicht sein, sonst würde er nicht das Fachabi machen wollen... Suspekt...

Im Übrigen:
Man wird Ihnen nicht gesagt haben, dass Sie sich nicht mehr bewerben DÜRFEN...
Man hat Ihnen sicherlich zu verstehen gegeben, dass eine Bewerbung aufgrund bestimmter Tatsachen nicht berücksichtigt wird und somit für beide Seiten mehr Papierkram fordert, als nötig.
Bewerben Sie sich, meinetwegen jedes halbe Jahr. Ob es Sinn macht - weiterhin fraglich.


Autor Flexscan
 - 07. August 2014, 17:14:09
Zitat von: 78er am 07. August 2014, 15:58:05
Aber wie oft bekommt man gesagt das man sich nie wieder in seinem Leben um eine Einstellung bemühen darf wegen einer negativen Auffälligkeit im zarten Alter von 18 Jahren?

meine Herren. Mir kommen die Tränen...
Das "zarte" Alter von 18 bedeutet volle Geschäftsfähigkeit.
Man ist volljährig mit allen Rechten und Pflichten.
Dazu gehört nunmal nicht nur, das man Autofahren darf und bis in die Puppen in die Disco kann. Sondern das man auch Sachen wie Drogen- und Alkohol im Griff haben sollte.
Vor allem Drogen. !! Das hat auich nichts mit jugendlichem Leichtsinn zu tun!
Selber Schuld wer sich dadurch die Zukunft verbaut da habe ich keinen Funken Mitleid.
Ich bin inzwischen 42 und habe nicht einmal so ein Zeugs genommen, noch nichtmal das Bedürfnis gehabt.

Autor wolverine
 - 07. August 2014, 15:59:33
Zitat von: 78er am 07. August 2014, 15:58:05
Aber wie oft bekommt man gesagt das man sich nie wieder in seinem Leben um eine Einstellung bemühen darf wegen einer negativen Auffälligkeit im zarten Alter von 18 Jahren?
Wenn man lange und bohrend genug nachfragt und dem Personaler auf den Sa.. geht? Bestimmt häufiger; wahrscheinlich kongruent zur Häufigkeit der Fragen ...
Autor ulli76
 - 07. August 2014, 15:59:19
Oh Himmel- dann mach ne Ausbildung und bewirb dich einfach in 3 Jahren wieder. Dann wirst ja sehen, ob es klappt oder nicht.
Und manchmal ist es einfach so, dass den Mist, den man in jungen Jahren baut einem einige Wege für´s Leben verbaut.
Autor 78er
 - 07. August 2014, 15:58:05
Aber wie oft bekommt man gesagt das man sich nie wieder in seinem Leben um eine Einstellung bemühen darf wegen einer negativen Auffälligkeit im zarten Alter von 18 Jahren?
Autor wolverine
 - 07. August 2014, 15:57:00
Zitat von: 78er am 07. August 2014, 15:54:22
Mustermann, leider sind Sie derzeit nicht geeignet für den Dienst in der Bundeswehr und wir müssen Ihnen deshalb Absagen. Sollten Sie weiterhin Interesse am Dienst als Soldat haben, bewerben Sie sich in (beispielsweise)4 Jahren erneut.
Das ist doch sonst auch nicht üblich. Auch nicht bei großen Betrieben oder anderen Behörden. Da bekommt man bestenfalls seine Bewerbungsunterlagen mit Dank zurück.
Autor KlausP
 - 07. August 2014, 15:56:40
Zitat... Man hat mir sogar selbst gesagt ich hätte das Recht Widerspruch einzulegen. ...

Dann machen Sie das doch, wenn Sie einen rechtsbehelffähigen Bescheid bekommen haben.
Autor 78er
 - 07. August 2014, 15:54:22
Die Absage alleine ist nicht mein Problem, mit der hab ich sogar etwas gerechnet. Nur die lebenslange Sperrfrist stört mich. Wenn die Bundeswehr mir sagen würde: Herr Mustermann, leider sind Sie derzeit nicht geeignet für den Dienst in der Bundeswehr und wir müssen Ihnen deshalb Absagen. Sollten Sie weiterhin Interesse am Dienst als Soldat haben, bewerben Sie sich in (beispielsweise)4 Jahren erneut.

Das die Bundeswehr ein Arbeitgeber, aber nicht gleichzustellen mit dem Betrieb um die Ecke ist, ist wohl klar. Man hat mir sogar selbst gesagt ich hätte das Recht Widerspruch einzulegen.

Die Bundeswehr ist für mich natürlich auch nur eine Option, aber nur weil diese Option im ersten Anlauf nicht geklappt hat, heisst das nicht für mich jetzt aufzugeben. Wenn ich sage ich will zur Bundeswehr, es würde mir sehr viel Spaß machen als Soldat zu dienen, etwas vergleichbares würde ich Zivil nicht ausüben können. Dann steh ich da auch hinter und das heisst das ich jeden Weg gehe der mir ermöglichen könnte Teil der Bundeswehr zu werden.

Also wie gesagt, ich will hier keine Einstellung erreichen sondern nur eine Sperrfrist die für mich annehmbar ist. So dass ich die Chance habe Besserung in den nächsten Jahren zu zeigen und mich schulisch weiter zu bilden um mich am Ende erneut zu bewerben.