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Autor marineflieger
 - 18. August 2014, 20:55:32
Zitat von: jerad1 am 18. August 2014, 19:20:47

Des weitern wollte ich noch gerne wissen wie das mit den Resturlaubstagen aus diesen Jahr verhält wenn ich diese mit nicht bis 30.09.14 nehmen kann.


Der AG muss Dir deinen Urlaub gewähren. Auf alle Fälle 9/12 des Jahresurlaub für dieses Jahr, ebenso den Resturlaub wenn er ihn dir letzes Jahr aus betrieblichen Gründen verweigert hat. Wenn du ihn aber nicht beantragt hast, dürfte er wohl verfallen sein.
Ich würde den Resturlaub sofort beantragen,denn was kannst Du dafür wenn dein Chef zu wenig Leute hat
Autor Ralf
 - 18. August 2014, 20:21:51
Der Urlaub verfällt,wenn du ihn nicht rechtzeitig nehmen kannst.
In der Bescheinigung gehts um den 2014er Urlaub. Hier ist lediglich für die Bundeswehr wichtig, ob du ggf. zu viel Urlaub anteilmäißg genommen hast. Dann würde er angerechnet werden müssen.
Autor jerad1
 - 18. August 2014, 19:20:47
Guten Abend,

ich habe eine Frage betreffend der Urlaubsbescheinigung die der Arbeitgeber ausfüllen muss. Zum 01.10.14 bin ich Wiedereinsteller in der Bundeswehr. Mit den Unterlagen zur Einberufung kam unter anderen ein Blatt ( Urlaubsbescheinigung bitte vom Arbeitgeber ausfüllen). Dort steht: Herr............. steht für das Urlaubsjahr vom........ bis ein Erholungsurlaub von ............Tagen zu.
Meine Frage hierzu, handelt es sich da nur um die Urlaubstage für das Jahr 2014 ( entsprechender Zeitraum natürlich)? Oder müssen die Resturlaubstage des Vorjahres dort mit eingetragen werden?
Des weitern wollte ich noch gerne wissen wie das mit den Resturlaubstagen aus diesen Jahr verhält wenn ich diese mit nicht bis 30.09.14 nehmen kann. Momentan siehts halt so aus das ich aus verschiedenen Gründen (Einarbeitung des neuen Mitarbeiters, unterbesetzt,etc) nicht dazu kommen werde annähernd meinen Resturlaub zu nehmen.
Vielen Dank im Voraus