Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 20. August 2014, 11:43:56
Zumindest sagt er ganz ehrlich, dass er lügen will  ;)
Autor Cally
 - 20. August 2014, 11:28:13
Ich möchte noch mal eben ein paar Juwelen verbinden: Ich bin wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden - ich schäme mich nicht für das, was ich gemacht habe - ich finde die Einstellungsvoraussetzungen der Bundeswehr nicht ok - ich werde lügen und betrügen um eingestellt zu werden - ich bin ein ehrlicher Mensch.

Klasse.
Autor wolverine
 - 19. August 2014, 20:29:24
Was möchten Sie eigentlich überhaupt hier lesen oder wissen? Sie sind doch jetzt schon fest entschlossen zu lügen.
Wenn Sie die Verurteilung angeben, wird es innerhalb der laufenden Bewährung keine Einstellung geben. Und Sie machen auch nicht wirklich den Eindruck, reuig zu sein oder irgendetwas aus der Verurteilung gelernt zu haben. Also ich würde Ihre Chance - bei Ehrlichkeit - eher unter 50% sehen. Wenn Sie Ihre Verurteilung verschweigen, könnten Sie eingestellt werden. Und wieder entlassen wenn es rauskommt. Dazu könnte ein weiteres Verfahren wegen Einstellungsbetrug kommen. Chick während einer laufenden Bewährung ...
Autor converse
 - 19. August 2014, 20:23:22
achso  :o
Dann lag das Unwissen bei mir , sorry !
Autor Flexscan
 - 19. August 2014, 20:11:39
Danke der Nachfrage ja ich kann folgen.
So ganz natürlich ist das nicht, denn man kann sich auch mustern lassen ohne sich direkt gleich für den FWD zu bewerben.
Autor converse
 - 19. August 2014, 19:02:17
Welche Geschichte ?
Kannst du dem Thread überhaupt folgen ?
Natürlich wurde ich noch nicht gemustert ,sonst könnte ich mir die Fragerei  meiner Offenbarung hier sparen oder ?
Autor Flexscan
 - 19. August 2014, 18:48:44
Bist Du überhaupt schon gemustert worden?
Dem Psychologen wird die Geschichte sicher intressieren.

Auch bei FWD wird inzwischen ausgesiebt und noch lange nicht jeder genommen, der da anklopft.
Autor miguhamburg1
 - 19. August 2014, 18:28:47
Wobei anzumerken ist, dass auch die Chancen, eine Einstellungszusage zu bekommen, auch bei Bewerbern ohne Vorstrafe/Bewährung zwischen 0 und 100 Prozent liegen!
Autor converse
 - 19. August 2014, 18:25:39
Hast Recht
Autor KlausP
 - 19. August 2014, 18:19:08
ZitatIch will keine Sonderregelung ,sondern halte die komplette "Bewährung=keine Einstellung Regel für falsch.

Das ist nun Ihr Problem. Sie können ja dagegen klagen ...

Schon interessant:  Wenn es zum eigenen Nachteil ist, ist es mit der Ehrlichkeit plötzlich ganz schnell zu Ende.
Autor Flexscan
 - 19. August 2014, 18:12:49
zwischen 0 und 100%  ::)
Autor converse
 - 19. August 2014, 18:06:27
Ich will keine Sonderregelung ,sondern halte die komplette "Bewährung=keine Einstellung Regel für falsch.

Naja sagen wir ; Ich warte ein Jahr = Bewährung zu Ende , wie stehen dann bei purer Ehrlichkeit  ;D meine Chancen ?
Autor Ralf
 - 19. August 2014, 17:54:53
Zitat von: converse am 19. August 2014, 17:47:55
wegen der laufenden Bewährung direkt als ungeeignet zu sehen ist auch falsch.
Sorry, aber Schwachsinn, das müsstest du doch selbst erkennen. Warum sollten für dich andere regeln gelten als für alle anderen?
Wenn während Bewährung nunmal eine Einstellung ausgeschlossen ist, ist das so, da hilft auch das sich selbst in die Tasche lügen nichts.
Dass du ein "ehrlicher Mensch" bist, negierst du mit deiner Einstellung. Wie man dann aber auch noch damit hausieren kann, dass man angeblich "ehrlich" ist, verstehe ich beim besten Willen nicht. Du bist ja intelligent genug, es selbst zu merken:
ZitatIch lüge in dem Fall nicht gerne ,aber ...
Es wird dich aber auch als FWDL einholen, wenn du einen sicherheitsrelevanten Dienstposten besetzen solltest. Im Zuge der Sicherheitsüberprüfung wird das nämlich festgestellt. Und dann ist das Gejammer immer groß. Entweder es kommt zur Entlassung mit Rückforderung der entstandenen Kosten oder aber seltener bei minderschweren Fällen zur Versetzung auf nicht-sicherheitsempfindlichen Dienstposten und die sind dann meist irgendwo, nur nicht am Standort.
Autor converse
 - 19. August 2014, 17:47:55
Wenn ich in diesem Fall ehrlich bin sehe ich keine Chance.
Ich lüge in dem Fall nicht gerne ,aber mich
wegen der laufenden Bewährung direkt als ungeeignet zu sehen ist auch falsch.


wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Autor ulli76
 - 19. August 2014, 17:41:02
Weswegen bist du eigentlich verurteilt worden? Für ne übliche Jugendsünde bekommt man ja keine 6 Monate.