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Autor Andi
 - 05. September 2014, 10:20:02
Zitat von: Ralf am 31. August 2014, 20:29:29
Und soll heißt muss wenn kann.

Und deswegen bewegen wir uns hier in einem Bereich in dem wohl ausschließlich der Disziplinarvorgesetzte über Notwendigkeiten entscheidet, denn der befiehlt den Dienstplan und damit die Ausbildungsinhalte.

Gruß Andi
Autor Ralf
 - 31. August 2014, 20:29:29
Und soll heißt muss wenn kann.

Es steht dort nicht, dass
Zitatfrühestens 60 Minuten nach dem Frühstück/Abendessen und 90 Minuten nach dem Mittagessen soll darf der Sport beginnen
Autor ben291
 - 31. August 2014, 18:27:44
ich beziehe mich jedenfalls auf diese eine std. dort steht auch sport in der bundeswehr und nicht " wir laufen von der küche zur waffenausbildung"

alleine der threadersteller sollte wissen ob seine frage beantwortet ist :D
Autor Tommie
 - 31. August 2014, 18:24:11
Vielleicht sollten Sie sich noch einmal das Ausgangsposting dieses Freds zu Gemüte führen ;) ?

Zitat von: halunkes am 27. August 2014, 18:15:20Ich hab mal eine allgemeine Frage zum Sport in der Bundeswehr wie sieht es aus darf man nach dem essen Sport machen (im Laufschritt laufen).
Habe mal gehört eine Std nach dem darf man es nicht richtig oder falsch?!
Autor ben291
 - 31. August 2014, 18:21:42
achja? wo steht denn dann noch was von einer std? von dir hab ich hier noch keine quelle gehört? es steht nur dort meineswissen was von einer std und nirgends anders. das ein ausbilder jemanden von a nach b im laufschritt führt und dies verboten sein soll, hab ich nie behauptet.
Autor Tommie
 - 31. August 2014, 18:18:02
Nein, hat er nicht! Es ist in der fraglichen Zeit keine Sportausbildung im Dienstplan anzusetzen! Das war´s dann aber schon!

Und wenn ein Ausbilder oder Zugführer seine Rekruten nach dem Mittagessen im Laufschritt zurück zum Block der Einheit verlegen lässt, hat das mit Sportausbildung exakt ... bitte, warten Sie ... GAR NICHTS zu tun!
Autor ben291
 - 31. August 2014, 18:15:38
genau "soll"... daher hat der threadersteller jedenfalls diese 1std.
Autor dunstig
 - 31. August 2014, 18:13:57
Zitat30 Minuten vor einer Hauptmahlzeit soll der Sport beendet sein; frühestens 60 Minuten nach dem Frühstück/Abendessen und 90 Minuten nach dem Mittagessen soll der Sport beginnen.

In der Vorschrift geht es ja hauptsächlich um den Sport zur Verbesserung/Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit. Da dürfte ein Lauf, um von A nach B zu kommen, nicht mit gemeint sein. Weiterhin heißt es ja "soll". Wie das von vielen Ausbildern gedeutet werden kann, dürfte ja bekannt sein.  ;)
Autor Tommie
 - 31. August 2014, 18:12:58
In der Ziffer 310 der ZDv 3/10 steht folgendes drin:

Zitat"Die günstigsten Zeiten für eine sportliche Betätigung liegen aufgrund des natürlichen Tagesrhythmus in der zweiten Hälfte des Vor- und des Nachmittags. Sportliche Belastungen unmittelbar nach dem morgendlichen Aufstehen haben wegen der verminderten körperlichen Leistungsbereitschaft einen geringeren Trainingseffekt. In Form von gymnastischen Übungen am Morgen ist der Sport jedoch zur Aufwärmung und Vorbereitung auf den Dienst gut geeignet.
30 Minuten vor einer Hauptmahlzeit soll der Sport beendet sein; frühestens 60 Minuten nach dem Frühstück/Abendessen und 90 Minuten nach dem Mittagessen soll der Sport beginnen."

Und das ist relativ eindeutig, oder ;) ?
Autor ulli76
 - 31. August 2014, 18:08:35
Da steht drin, dass man sich in der Zeit nicht im Laufschritt von A nach B bewegen darf?
Autor ben291
 - 31. August 2014, 17:56:15
Zitat von: ben291 am 31. August 2014, 17:53:23
1 std nach frühstück und abendbrot und 1,5 std nach dem mittagessen. Zdv 3/10, ich glaube nr 210 ? schaue morgen nochmal genauer nach

korrigiere 3/10 nr 310
Autor ben291
 - 31. August 2014, 17:53:23
1 std nach frühstück und abendbrot und 1,5 std nach dem mittagessen. Zdv 3/10, ich glaube nr 210 ? schaue morgen nochmal genauer nach
Autor KlausP
 - 29. August 2014, 10:49:56
Zitat von: A-Bomb am 29. August 2014, 10:48:05
Naja ich finds schon wichtig dass körperliche Belastungen auch mit vollem Magen geprobt werden. Der Feind nimmt schliesslich auch keine Rücksicht auf Essens- bzw. Ruhezeiten.

Nimmt er nicht? Schweinerei! Sowas sollte verboten und unter Strafe gestellt werden! Frau Roth und Frau Käßmann, übernehmen Sie ...  :D
Autor A-Bomb
 - 29. August 2014, 10:48:05
Naja ich finds schon wichtig dass körperliche Belastungen auch mit vollem Magen geprobt werden. Der Feind nimmt schliesslich auch keine Rücksicht auf Essens- bzw. Ruhezeiten.
Autor BulleMölders
 - 29. August 2014, 07:08:41
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 28. August 2014, 17:20:20
Man kann davon ausgehen, dass die Vorgesetzten/Sportleitenden erfahren genug sind bzw. die Regelungen/Befehle kennen, wie Verpflegung und körperliche Belastung zeitlich zueinander passen.

Na wenn ich da so an den einen oder anderen IO denke den ich kennen gelernt habe, dann bezweifel ich das mal.
Da wurde schon mal gern eine Gefechtsübung oder auch ein Feuer- oder Leckabwehr zur Übung direkt nach dem Mittagessen angesetzt. Nix Mittagspause mit Schläfchen, da wurde dann gerödelt bis der Arzt kommt. Und so ein Feuerbekämpfung in voller Montur auf einem engem Schiff, da ist ein 5000 m Lauf ein Dreck dagegen.